629/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0001 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                             Wien, am 10. März 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner,

                        Kolleginnen und Kollegen vom 12. Jänner 2009, Nr. 543/J,

                        betreffend Anhebung von Energieeffizienzstandards für Lampen

                        und Auslaufen von Glühlampen in der EU

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Jänner 2009, Nr. 543/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 5 und 7:

 

Energiesparlampen sind quecksilberhaltige Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät und einem Schraubsockel. Die Funktion entspricht im Wesentlichen derjenigen einer konventionellen stabförmigen Leuchtstofflampe. Kompaktleuchtstofflampen verbrauchen deutlich weniger Strom, da sie wesentlich weniger Wärme erzeugen. Sie benötigen etwa 80 % weniger elektrische Leistung und verfügen über eine etwa 5- bis 15-mal längere Lebensdauer. Stromverbrauch und Lebensdauer sprechen trotz höherer Anschaffungskosten auch aus wirtschaftlichen Gründen eindeutig für die Energiesparlampe.

 

Etwa 90 % der Umweltbelastungen resultieren aus der Nutzungsphase, daher wird der höhere Energieaufwand bei der Herstellung von Energiesparlampen während der Gebrauchsphase überkompensiert.

 

Basierend auf der Elektroaltgeräte-Verordnung auf Grundlage der EU-WEEE-Richtlinie wurde in Österreich das bereits seit Anfang der 90-Jahre bestehende Sammelnetz für Gasent­ladungslampen noch weiter ausgebaut und die Rückgabe durch den Konsumenten erleichtert. Neben sämtlichen Handelsniederlassungen, die eine unentgeltliche 1:1-Rücknahmepflicht (Rücknahme einer alten Lampe bei Verkauf einer neuen) haben, bestehen rund 1.900 kommunale und private Sammelstellen, bei denen die Altlampen ohne Neukauf unentgeltlich zurückgegeben werden können. Unterstützt wird diese international verglichen sehr dichte Sammelinfrastruktur durch flankierende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, bundesweit koordiniert durch die Koordinierungsstelle Austria GmbH.

 

Insgesamt werden rund 5,6 Mio überwiegend stabförmige Leuchtstofflampen (1.400 t) bislang jährlich entsorgt. In Österreich verarbeitet eine Aufarbeitungsanlage quecksilberhaltige Leucht­stofflampen, die auch Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) behandeln kann.

 

In der Diskussion über Alternativen zu herkömmlichen Glühlampen wären neben den Energiesparlampen auch weitere Konzepte, zB LED-Technologien anzuführen.

 

Hochwertige Lampen enthalten teilweise weniger als 1,5 mg Quecksilber. Nach der RoHS-Richtlinie gilt in der EU eine Höchstmenge von 5 mg je Lampe. Werden die Lampen ordnungsgemäß entsorgt (getrennte Sammlung), so wird das darin enthaltene Quecksilber, das großteils am Leuchtstoff adsorbiert ist, zurück gewonnen.

 

Die vielfach als Argument gegen Energiesparlampen genannte mögliche Quecksilber­belastung durch eine unsachgemäße Entsorgung von Energiesparlampen spricht noch stärker gegen herkömmliche Glühlampen. Denn bei der Stromerzeugung aus Kohle werden nach Berechnungen des Wuppertal-Instituts pro Kilowattstunde 14,7 Mikrogramm Quecksilber freigesetzt. Die vermiedenen Quecksilberemissionen durch Stromeinsparung sind für die deutschen Verhältnisse (entsprechend dem deutschen Energiebereitstellungsmix) damit größer als der gesamte Quecksilbergehalt der Energiesparlampen.


Darüber hinaus gibt es auch Energiesparlampen ohne flüssiges Quecksilber. Das technisch unentbehrliche Quecksilber wird dabei in (fester) Form von Amalgam eingebracht.

 

Zu Frage 6:

 

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ist für die Frage der Normen- bzw. Richtlinienkonformität sowie die technische Zulassung von Beleuchtungskörpern zuständig. Es können daher keine Aussagen über den Zeitpunkt der Zulassung von alternativen energieeffizienten Beleuchtungskörpern getroffen werden.

 

Zu Frage 8:

 

Derzeit sind 3 Produkte einer Firma mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet. Laut Herstellerangabe werden davon ca. 4.000 Stück jährlich verkauft. Der Marktanteil wird daher auf etwa 0,2 % geschätzt.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

 

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Österreich wird im Ökodesign-Regelungs­ausschuss durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend vertreten. Auf der Sitzung des Ökodesign-Regelungsausschusses am 8. Dezember 2008 haben die Sachverständigen der EU-Mitgliedstaaten die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur schrittweisen Abschaffung von Glühlampen zwischen 2009 und Ende 2012 unterstützt. Diese Verordnung wird derzeit vom Europäischen Parlament geprüft.

 

Der Bundesminister: