6275/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0150 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 12. NOV. 2010

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen

und Kollegen vom 17. September 2010, Nr. 6374/J, betreffend

Agrardieselvergütung für Österreichische Landwirte

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen vom 17. September 2010, Nr. 6374/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Die Agrardieselvergütung stellt eine Maßnahme nach dem Mineralölsteuergesetz 1995 dar und fällt daher in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Es liegt keine Steuerbefreiung vor, wie in der Frage 1 behauptet wird. Auf dem Agrardiesel haftet auch nach der Vergütung weiterhin der Steuersatz von 98 €/1000 Liter an. Für Zwecke der Berichterstattung im Grünen Bericht liegt dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) folgende Auswertung vor:

 

Tabelle: Mineralölsteuervergütung für Land- und Forstwirte 2008-2009

Jahre

Österreich

Davon

Burgenland

Kärnten

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Frage 1: Anzahl Betriebe

2008

129.686

 6.421

 11.697

 32.586

27.495

 7.977

 27.585

12.395

 3.268

 262

2009

127.567

 6.263

 11.599

 31.978

27.011

 7.939

 26.952

12.306

 3.255

 264

Frage 2: Ausbezahlte Prämien (in Mio. Euro) (2)

2008

49,222

3,839

3,215

19,750

10,576

1,876

6,886

2,175

0,761

0,144

2009

49,249

3,838

3,216

19,716

10,597

1,897

6,905

2,171

0,762

0,148

Frage 6: Beantragte Fläche (in ha)

2008

5.551.069

236.391

612.793

1.812.456

770.612

347.824

1.011.606

607.436

141.442

10.509

2009

5.545.751

243.392

604.216

1.809.773

768.419

346.871

1.011.769

607.838

140.539

12.934

1) Flächen bzw. Auszahlungen umfassen den Pauschalbetrag und die Vergütung nach dem tatsächlichen Verbrauch.

2) Vergütung der Mineralölsteuer auf Basis der Novelle des Mineralölsteuergesetzes BGBl. I Nr. 630/1994 idF BGBl. I

Nr. 180/2004. 

Quelle: BMF/LFRZ Stand September  2010

 

Zu Frage 7:

 

Für das Jahr 2009 wurden 49,2 Mio. Euro rückvergütet. Die Beantragung für das Jahr 2010 ist noch nicht abgeschlossen, daher liegen noch keine Zahlen vor. In § 7a Absatz 4 Mineralöl­steuergesetz 1995 ist ein Vergütungsbetrag von max. 50 Mio. Euro pro Jahr festgelegt.

 

Zu Frage 8:

 

Der aktuelle Vergütungssatz beträgt gemäß § 7a Mineralölsteuergesetz 1995 0,249 Euro je Liter Diesel.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Die Agrardieselvergütung stellt eine Maßnahme nach dem Mineralölsteuergesetz 1995 dar und fällt daher in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu Frage 11:

 

Da die Besteuerung von Betriebsmitteln innerhalb der EU nicht einheitlich erfolgt und für die agrarische Verwendung in vielen EU-Mitgliedstaaten entsprechend den EU-Rahmen­bestimmungen eine spezifische Regelung besteht, lag das Preisniveau für Agrardiesel in den meisten anderen Mitgliedstaaten unter dem Preisniveau in Österreich. Um diese Wettbewerbsnachteile für die österreichischen Land- und Forstwirte auszugleichen, wurde die Agrardieselvergütung eingeführt. Eine allfällige Vergütung für Gewerbetreibende ist in den EU-Rahmenbestimmungen nicht vorgesehen.

 

 

Der Bundesminister: