6261/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.11.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 11. November 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0294-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6369/J betreffend „Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln im Jahr 2009“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 16. September 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Eine Aufschlüsselung in Herstellungs- und Handelsbetriebe ist auf Grund der sich nach dem geltenden Gewerbeschlüssel richtenden Statistik nicht möglich.

 

Die Anzahl der vorliegenden Berechtigungen des Gewerbes "Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Handel mit pyrotechnischen Artikeln" (Pyrotechnik-unternehmen gem. § 94 Z 18 GewO 1994) laut Gewerbestatistik zum Stand 1. Jänner 2010 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Bundesland

Gewerbeberechtigungen

weitere Betriebsstätten

aufrecht

gelöscht

aufrecht

beendet

Burgenland

30

18

119

140

Kärnten

93

40

279

208

Niederösterreich

211

163

677

512

Oberösterreich

320

165

824

683

Salzburg

196

133

277

207

Steiermark

282

134

838

916

Tirol

227

118

305

241

Vorarlberg

58

54

150

120

Wien

33

40

184

103

Bundesgebiet

1.450

865

3.653

3.130

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:

 

Das Datenmaterial der Statistik Austria zeigt folgendes Bild:

 

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 1.916,9 Tonnen pyrotechnischer Artikel nach Österreich importiert (Feuerwerkskörper, Signal- und Hagelraketen, andere pyrotechnische Waren).

 

Aus EU-Staaten kamen davon im Jahr 2009 185,7 Tonnen, die wie folgt aufgeschlüsselt werden können:

·           Feuerwerkskörper: Deutschland 157,9 t, Niederlande 3 t, Spanien 0,2 t, Italien 2,9 t und Ungarn 0,4 t

·           Signal- und Hagelraketen, andere pyrotechnische Waren: Deutschland 19,6 t, Frankreich 0,1 t, Schweden 0,4 t, Vereinigtes Königreich 0,2 t und Ungarn 1 t

 

Aus Drittstaaten wurden im Jahr 2009 insgesamt 1.731,2 Tonnen an pyrotechnischen Artikeln importiert.


Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Von den Gewerbebehörden wurde Folgendes mitgeteilt:

 

Im Burgenland, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien gibt es keine Herstellerbetriebe.

 

In Niederösterreich, Oberösterreich und Kärnten gab es im Jahr 2009 keine Kontrollen in Herstellungsbetrieben.

 

In der Steiermark ist ein Herstellungsbetrieb für pyrotechnische Artikel bekannt. Die Betriebsanlage wird einmal jährlich überprüft. Es wurden keine Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften festgestellt und daher auch keine Auflagen erteilt.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Derartige Kontrollen fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Von den Gewerbebehörden wurde Folgendes mitgeteilt:

 

Im Burgenland wurden im Jahr 2009 insgesamt 51 Kontrollen durchgeführt.

 

In Kärnten wurden etwa 50 Betriebskontrollen durchgeführt.

 

In Niederösterreich erfolgten im Jahr 2009 durch die Gewerbebehörden insgesamt 317 Kontrollen in Handelsbetrieben.

 

In Oberösterreich erfolgten im Jahr 2009 durch die Gewerbebehörden insgesamt 38 Kontrollen in Handelsbetrieben.

 

In Salzburg wurden im Jahr 2009 136 Betriebe von den Bezirksverwaltungsbehörden überprüft.

 

In der Steiermark wurden im Jahr 2009 rund 90 Kontrollen durchgeführt.

 

In Tirol wurden 2009 von den Bezirksverwaltungsbehörden insgesamt 27 Kontrollen durchgeführt. In den meisten Bezirken werden Kontrollen der Händler mit pyrotechnischen Produkten durch die Polizeiinspektionen durchgeführt, weswegen diesbezüglich keine Daten vorliegen.

 

In Wien wurden im Jahr 2009 von der gewerbetechnischen Abteilung (Magistratsabteilung 36) jeweils auf Ersuchen der Magistratischen Bezirksämter schwerpunktmäßig in der Zeit vor dem Jahreswechsel 115 Betriebe, die mit pyrotechnischen Artikeln handeln, überprüft. Dabei wurden im Wesentlichen die Betriebsanlagengenehmigungsbescheide der Gewerbebehörden und die einschlägigen Bestimmungen der Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004, BGBl. II Nr. 252/2004 als Grundlagen herangezogen.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 16 der Anfrage:

 

Es ist auf die in § 34 Pyrotechnikgesetz normierte Vollziehungszuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres zu verweisen. Bekannt sind jedoch Kontrollen fliegender Händler in allen Bundesländern.

 

 

Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.