6245/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.10.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am 25.. Oktober 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Winter und weitere Abgeordnete haben am 25. August 2010 unter der Nr. 6344/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Lobbyisten in Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Ø Wie viele Aufträge gehen in Ihrem Wirkungsbereich auf die Tätigkeit von Lobbyisten
zurück?
Ø Um welche Aufträge handelt es sich hierbei?
Ø Wie hoch war das Volumen dieser Aufträge, aufgegliedert nach den jeweiligen
Aufträgen?
Ø Wie viele Aufträge wurden durch Lobbyisten, welche in der EU-Datenbank für
Lobbyisten erfasst sind, indiziert?
Ø Wie viele Aufträge wurden durch Lobbyisten, welche nicht in der EU-Datenbank für
Lobbyisten erfasst sind, indiziert?
Ø Werden Interventionen von Lobbyisten, welche in der EU-Datenbank für Lobbyisten
erfasst sind, gegenüber nicht registrierten Lobbyisten bevorzugt behandelt?
In meinem Wirkungsbereich gehen keine „Aufträge auf die Tätigkeit von Lobbyisten“
zurück.
Zu den Frage 7 bis 10:
Ø Werden Sie sich nach Ihren Möglichkeiten für die Schaffung einer Datenbank, welche
die Lobbyisten in Österreich erfasst, einsetzen?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Werden Sie sich nach Ihren Möglichkeiten für die Akkreditierung von Lobbyisten in
Ihrem Ministerium einsetzen?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Da in meinem Wirkungsbereich keine Amtshandlungen in einem Zusammenhang mit der Tätigkeit von Lobbyisten stehen und stehen sollen, spielen Überlegungen betreffend die in der Anfrage angesprochenen Datenbanken keine Rolle.
Zu den Fragen 11 und 12:
Ø Was werden Sie tun, um die Privatwirtschaftsverwaltung Ihres Ressorts transparenter
zu gestalten?
Ø Was werden Sie tun, um die Beeinflussung von hoheitlichen Akten durch Lobbyisten
zu verhindern?
Die Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung werden in meinem Ressort entsprechend allen einschlägigen gesetzlichen Regelungen, auch soweit sich diese auf die Transparenz von Vorgängen beziehen, wahrgenommen. Eine Beeinflussung der hoheitlichen Tätigkeit meines Ressorts findet nicht statt; durch die Ausbildung, die Dienst- und Fachaufsicht, das Selbstverständnis der Bediensteten, die Innenrevision und die Rechtskontrolle über die Verwaltung wird dies auch sichergestellt.