6262/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                                 BMWF-10.000/0283-III/4a/2010

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 9. November 2010

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6410/J-NR/2010 betreffend Kosten des Milliardengrabs ITER, die die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen am 23. September 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1, 2, 5 und 6:

Hierzu verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 2761/J-BR/2010 (2553/AB-BR/2010) und die dort angeführten Details. Zur Frage von weiteren Kostensteigerungen ist anzuführen, dass es keinen Grund gibt, von der restriktiven österreichischen Haltung, die ebenfalls in vergangenen Beantwortungen mehrmals detailliert dargestellt wurde, abzu-weichen.

 

Zu Fragen 3 und 4:

In einem derart komplexen und langfristigen Projekt wie ITER ergeben sich laufend neue Aspekte, die – sobald sie überprüft und bestätigt wurden – von Österreich kritisch, jedoch einem derartigen Projekt angemessen und fair beurteilt wurden. Die Entwicklung des Projekts wurde auf EU-Ratsebene regelmäßig diskutiert und über die Protokolle der Ratstagungen der interessierten Öffentlichkeit in allen EU-Sprachen zur Verfügung gestellt (http://www.consilium.europa.eu/).

 


Zu Fragen 7 bis 11:

Soweit in der gegenständlichen Anfrage Aspekte der Nuklear­koordination (diese fällt in die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) und grundsätzliche Fragen zur Struktur der Europäischen Union ange-sprochen sind, wird darauf hingewiesen, dass diese nicht in den Vollzugsbereich meines Ressorts fallen. Daher wird von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen.

 

Die Bundesministerin:

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Beatrix Karl e.h.