6267/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0019-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . November 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walser, Freundinnen und Freunde haben am 14. September 2010 unter der Nr. 6361/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend womöglich gesetzwidrige Postamts-Schließungs-Vorgänge in Altach und weiteren Vorarlberger Gemeinden gerichtet.

 

Zu den Fragen 1 bis 7, 11 und 12:

Ø  Welche Informationen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung, zur Ertrags- und Kostensituation für die zur Schließung vorgesehenen Postämter in Lauterach, Frastranz, Hörbranz, Gaißau, Au, Kennelbach und Fußach bzw. für das im Juli 2010 geschlossene  Postamt Altach liegen a) der Post-Control Kommission, b) Ihnen als verantwortliche Ministerin vor?

Ø  Wie ist es möglich, dass bei einer derart hohen Kundenfrequenz und Insanpruchnahme wie in Fußach und Altach vor der Schließung die Erträge des Postamtes die Aufwendungen nicht übertreffen? Können Sie ausschließen, dass die Rentabilitätsangaben und –berechnungen der Post AG wie in anderen Fällen auch hier nicht korrekt waren bzw. sind?

Ø  Falls aufgrund der Ihnen bzw. der Post-Control-Kommission vorliegenden Zahlen die Wirtschaftlichkeit der Postämter Fußach und Altach gewährleistet wäre – warum wurde das Postamt Altach bzw. wird dann das Postamt Fußach zugesperrt?

Ø  Halten Sie es für die Wertschätzung der Politik dienlich, wenn regierungsseitig in den Himmel gelobte Gesetze dann in der Umsetzung dutzendweise zu massiver Kritik vor Ort sowie rechtlichen Auseinandersetzungen und damit nicht zuletzt zu nicht unbeträchtlichem Aufwand der Öffentlichen Hand führen wie es beim Postmarktgesetz der Fall ist?


Ø  Warum wurde im Fall Altach § 7 Abs. 5 PMG nicht eingehalten? Welche Konsequenzen wird dies für die Post AG haben?

Ø  In wie vielen weiteren Fällen österreichweit wurde bisher § 7 Abs. 5 PMG a) erwiesenermaßen, b) Beschwerden einer Seite zufolge nicht eingehalten?

Ø  Wie können Sie „Lösungen“ wie in Altach, die zu vermeidbarem Mehrverkehr führen, mit Ihrer Verpflichtung und ihren Bekenntnissen zu einer möglichst umwelt-, klima- und gesundheitsschonenden Abwicklung des Verkehrsgeschehens in Österreich in Einklang bringen?

Ø  Wann ist für die in Vorarlberg zur Schließung angemeldeten, aber noch nicht geschlossenen Postämter a) mit der Schließung, b) mit einer anderweitigen endgültigen Entscheidung zu rechnen?

Ø  Wie viele Postämter werden in Vorarlberg darüber hinaus zur Schließung angemeldet werden? Welche Informationen darüber liegen Ihnen oder der Behörde vor?

 

Vorab möchte ich festhalten, dass mir die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit hochqualitativen und kostengünstigen Postdienstleistungen – im städtischen wie im ländlichen Raum – ein besonderes Anliegen ist. Aus diesem Grund wurde auch in dem von meinem Haus erarbeiteten und am 05.12.2009 in Teilen in Kraft getretenen Postmarktgesetz (PMG) auch erstmals eine verbindliche Anzahl von 1.650 Post-Geschäftsstellen österreichweit nach einer bestimmten Flächenformel fixiert.

 

Mit dem Inkrafttreten des PMG ist weiters die Kompetenz zur Überwachung von Postämterschließungen bzw. für deren Umwandlungen von eigen- in fremdbetriebene Post-Geschäftsstellen auf die Post-Control-Kommission als weisungsfreie, unabhängige Behörde mit richterlichem Einschlag übergegangen. Die Post-Control-Kommission prüft die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für Postämterschließungen bzw. Umwandlungen nach einem genau vorgegebenen, im PMG definierten Verfahren. In diese Prüfung ist auch der neu gegründete Post-Geschäftsstellenbeirat eingebunden. Dieser Beirat besteht aus je einem Vertreter des Gemeindebundes, des Städtebundes und der Verbindungsstelle der Bundesländer.

