6259/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0315-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 9. November 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6736/J-NR/2010 betreffend Vorhaben des Bildungsressorts zur eklatanten Benachteiligung der Strukturen des ländlichen Raums durch Schulschließungen im Bezirk Amstetten, die die Abg. Günter Kössl, Kolleginnen und Kollegen am 21. Oktober 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zur Frage:

Vorweg ist zu bemerken, dass seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur keine Schulschließungen im Pflichtschulbereich intendiert sind. Die Entscheidung zur Auflassung von Schulstandorten im Pflichtschulbereich ist ausschließlich in der Kompetenz der Länder gelegen.

Die in Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und dem Bundesministerium für Finanzen veröffentlichte Stellen­planrichtlinie für die Planstellen an Pflichtschulen ist grundsätzlich als Richtlinie zu verstehen, wonach alle Länder mit der Genehmigung der von ihnen zahlenmäßig beantragten Planstellen den Personaleinsatz planen können. Die Zurverfügungstellung der Ressourcen und damit der Personaleinsatz am Standort obliegen verfassungsgesetzlich den Ländern. Für den Fall, dass der Bund zusätzlich zu den gemäß § 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) zu refundierenden Besoldungskosten für Landes- und Religionslehrkräfte schulische Schwerpunktsetzungen vornimmt, können diese im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen auch zweckgebunden für bestimmte Vorhaben zusätzlich zu den Refundierungskosten nach dem Finanzausgleichsgesetz angewiesen werden.

Die von mir initiierte Maßnahme „Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25“ wurde in der Stellenplanrichtlinie (erstmals mit dem Schuljahr 2007/08) als zweckgebundener Zuschlag dotiert. Zur Umsetzung wurde das Ziel der Maßnahme in der Stellenplanrichtlinie erläutert, um den Ländern die intendierte Verwendung der zusätzlichen Mittel nahe zu bringen.

Diese zusätzlichen Ressourcen für die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl dürfen daher nicht für die „Aufrechterhaltung einer kleinsträumigen Schulstruktur“ verwendet werden, für diesen Zweck sind im aktuellen FAG unter dem Titel „Abgeltung des Mehraufwandes aus Strukturproblemen“ jährlich EUR 24 Mio. (ab 2011 auf EUR 25 Mio.) zusätzlich zu den Planstellen auf Grund der Maßzahlen laut Stellenplanrichtlinien festgeschrieben (§ 4 Abs. 8 leg. cit.).

Aus diesen Strukturmitteln werden für das Land Niederösterreich, nach der derzeitigen Bevölkerungsstatistik, jährlich EUR 4,614 Mio. vom Bund angewiesen. Demnach verfügt Niederösterreich über etwa 123 Planstellen zusätzlich zu den gemäß FAG zu refundierenden Kosten ausschließlich für die Unterstützung der strukturellen Gegebenheiten im Land. Die Umsetzung der Maßnahme „Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25“ wird im Schuljahr 2010/11 noch zusätzlich mit 830 Planstellen seitens des Bundes finanziert.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.