631/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.03.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0003 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 10. März 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Walter Rosenkranz,
Kolleginnen und Kollegen vom 14. Jänner 2009, Nr. 592/J,
betreffend Konsensüberschreitung im Schotterwerk Meidling der
Fa. Asamer & Hufnagel GesmbH, vormals Fa. Hans Wanko KG
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Jänner 2009, Nr. 592/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 12 und 14:
Es darf darauf hingewiesen werden, dass Angelegenheiten nach dem Mineralrohstoffgesetz in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend fallen.
Zu Frage 13:
Bezüglich „Wasserentnahme aus der Fladnitz und Einleitung von Schlammwässern“ besteht ein wasserrechtlicher Konsens. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 21. November 2006 wurde (namens des Landeshauptmannes von NÖ als delegierte Behörde und in eigener Zuständigkeit) die wasserrechtliche Bewilligung u.a. für die Entnahme von Nutzwasser aus der Fladnitz (maximale Entnahmemenge, Restwassermenge), die Behandlung der Betriebsabwässer, die Einleitung der gereinigten Abwässer in die Fladnitz, …, und die Entsorgung der Waschwässer der Reifenwaschanlage unter Vorschreibung von Auflagen erteilt.
Der Bundesminister: