6243/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.10.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0057-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Oktober 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 25. August 2010 unter der Nr. 6308/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Beraterverträge bei den ÖBB und politische Verantwortung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 18 und 20 bis 26:

Ø  Worin bestand das sogenannte Expertenwissen der Kanzlei Lansky beim ersten Vertragsabschluss 2002, das einen „Generalvertrag“ rechtfertigte?

Ø  Mit welcher Projektleistung wurde Lansky betraut? Warum?

Ø  Welche „Expertisen“ wurden von den ÖBB explizit geordert, welche „bestellte“ die Kanzlei Lansky, der auch eine Projektleitung übertragen wurde, quasi bei sich selbst?

Ø  In welchen Bereichen erwiesen sich die Arbeiten der Kanzlei Lansky zwischen 2002 und 2007 als essentiell für die ÖBB? Wie viele Gutachten waren eigentlich wertlos?

Ø  Wer unterschrieb jeweils  die gelegten Rechnungen der Kanzlei Lansky?

Ø  Warum wurde nicht die im Vertrag von 2002 verankerte Kündigungsklausel genützt?

Ø  Warum wurde der Vertrag vom Juni 2007 als veränderter 2002er-Vertrag und nicht als neuer Vertrag mit der Kanzlei Lansky vom Aufsichtsrats-Vorsitzenden dargestellt?


Ø  Wie erklären Sie die Standeswidrigkeiten des Vertrags (bis 90 % der Honorarsumme bei nicht erbrachter Leistung möglich)?

Ø  Warum wurde der (2007) neuerliche vergabegesetzwidrige, unternehmensschädliche und steuergeldverschleudernde Vertragsabschluss durch Ex-ÖBB-Chef Huber und Söllinger nicht als Grund wahrgenommen, um die Abfertigung Hubers zu reduzieren?

Ø  Warum wurde der Drittunterzeichner, Gilbert Trattner, noch mit einer weiteren Funktion belohnt?

Ø  Wie erklären Sie, dass der sichtlich weiterhin mit Ihrem Vertrauen ausgestattete ÖBB-Aufsichtsrats-Vorsitzende Horst Pöchhacker medienöffentlich behauptet, der (2007 erneut) vergaberechtswidrig zustande gekommene Beratervertrag der ÖBB mit der Rechtsanwaltskanzei LGP im Umfang von nun „nur mehr“ 4,5 Mio. Euro sei „branchenüblich“ Soll diese womöglich bedeuten, dass auch unter Ihrer politischen Verantwortung „üblicherweise“ mit Vergaberechtsverstößen und Multi-Millionen-Berateraufträgen samt großzügig beraterfreundlichen Sidelettern bei den ÖBB zu rechnen ist?

Ø  Wie erklären Sie, dass die Kanzlei LGP trotz laut ÖBB-Aufsichtsratspräsident ohnedies „marktüblichen“ Vertrags und trotz Reduktion des Vertragsumfangs um ca. 75 % bereits 2007 nun erneut zu Umgestaltungen des Vertrags bereits sein soll?

Ø  Wie viele JuristInnen beschäftigen die einzelnen Gesellschaften des ÖBB-Konzerns, warum besteht dennoch nicht ausreichendes hausinternes Know-How? Warum wurden nicht, wie bei jedem größeren Konzern, die internen Rechtsabteilungen kompetenzmäßig qualifiziert statt auf teure Externe zurückzugreifen?

Ø  Sind die in der Anfragebegründung genannten Namen der laut medienöffentlichen Äußerungen der ÖBB-Vertragspartner „zeichnungsberechtigter Personen“, die den vergaberechtswidrig zustande gekommenen Rechtsberater-Vertrag von 2007 samt Sideletter für die ÖBB gefertigt haben, richtig?

Ø  Wie lauten die Namen der ÖBB-Vertreter, die den vergaberechtswidrig zustande gekommenen Rechtsberater-Vertrag von 2002 für die 2 BB gefertigt haben?

Ø  Wie erklären Sie Bahn-Fahrgästen – etwa Pendlerinnen und Pendlern mit geringem Verdienst, die mit Qualitätsmängeln, Angebotsverschlechterungen und über dem VPI liegender Zeitkarten-Tarifentwicklung zwecks „Gröscherl-Einsparung“ konfrontiert sind - , dass Sie sich ebenso wie Ihr Vorgänger im BMVIT Werner Faymann für das Abstellen der multi-millionen-schweren Beraterexzesse bei den ÖBB nicht zuständig fühlen und keinerlei diesbezügliche Initiative zeigten und zeigen?

Ø  Wie erklären Sie den zahlreichen engagierten „kleinen“ Bahn-Bediensteten, die mit öffentlichen Angriffen auch des Eigentümers selbst auf Ihre Beschäftigungsbedingungen zwecks „Gröscherl-Einsparung“ konfrontiert sind, dass Sie sich ebenso wie Ihr Vorgänger im BMVIT Werner Faymann für das Abstellen der multi-millionen-schweren Berater-Exzesse bei den ÖBB nicht zuständig fühlen und keinerlei diesbezügliche Initiative zeigten und zeigen?

Ø  Welche Kosten sind bei den ÖBB in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 jeweils für Rechtsberatung durch welche externen Berater angefallen? Wir ersuchen um Auflistung im Einzelnen.

Ø  Können Sie ausschließen, dass es im Zusammenhang mit fürstlich dotierten ÖBB-Beraterverträgen zu a) direkter b) indirekter Parteienfinanzierung gekommen ist? Wenn ja, auf Basis welcher Fakten, wenn nein, warum nicht?

Ø  Falls Sie dies nicht ausschließen können: Werden Sie über ihre VertreterInnen in den ÖBB-Aufsichtsräten sicherstellen, dass die ÖBB den Verdacht von Parteienfinanzierung über fürstlich dotiere Beraterverträge ausräumen?

Ø  Ist die Angabe des langjährigen ÖBB-Aufsichtsratschefs Reithofer, der Aufsichtsrat sei a) nie an solchen Beraterverträgen beteiligt gewesen und b) wisse daher auch nichts davon, zutreffend?

Ø  Wenn ja: Wie zielführend ist es, Aufsichtsräte zu entsenden und knappe Mittel für ihre Funktionsgebühren zu vergeuden, wenn diese unbeteiligt sind, nichts wissen – also: nichts beaufsichtigen, auch keinen Millionen-Beraterverträge und ihr Zustandekommen?


Ø  Wann wird die angekündigte Veröffentlichung der Ergebnisse der genauen Überprüfung aller alten ÖBB-Beraterverträge erfolgen?

Ø  Was haben Sie bisher getan, um bei Beraterverträgen der ÖBB eine Kultur des Maßhaltens und des schonungslosen Abstellens von Missständen durchzusetzen?

Ø  Was planen Sie in diesem Zusammenhang in Zukunft zu tun?

 

 

 

Diese Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des ÖBB-Managements bzw. in die des ÖBB-Aufsichtsrates und daher nicht in meine Ingerenz. Ich darf in diesem Zusammenhang auf Artikel 52 B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verweisen.

 

 

Zu Frage 19:

Ø  Welche Kosten sind im BMVIT in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 jeweils für Rechtsberatung in Eisenbahnangelegenheiten durch welche externen Berater angefallen? Wir ersuchen um Auflistung im Einzelnen.

 

In den Jahren 2007 bis 2010 wurden seitens meines Ressorts wie unten aufgelistet Rechtsgutachten mit einem Gesamtauftragsvolumen von € 187.204,00 beauftragt, deren Inhalt die Eisenbahnen betrafen.

 

Rechtsberatung in Eisenbahnangelegenheiten

externer Berater

Rechtsgutachten Hbf. Wien, UVP-rechtliche Einordnung der Geschäftsflächen im Bahnhof

Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer

Rechtsgutachten zur Prüfung der Frage, ob die Ausnahmebestimmung des § 20 AZG für die Bewältigung des zu erwartenden erhöhten   Bedarfes an  Beförderungsleistungen durch öffentliche Verkehrsmittel für die Dauer der EURO 2008 anwendbar ist

Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer

Rechtsgutachten in Angelegenheiten ÖBB-Konzernrichtlinie

RAe  Heiermann Franke Knipp

Beratungsleistungen  zu eisenbahnspezifischen Rechtsthemen

RA Dr. Hans Kaser

Rechtsberatung in div. Eisenbahnangelegenheiten

RA Dr. Richard Kirchweger

Rechtsgutachten zu arbeitszeitrechtlichen Fragen

Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mazal

Rechtliche Beratung in Ang. Mediationsverfahren Hochleistungsstrecke Gasteinertal

RA Dr. Heinrich Vana

Rechtsberatung in div. Eisenbahnangelegenheiten

RA Dr. Otto Ranzenhofer

Rechtsberatung in div. Eisenbahnangelegenheiten

RA Dr. Richard Kirchweger

 


Zu den Fragen 27 und 28:

Ø  Was haben Sie bisher getan, um auch bei Beraterverträgen des BMVIT eine Kultur des Maßhaltens und des schonungslosen Abstellens von Missständen durchzusetzen?

Ø  Was planen Sie in diesem Zusammenhang in Zukunft zu tun? 

 

 

Es wurden und werden nur dann Verträge abgeschlossen, wenn für ganz spezifische Themen bzw. Problemstellungen in meinem Ressort die erforderlichen Expert/innen nicht verfügbar waren und sind. Daher war es und wird es hinkünftig auch notwendig sein, externe Berater/innen - die sich auf dieses Thema spezialisiert haben – heranzuziehen.