6298/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0224-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6391/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Bernhard Themessl und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Justizaffären in Vorarlberg“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 5:

Bei zwei bereits eingestellten Verfahren konnte im Zuge einer neuerlichen Prüfung ein Zusammenhang zu den nunmehr bekannt gewordenen Fällen hergestellt werden. Sie wurden in das aktuelle Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Feldkirch einbezogen. Nach den mir vorliegenden Informationen gibt es sonst keine eingestellten Verfahren im Zusammenhang mit der sogenannten „Testamentsaffäre“ in Vorarlberg.


Zu 3 und 4:

Nein. Die beiden eingestellten Verfahren betreffen nicht den Vorwurf der Fälschung eines letzten Willens.

Zu 6 bis 8:

Auf Grund der Ergebnisse der beim Bezirksgericht Dornbirn durchgeführten Sonderrevision wurde bei allen Bezirksgerichten in Österreich eine Überprüfung des Urkundenverzeichnisses (UV-Register) und der dazu geführten Namensregister in die Wege geleitet. Dabei werden an Hand der bei Gericht hinterlegten Urkunden die UV-Register und die dazu geführten Geschäftsbehelfe der letzten 20 Jahre sowie die Registrierungen im Österreichischen Zentralen Testamentsregister im Sinne des § 140c NO jeweils auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

Weiters wurde auch beim Bezirksgericht Feldkirch eine Prüfung veranlasst, weil der nunmehr suspendierte Vorsteher der Geschäftsstelle des Bezirksgerichtes Dornbirn vorher auch an dieser Dieststelle tätig war. Die vorgenommene Überprüfung sämtlicher Verlassenschaftsakten der Jahrgänge 1992 bis 1998 hat allerdings keinerlei Verdachtsmomente auf allfällige Manipulationen ergeben.

Zu 9:

Im gerichtlichen Verfahren über die in der Frage angesprochene Verlassenschaft wurde kein Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck erstattet, weil zum damaligen Zeitpunkt kein Umstand bekannt war, der eine Berichtspflicht an die Oberbehörde ausgelöst hätte.

Zu 10:

Eine Berichtspflicht an das Bundesministerium für Justiz besteht nach dem derzeit in Geltung stehenden Berichtspflichtenerlass zum einen ganz allgemein, wenn es sich um eine Strafsache von besonderem öffentlichen Interesse handelt, sowie unter anderem in allen Fällen, in denen sich der Verdacht gegen einen Richter, Staatsanwalt, Angehörigen der Justizwache und der Bewährungshilfe, gegen sonstige Bedienstete des Justizressorts, einen Notar oder hauptamtlichen Sachwalter richtet. Zusätzliche Berichtspflichten an die Oberstaatsanwaltschaften sind in eigenen Erlässen geregelt und betreffen beispielsweise Fälle, bei denen Rechtsanwälte oder Angehörige von Bediensteten des Justizressorts involviert sind.


Zu 11:

Die Ermittlungen werden voraussichtlich Ende des Jahres 2010 abgeschlossen sein.

Zu 12 bis 15:

Ich verweise dazu auf meine Antworten zu den Fragen 7 bis 10 der Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „den Testamentfälschungsskandal beim Bezirksgericht Dornbirn“ zur Zahl 5437/J-NR/2010.

In Bezug auf die Vorfälle beim Bezirksgericht Bludenz habe ich unmittelbar nach Bekanntwerden eine Reihe von Sofortmaßnahmen veranlasst. Dazu gehört insbesondere ein Vorziehen der nächsten Revision des Bezirksgerichtes Bludenz mit einem um einen Experten aus dem Exekutionsbereich vergrößerten Revisionsteam und einem Schwerpunkt auf den mit diesen Vorfällen in Zusammenhang stehenden Besonderheiten und Auffälligkeiten. Gleichzeitig ist der Präsident des Landesgerichtes Feldkirch beauftragt worden, sich vor Ort einen Überblick zu verschaffen und allfällig notwendige Schritte zu setzen.

Vor der allfälligen Setzung darüber hinausgehender Maßnahmen in der internen Kontrolle, insbesondere solcher allgemeiner Natur, beabsichtige ich, noch die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Revision abzuwarten.

 

. November 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)