6351/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0241-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6429/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Schleppende Ermittlungen gegen Wählergruppe „Die Bunten“ wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 3:

Die Anzeige der Stadtwahlbehörde Wels langte am 21. August 2009, jene des Landesgeschäftsführers der SPÖ Oberösterreich am 7. April 2010 bei der Staatsanwaltschaft Wels ein.

Zu 2:

Ich gehe davon aus, dass mit „Aktenzahlen der Anzeigen“ die Aktenzahl der Staatsanwaltschaft, zu welcher die Anzeigen erfasst wurden und das Verfahren geführt wird, gemeint ist. Das Ermittlungsverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Wels zu Aktenzahl 1 St 114/07p anhängig.

Zu 4 und 8:

Aufgrund der Anzeige der Stadtwahlbehörde Wels wurden in einem bereits anhängigen Verfahren weitere Ermittlungsmaßnahmen angeordnet.

Zu 5 und 11:

Ich bitte um Verständnis, dass ich in der Phase laufender Ermittlungen im Hinblick auf deren nichtöffentlichen Charakter (§ 12 StPO) derzeit keine Auskünfte darüber erteilen kann, um einerseits den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden und andererseits Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten nicht zu verletzen.

Zu 6:

Das Oberösterreichische Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurde unmittelbar nach Einlangen der Sachverhaltsdarstellung mit Ermittlungen beauftragt, wobei der erste polizeiliche Zwischenbericht vom 10. September 2009 datiert.

Zu 7:

Der Abschlussbericht des Oberösterreichischen Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung langte am 22. September 2010 bei der Staatsanwaltschaft Wels ein, weshalb mit der Prüfung der Beweisergebnisse erst zu diesem Zeitpunkt begonnen werden konnte.

Zu 9 und 10:

Die Stadtwahlbehörde Wels hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes am 11. März 2010 an die Staatsanwaltschaft Wels weitergeleitet.

 

. November 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)