6336/AB XXIV. GP
Eingelangt am
23.11.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordnete zum Nationalrat Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 23. September 2010 unter der Zahl 6415/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Prävention von Verbrechen im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die finanziellen Mittel werden nicht gesondert ausgewiesen, da diese Thematik in verschiedene Projekte des Bundesministeriums für Inneres einfließt.
Zu Frage 2:
Die Beratungs- und Vernetzungsarbeit wird im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten durchgeführt. Zusätzliche finanzielle Mittel sind dafür nicht vorgesehen.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu Frage 4:
Es gibt 239 Präventionsbeamtinnen und Beamte, die zu diesem Thema besonders geschult sind und das Wissen im Rahmen von Unterricht und Fortbildung weiter geben.
Die Beamtinnen und Beamten werden regelmäßig im Bereich der Suchtdeliktsprävention, nach den Erfahrungen in der praktischen Zusammenarbeit mit den Präventionsbeamten und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen geschult.
Zu den Fragen 5, 6, 8 und 9:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 7:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.
Zu Frage 10:
Den Opfern wird empfohlen einer Blutabnahme in einem Department für Gerichtliche Medizin zuzustimmen. Allenfalls zurückgebliebene Behältnisse und Substanzreste werden gesichert und einer Untersuchung zugeführt.
Zu Frage 11:
Die Beweissicherung erfolgt durch den Assistenzbereich 7 (Tatort) der Landeskriminalämter.
Zu Frage 12:
Die Kosten der Beweissicherung trägt das Bundesministerium für Inneres. Da diese Kosten nicht gesondert ausgewiesen werden, kann über die Höhe der Kosten keine Aussage getroffen werden.