6278/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am November 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0199-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6368/J vom 16. September 2010 der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Der Rechnungshof hat die „Veranlagung der Erlöse aus der Verwertung der Wohnbau-förderungsdarlehen und dem Verkauf von Beteiligungen“ geprüft und Empfehlungen formuliert. Zu dem Bericht kann das Land Niederösterreich noch Stellung nehmen. Der Rechnungshof wird entsprechend seinen Prüfungsprinzipien in den kommenden Jahren eine Follow-up Prüfung durchführen, um zu evaluieren, inwieweit den ausgesprochenen Empfehlungen gefolgt wurde.
Vor diesem Hintergrund und unter Bedachtnahme auf das bundesstaatliche Prinzip, welches den Ländern eine weitreichende Autonomie bei der Besorgung ihrer Aufgaben einräumt, ist es derzeit verfrüht, die Veranlagungspolitik des Landes Niederösterreich zu kommentieren.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Veranlagung öffentlicher Gelder auf allen Ebenen der Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger) strengsten Kriterien genügen muss.
Dementsprechend habe ich das Prüfungsergebnis des Rechnungshofs über die Gebarung der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur im Jahr 2008 zum Anlass genommen, die Veranlagungskriterien der ÖBFA entsprechend zu verschärfen, um Verluste auch bei nachteiligen und unvorhersehbaren Marktentwicklungen nach Möglichkeit zu verhindern.
Zu 3. bis 12.:
Nach meinen Erfahrungen besitzen die Prüfer des Rechnungshofs in ihren Fachgebieten sehr gute Expertise.
Die Ausarbeitung detaillierter Regelungen zu den Rechnungshofempfehlungen liegt in der Verantwortung des Landes Niederösterreich. Im Bereich des Bundes haben wir entsprechende Maßnahmen bereits umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Themenkreise
· konsequente Wahrnehmung der obersten Risikomanagementfunktion sowie die Übernahme inhaltlicher Verantwortung für Zielvorgaben und strategische Risikobegrenzung;
· klare Strukturierung von Auftrags- und Kontrollverhältnissen im Finanzmanagement;
· operative Wahrnehmung der Treasury-Aufgaben in einer eigenständigen Organisations-einheit (der ÖBFA);
· Vermeidung von entbehrlichen Risiken zur Erzielung zusätzlicher Erträge;
· Verbesserungen im Limitwesen.
Mit freundlichen Grüßen