6237/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.10.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 25. Oktober 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0194-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6333/J vom 25. August 2010 der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Wie vom Bundesministerium für Finanzen zu derlei personenbezogenen Anfragen regelmäßig ausgeführt – so etwa auch bei der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1290/J vom 9. Jänner 2004 betreffend „Kirchenbeitrag des Volksanwaltes Stadler“ – , steht einer Beantwortung solcher Fragen unter anderem die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO entgegen.
Mit freundlichen Grüßen