6283/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 16. September 2010 unter der Zahl 6372/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vollziehung und Kontrollen nach dem Pyrotechnikgesetz 2009“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Überprüfungen der Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes wurden von den für die Vollziehung des Pyrotechnikgesetzes zuständigen Behörden bei Betriebskontrollen durchgeführt.

Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol berichtete über erfolgte Probeziehungen. Die durchgeführten Untersuchungen erbrachten, dass die pyrotechnischen Gegenstände den Anforderungen für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II entsprachen. 

 

Zu den Fragen 8 und 18:

Für das Jahr 2009 wurde von den Behörden folgende Anzahl von Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz gemeldet:


 

 

2009

Burgenland

9

Kärnten

36

Niederösterreich

180

Oberösterreich

204

Salzburg

42

Steiermark

82

Tirol

120

Vorarlberg

167

Wien

186

 

Anlässlich des Jahreswechsels werden von den Behörden gesonderte Statistiken über die Anzahl der erfolgten Anzeigen wegen des Verstoßes nach dem Pyrotechnikgesetz geführt, die für das Jahr 2009/2010 nachstehende Werte zeigen:

 

2009/2010

Burgenland

12

Kärnten

27

Niederösterreich

175

Oberösterreich

177

Salzburg

56

Steiermark

88

Tirol

136

Vorarlberg

114

Wien

238

 

Eine Aufschlüsselung der oben angeführten Statistiken nach Gründen liegt nicht vor.

 

Zu den Fragen 9 und 19:

In den Verwaltungsstrafverfahren wurden Geldstrafen verhängt und pyrotechnische Gegenstände für verfallen erklärt. Statistiken über die Höhe der Strafen werden nicht  geführt.

 

Zu den Fragen 10 und 12:

In der polizeilichen Kriminalstatistik werden die im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern verübten gerichtlich strafbaren Handlungen nicht gesondert erfasst, sondern lediglich nach der jeweiligen Gesetzesstelle (z.B.  §§ 83ff, 125f StGB) ausgewiesen.

 

Anlässlich des Jahreswechsels werden von den Behörden gesonderte Statistiken geführt, die für das Jahr 2009/2010 nachstehende Werte zeigen:


Anzeigen wegen Körperverletzung

Anzeigen wegen Sachbeschädigung

 

2009/2010

 

2009/2010

Burgenland

6

Burgenland

14

Kärnten

1

Kärnten

4

Niederösterreich

12

Niederösterreich

153

Oberösterreich

7

Oberösterreich

73

Salzburg

5

Salzburg

14

Steiermark

4

Steiermark

24

Tirol

1

Tirol

23

Vorarlberg

7

Vorarlberg

17

Wien

5

Wien

97

 

Zu den Fragen 11 und 13:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums

für Inneres.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Die Daten zeigen nachstehendes Ergebnis:

 

Jahresfeier 2009/2010

Burgenland

14 Kontrollen wurden durchgeführt

Kärnten

Kontrollen wurden durchgeführt

Niederösterreich

25 Kontrollen durchgeführt, 27 Anzeigen nach dem PyrotechnikG, 480 pyrot. Gegenstände beschlagnahmt

Oberösterreich

Kontrollen wurden durchgeführt; 7 Anzeigen nach dem PyrotechnikG; 37 Feuerwerkskörper beschlagnahmt

Salzburg

2 Kontrollen wurden durchgeführt

Steiermark

Kontrollen wurden durchgeführt; 3 Anzeigen nach dem PyrotechnikG

Tirol

5 Kontrollen wurden durchgeführt

Vorarlberg

Leermeldung

Wien

Leermeldung

 

Zu Frage 16:

Für das Jahr 2009 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen über Unfälle mit Personenschaden durch Feuerwerkskörper bekannt gegeben:

 

2009

Burgenland

0

Kärnten

0

Niederösterreich

7

Oberösterreich

0

Salzburg

4

Steiermark

4

Tirol

0

Vorarlberg

2

Wien

3

 

Für die Silvesterperiode 2009/2010 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen bekannt gegeben:


 

2009/2010

Burgenland

2

Kärnten

2

Niederösterreich

6

Oberösterreich

3

Salzburg

3

Steiermark

0

Tirol

2

Vorarlberg

1

Wien

7

 

Zu Frage 17:

Für das Jahr 2009 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen über Unfälle mit Sachschaden durch Feuerwerkskörper berichtet:

 

2009

Burgenland

0

Kärnten

1

Niederösterreich

43

Oberösterreich

10

Salzburg

7

Steiermark

2

Tirol

4

Vorarlberg

3

Wien

24

 

Für die Silvesterperiode 2009/2010 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen bekannt gegeben:

 

2009/2010

Burgenland

1

Kärnten

2

Niederösterreich

51

Oberösterreich

32

Salzburg

9

Steiermark

0

Tirol

10

Vorarlberg

4

Wien

36

 

Zu Frage 20:

 

mit Bewilligung

ohne Bewilligung

Burgenland

36

0

Kärnten

125

0

Niederösterreich

240

0

Oberösterreich

160

0

Salzburg

119

0

Steiermark

238

0

Tirol

277

0

Vorarlberg

151

0

Wien

45

0


Zu Frage 21:

 

2009

Niederösterreich

2 Vorfälle (1 Verletzter und Sachschaden)

Salzburg

1 Vorfall (Sachschaden)

 

Zu Frage 22:

 

2009

Burgenland

0

Kärnten

0

Niederösterreich

2 (PyrotechnikG)

Oberösterreich

0

Salzburg

3 (2x PyrotechnikG, 1x StGB)

Steiermark

4 (PyrotechnikG)

Tirol

0

Vorarlberg

1 (PyrotechnikG)

Wien

0

 

Zu den Fragen 23 und 24:

Die offizielle österreichische Straßenverkehrsunfallstatistik umfasst lediglich die der Exekutive gemeldeten Unfälle mit Personenschaden und nicht jene mit bloßem Sachschaden.

 

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 2009 / 2010

 

 

 

 

Das Unfallgeschehen in der Silvesternacht 2009 / 20101)

Bundesland

Unfälle mit
Personen-
schaden

darunter
Alkoholunfälle2)

Verun-
glückte
Personen

davon

 davon

darunter bei
Alkoholunfällen2)

 darunter bei
Alkoholunfällen2)

absolut

%-Anteil

Verletzte
Personen

Getötete
Personen3)

Verletzte
Personen

Getötete
Personen3)

Burgenland

-

-

.

-

-

-

-

-

Kärnten

3

3

100,0

3

3

-

3

-

Niederösterr.

5

3

60,0

7

7

-

5

-

Oberösterr.

5

2

40,0

10

10

-

4

-

Salzburg

3

1

33,3

7

7

-

2

-

Steiermark

6

1

16,7

9

9

-

1

-

Tirol

4

1

25,0

7

7

-

3

-

Vorarlberg

1

1

100,0

1

1

-

1

-

Wien

3

1

33,3

4

4

-

2

-

Österreich

30

13

43,3

48

48

0

21

0

 


Definitionsgrundlagen:

1)    Silvesternacht: jeweils von 31. Dezember, 18:00 Uhr bis 1. Jänner, 5:59 Uhr

2)    Alkoholisierte Beteiligte: An Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligte Personen (Lenker, Mitfahrer oder Fußgänger), bei denen eine Beeinträchtigung durch Alkohol gemäß § 5 Abs. 1 StVO oder eine Überschreitung des im § 14 Abs. 8 FSG festgelegten Blut- oder Atemalkoholgrenzwertes festgestellt wurde.

3)    30-Tage-Fristabgrenzung für Verkehrstote.