6278/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am       November 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0199-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6368/J vom 16. September 2010 der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Der Rechnungshof hat die „Veranlagung der Erlöse aus der Verwertung der Wohnbau-förderungsdarlehen und dem Verkauf von Beteiligungen“ geprüft und Empfehlungen formuliert. Zu dem Bericht kann das Land Niederösterreich noch Stellung nehmen. Der Rechnungshof wird entsprechend seinen Prüfungsprinzipien in den kommenden Jahren eine Follow-up Prüfung durchführen, um zu evaluieren, inwieweit den ausgesprochenen Empfehlungen gefolgt wurde.


 

Vor diesem Hintergrund und unter Bedachtnahme auf das bundesstaatliche Prinzip, welches den Ländern eine weitreichende Autonomie bei der Besorgung ihrer Aufgaben einräumt, ist es derzeit verfrüht, die Veranlagungspolitik des Landes Niederösterreich zu kommentieren.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Veranlagung öffentlicher Gelder auf allen Ebenen der Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger) strengsten Kriterien genügen muss.

 

Dementsprechend habe ich das Prüfungsergebnis des Rechnungshofs über die Gebarung der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur im Jahr 2008 zum Anlass genommen, die Veranlagungskriterien der ÖBFA entsprechend zu verschärfen, um Verluste auch bei nachtei­ligen und unvorhersehbaren Marktentwicklungen nach Möglichkeit zu verhindern.

 

Zu 3. bis 12.:

Nach meinen Erfahrungen besitzen die Prüfer des Rechnungshofs in ihren Fachgebieten sehr gute Expertise.

 

Die Ausarbeitung detaillierter Regelungen zu den Rechnungshofempfehlungen liegt in der Verantwortung des Landes Niederösterreich. Im Bereich des Bundes haben wir entspre­chende Maßnahmen bereits umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Themenkreise

·         konsequente Wahrnehmung der obersten Risikomanagementfunktion sowie die Über­nahme inhaltlicher Verantwortung für Zielvorgaben und strategische Risikobegrenzung;

·         klare Strukturierung von Auftrags- und Kontrollverhältnissen im Finanzmanagement;

·         operative Wahrnehmung der Treasury-Aufgaben in einer eigenständigen Organisations-einheit (der ÖBFA);

·         Vermeidung von entbehrlichen Risiken zur Erzielung zusätzlicher Erträge;

·         Verbesserungen im Limitwesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.