6300/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0226-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6404/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die anonyme Anzeige gegen Bürgermeister Dr. M. H. wegen des Verdachts der Begehung der Tatbestände der §§ 153 und 302 StGB““ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die in der Anfrage angesprochene Anzeige langte am 24. August 2010 bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Sie wurde am 27. August 2010 an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption abgetreten.
Zu 3 bis 8:
Das Verfahren wurde am 1. September 2010 gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.
Dem Bericht der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Korruption zufolge enthielt die anonyme Anzeige weder konkrete Behauptungen, auf die rechtliche Erwägungen hätten gestützt werden können, noch konkrete Beispiele, die als Grundlage für Ermittlungen hätten herangezogen werden können. Da somit kein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigender Anfangsverdacht begründet worden sei, sei die Durchführung von Ermittlungen unzulässig und das Verfahren einzustellen gewesen.
. Oktober 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)