6304/AB XXIV. GP
Eingelangt am
18.11.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0153-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. NOV. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 24. September 2010, Nr. 6477/J, betreffend
Entsorgung von Energiesparlampen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 24. September 2010, Nr. 6477/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Vorweg ist anzumerken, dass eine Unterscheidung der Gasentladungslampen in so genannte Energiesparlampen (offenbar jene Gasentladungslampen, die als Glühlampenersatz für Gewinde E27 und E14 eingesetzt werden) und sonstige Gasentladungslampen in der Elektroaltgeräteverordnung nicht vorgesehen ist, sodass nur Gesamtinputzahlen bekannt gegeben werden können. Die in der Anfrage genannte Marktinputzahl von 2 Mio. Stück kann daher nicht beurteilt werden und ist auch nicht durch einen auffälligen Anstieg der Marktinputzahlen belegbar.
Gasentladungslampen |
Marktinput |
Sammlung |
Sammelrate |
13.8.2005 bis 31.12.2005 |
465.914,04 |
276.190,00 |
59% |
Jahr 2006 |
1.509.004,81 |
978.584,00 |
65% |
Jahr 2007 |
1.889.465,65 |
956.034,00 |
51% |
Jahr 2008 |
1.875.332,70 |
904.898,00 |
48% |
Jahr 2009 |
1.552.553,64 |
826.539,00 |
53% |
Wie aus der Datentabelle ersichtlich ist, besteht der Hauptanteil dieser Gerätekategorie offenbar aus normalen stabförmigen Gasentladungslampen, die schon seit Jahren eingesetzt werden. Der Prozentsatz der getrennten Sammlung bewegt sich dabei zwischen 48 und 65 %, wobei die Prozentsätze von 2005 und 2006 wohl eher auf Lagermengen schon vor dem Inkrafttreten der Elektroaltgeräteverordnung zurückzuführen sind. Aus diesen Daten ist allerdings auch unschwer erkennbar, dass die Behauptung, 90% würden im Hausmüll landen, sicher nicht zutrifft.
Das Abfallwirtschaftsgesetz kennt den Begriff Sondermüll nicht. Auch vor dem Inkrafttreten der Elektroaltgeräteverordnung wurden Gasentladungslampen als Problemstoffe (gefährliche Abfälle aus Haushalten) von den Kommunen getrennt erfasst und einer gesonderten Behandlung in geeigneten Anlagen zugeführt.
Zu den Fragen 4 und 6:
Der Umkehrschluss, dass die Differenz zwischen in Verkehr gesetzter Masse und gesammelter Masse im Restmüll gelandet ist, ist nicht zulässig, da die Energiesparlampen eine längere Lebensdauer aufweisen und eine absolute Marktsättigung (nur Ersatz von als Abfall anfallenden Gasentladungslampen ohne neue Lichtpunkte) sicher noch nicht gegeben ist.
Daher ist eine Aussage über den Anteil von Energiesparlampen im Restmüll und dessen daraus resultierenden Quecksilberanteil nicht möglich.
Zu den Fragen 5 und 7 bis 11:
Eine Ablagerung unbehandelten Restmülls ist in Österreich nicht zulässig. Weiters enthält die Deponieverordnung u. a. bereits Grenzwerte für den Parameter Quecksilber (sowohl für Gehalte im Feststoff als auch im Eluat), so dass keine weiteren Vorkehrungen für Abfalldeponien erforderlich sind.
Eine Behandlung erfolgt in der Regel über Abfallverbrennungsanlagen. Grundsätzlich ist bei allen Müllverbrennungsanlagen (Abfallverbrennungsanlagen) für gemischte Siedlungsabfälle von bestimmten Schadstoffeinträgen durch den Restmüll auszugehen, so dass alle Anlagen mit entsprechenden Rauchgasreinigungsanlagen ausgestattet sind. Der in der Abfall-verbrennungsverordnung vorgeschriebene Grenzwert für Quecksilber-Emissionen in die Luft beträgt 0,05 mg/m3 (Dieser Grenzwert ist europaweit vorgeschrieben). Die tatsächlichen Emissionswerte von Müllverbrennungsanlagen in Österreich liegen im Bereich von 0,001 bis 0,01 mg/m3.
Zu Frage 12:
Eine Gefährdung ist nicht gegeben. Siehe Beantwortung Frage 11.
Der Bundesminister: