6338/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.11.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0228-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6411/J-NR/2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz hat an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „ein Ersuchen zur behördlichen Verfolgung des KO Strache“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 2 und 10:
Ich bitte um Verständnis, dass mir eine Beantwortung dieser Fragen, die den Inhalt und die fachliche Beurteilung von staatsanwaltschaftlichen Berichten betreffen, nicht möglich ist, weil die Berichterstattung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Inhalt und den konkreten Schritten in einem anhängigen Ermittlungsverfahren steht. Durch die Auskunftserteilung können Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und zudem der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden, weshalb diese Phase des Strafverfahrens auch von Gesetzes wegen nicht öffentlich ist (§ 12 StPO).
Zu 3 bis 5:
Die Prüfung der Berichte der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und der Oberstaatsanwaltschaft Wien erfolgte durch die zuständige Fachabteilung. Vom Ergebnis der Prüfung wurden die Sektionsleitung sowie das Kabinett in Kenntnis gesetzt. Der Akt wurde dabei nicht vorgelegt.
Zu 6 und 7:
Nein, ich wurde mit dieser Sache nicht persönlich befasst.
Zu 8 und 9:
Nein.
. November 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)