6295/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0221-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6383/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Erledigung von Verfahren, die inhaltlich Verkehrsunfälle zum Gegenstand hatten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 14:

In den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz werden keine Sachverhaltsdetails gespeichert, die eine zuverlässige automationsunterstützte Auswertung danach zuließen, ob ein bestimmtes Delikt nach dem StGB im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall verwirklicht wurde. Eine solche Auswertung könnte daher nur – allenfalls im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie – durch händische Recherche sämtlicher in Betracht kommender Gerichtsakten und staatsanwaltschaftlicher Tagebücher im Bundesgebiet vorgenommen werden. Dieser Aufwand ist von den Strafverfolgungsbehörden – ohne unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand – nicht leistbar, weshalb ich um Verständnis bitte, dass ich von der Erteilung eines solchen Erhebungsauftrags absehen musste.

. November 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)