6354/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                              Wien, am         November 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0208-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6412/J vom 23. September 2010 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den in der vorliegenden Anfrage thematisierten Empfehlungen des Rechnungshofes, die alle bereits vollinhaltlich umgesetzt sind, wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Die ASFINAG unterliegt als öffentliches Unternehmen des Privatsektors einer regelmäßigen Überprüfung durch EUROSTAT. Bisher wurde die Zuordnung zum privaten Sektor in keiner Weise beanstandet. Selbstverständlich werden aktuelle Entwicklungen auf diesem Sektor beobachtet und bei der künftigen Gestaltung der ASFINAG entsprechend berücksichtigt.


Zu 2. und 4.:

Bereits per 20. Dezember 2007 wurde zwischen der ASFINAG und der Republik Österreich (vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen) im Rahmen des Fruchtgenuss-vertrages die Etablierung eines 6-jährigen Rahmenplanes beschlossen, der folgende Instrumente beinhaltet und der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Bundesminister für Finanzen bis spätestens 15. Oktober des jeweiligen Jahres zum Einvernehmen vorzulegen ist:

 

·        Jahresweise geplante Investitionen (inkl. der Ausgaben für Erhaltung und Betrieb)

·        Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Plan-Bilanzen

·        Beschreibung und Zeitplan für die Planung und den Bau von Neuprojekten mit aktuellen Kostenrechnungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

·        Konzepte für Ausbauprojekte und die betriebliche Erhaltung

 

Zu 3.:

Die Übernahme von Bundeshaftungen zur Finanzierung der Straßenbauinvestitionen wird immer nur im absolut notwendigen Ausmaß vorgenommen. Die Notwendigkeit der Fremdfinanzierung ergibt sich aus dem negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit. Darüber hinaus steigt die Haftung der Republik jährlich nur um die Nettoneuverschuldung der ASFINAG, da bereits emittierte Anleihen laufend getilgt werden.

 

Zu 5.:

Diese Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.