6279/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0282-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 11. November 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6403/J-NR/2010 betreffend Einführung des Programms HV SAP, die die Abg. Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen am 22. September 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Derzeit ist das Programm HV-SAP an 153 Bundesschulen als Pilotschulen im Einsatz. Die Umstellung der Rechnungsführung der übrigen 375 Bundesschulen auf den Einsatz von HV-SAP ist bis Ende des Jahres 2011 in Aussicht genommen.

 

Zu Frage 2:

Die Anschaffung von Scannern im Zuge der Umstellung der Rechnungsführung der Bundesschulen auf den Einsatz von HV-SAP ist erforderlich.

 

Zu Frage 3:

Für die Anschaffung adäquater, leistungsfähiger Scanner ist derzeit von Stückkosten von EUR 1.270,-- auszugehen.


Zu Frage 4:

Die aus der Anschaffung von Scannern resultierenden Kosten sind aus dem Budget des Unterrichtsressorts (Untergliederung 30) zu tragen. Die Bedeckung wird aus zentralen Ansätzen der Untergliederung 30 erfolgen. Die Sachaufwandsansätze der Bundesschulen werden durch die erforderliche Anschaffung der Scanner nicht belastet.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Die Lizenzkosten trägt das Bundesministerium für Finanzen.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Mit der Installation des Programms und der Scanner sind unmittelbar keine Kosten verbunden. Insbesondere kann die Installation des Programms über den Schulen bereitgestellter Downloads erfolgen. Punktuell allenfalls erforderliche Unterstützungsleistungen werden den Schulen von den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien geboten.

 

Zu Fragen 9 bis 11:

Tests an den Pilotschulen haben ergeben, dass gerade aufgrund der Investition in leistungsfähige Hardware (siehe Beantwortung der Frage 3) den Schulsekretariaten für das Einscannen von Dokumenten bzw. Belegen kein nennenswerter bzw. bezifferbarer zeitlicher Mehraufwand entsteht.

 

Zu Frage 12:

Nein, denn die von der Buchhaltungsagentur des Bundes dem Unterrichtsressort in Rechnung gestellten Kosten sind je nach der Art der geleisteten Transaktion unterschiedlich. Das diesbezügliche neue Leistungsblatt der Buchhaltungsagentur bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Finanzen, die aktuell noch aussteht.

 

Zu Frage 13:

Die Erhebung des dahingehenden Mengengerüstes sowie eine möglichst aussagekräftige Hochrechnung auf alle Bundesschulen ist genuiner Bestandteil der laufenden Pilotphase (siehe Beantwortung der Frage 1).

 

Zu Fragen 14 und 15 sowie 17 und 18:

Die Umstellung des Rechnungswesens der Bundesschulen wurde vom Bundesministerium für Finanzen seinerzeit aufgrund seiner gemeinsamen Zuständigkeit mit dem Rechnungshof für die Ordnung des Rechnungswesens und im Zusammenhang mit der weiteren Durchführung des Reorganisationsprojektes „Haushaltsführung des Bundes mit HV-SAP“ initiiert. Soweit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bekannt, war und ist die Auflösung der bisherigen Kleinbuchhaltungen (Kassen) und deren Integration in die Buchhaltungsagentur des Bundes beabsichtigt, womit ein entscheidender und nachhaltiger Beitrag zur Verwaltungsreform und zum E-Government realisiert und Insellösungen abgebaut werden sollen.

 

Vor dem Hintergrund dieser auf den gesamten Bundesbereich bezogenen Strategien des Bundesministeriums für Finanzen ist dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Frage der Bewertung des Kosten- Nutzenverhältnisses bzw. des Preis-Leistungsverhältnisses einer abschließenden Beurteilung nicht zugänglich. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erfüllt lediglich die aus der beschriebenen Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen resultierenden Vorgaben.


Zu Frage 16:

Nein. Wie der Beantwortung der Frage 4 entnommen werden kann, werden die Sachaufwandsansätze der Bundesschulen insbesondere durch die unmittelbar erforderliche Anschaffung der Scanner nicht belastet.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.