 

Weiters möchte ich ebenfalls nochmals betonen, dass es mir ein besonderes Anliegen war, die rechtzeitige Information der BürgermeisterInnen über eine geplante Postamtsschließung im PMG zu verankern. Dem trägt das PMG insofern Rechnung, in dem es vorsieht, dass die von einer Post-Geschäftsstelle bisher versorgte Gemeinde von der Österreichischen Post AG zeitgerecht von der beabsichtigten Schließung einer eigenbetriebenen Post-Geschäftsstelle zu informieren ist und die Österreichische Post AG gemeinsam mit der betroffenen Gemeinde innerhalb von 3 Monaten mögliche alternative Lösungen zur Erhaltung des Standortes zu suchen hat. Dabei ist insbesondere auch auf regionale Gegebenheiten Bedacht zu nehmen. Unbeschadet allfälliger Vorschläge der Gemeinden hat der Universaldienstbetreiber den betroffenen Gemeinden jedenfalls konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorgungsqualität zu unterbreiten. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird von der Regulierungsbehörde in jedem Einzelfall geprüft.


Hinweisen möchte ich auch erneut darauf, dass die Entscheidung der börsenotierten Österreichischen Post AG, ihr Netz an eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen anzupassen, grundsätzlich eine unternehmensinterne Entscheidung darstellt. Die Eigentumsanteile des Staates an der Österreichischen Post AG werden unmittelbar von der ÖIAG und damit mittelbar vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kommen keine Kompetenzen in Bezug auf die Eigentümerfunktion zu.

 

Die Fragen 1 bis 7, 11 und 12 beziehen sich insgesamt auf Vorgänge, die jedenfalls nicht die Vollziehung des Postmarktgesetzes (PMG) durch mich als Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG betreffen.

 

Zu Frage 8 bis 10

Ø  Wie viele Postämter gab es in Vorarlberg zum Zeitpunkt der (erneuten) Verantwortungsübernahme durch die SPÖ im BMVIT Anfang 2007?

Ø  Wie viele Postämter gab es in Vorarlberg zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das neue Postmarktgesetz im November 2009?

Ø  Wie viele Postämter sind seitdem in Vorarlberg a) geschlossen worden, b) Zur Schließung angemeldet worden?

 

Zu Jahresbeginn 2007 existieren in Vorarlberg 61 Post-Geschäftsstellen, am 5.12.2009 waren in Vorarlberg 74 Post-Geschäftsstellen in Betrieb, gegenwärtig gibt es 70 Post-Geschäftsstellen.

 

Zu den Fragen 13 bis 15:

Ø  Sie hatten bei der Ausschussbehandlung des Postmarktgesetzes im Nationalrat gemeint, dass dieses Gesetz für ein dichteres Geschäftsstellennetz sorgen werde und damit die Wege der Postkunden kürzer und daher zunehmend mit dem Fahrrad abwickelbar werden. Welche Evidenz liegt Ihnen mittlerweile zur Bestätigung diese angesichts der realen Gesetzesinhalte schwer nachvollziehbaren Argumentation a) generell, b) aus Vorarlberg, c) zum Fall Altach vor?

Ø  Wie können Sie angesichts der Entwicklungen und Konflikte seit dem Inkrafttreten des Postmarktgesetzes und des regelmäßigen Verweises auf das Postamts-Zusperr-Gesetz PMG und auf Ihre Nicht-Zuständigkeit in Anfragebeantwortungen u. dgl. weiterhin ernsthaft betonen, dass Ihnen „die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit hochqualitativen und kostengünstigen Postdienstleistungen – insbesondere im ländlichen Raum – ein besonderes Anliegen ist“?

Ø  Haben Sie – abseits der seit der Postmarktgesetz-Beschlussfassung verbreiteten wenig stichhaltigen Stehsätze – eine politische Vorstellung und/oder Zielsetzung, wie eine positive Zukunft der Postversorgung für die Menschen längerfristig aussehen soll, oder fühlen Sie sich dafür auch nicht zuständig?

 

Das PMG bildet die Grundlage für eine Versorgung der Bevölkerung mit postalischen Universaldienstleistungen – auch in Zeiten der Liberalisierung der Postdienste. Laut den Vorgaben des PMG müssen der Bevölkerung bundesweit mindestens 1650 Post-Geschäftsstellen zur Verfügung stehen; dies stellt eine eindeutige Verbesserung dar, da erstmalig eine bestimmte Anzahl von Post-Geschäftsstellen festgeschrieben wurde. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 7, 11 und 12.