631/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.03.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0003 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                             Wien, am 10. März 2009

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Walter Rosenkranz,

Kolleginnen und Kollegen vom 14. Jänner 2009, Nr. 592/J,

betreffend Konsensüberschreitung im Schotterwerk Meidling der

Fa. Asamer & Hufnagel GesmbH, vormals Fa. Hans Wanko KG

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Jänner 2009, Nr. 592/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 12 und 14:

 

Es darf darauf hingewiesen werden, dass Angelegenheiten nach dem Mineralrohstoffgesetz in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend fallen.

 

Zu Frage 13:

 

Bezüglich „Wasserentnahme aus der Fladnitz und Einleitung von Schlammwässern“ besteht ein wasserrechtlicher Konsens. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 21. November 2006 wurde (namens des Landeshauptmannes von NÖ als delegierte Behörde und in eigener Zuständigkeit) die wasserrechtliche Bewilligung u.a. für die Entnahme von Nutzwasser aus der Fladnitz (maximale Entnahmemenge, Restwassermenge), die Behandlung der Betriebsabwässer, die Einleitung der gereinigten Abwässer in die Fladnitz, …, und die Entsorgung der Waschwässer der Reifenwaschanlage unter Vorschreibung von Auflagen erteilt.

 

Der Bundesminister: