6368/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                  24. September 2010 unter der Zahl 6446/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Grundversorgungsdatenbank-Betreuungsinformationssystem“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Statistiken betreffend die Anzahl der Leistungsbezieher in der Grundversorgung; Statistiken betreffend die Quotenerfüllung der Länder im Sinne des Artikel 1 Abs. 4 Grund-versorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG (GVV), BGBl I 2004/80; Statistiken betreffend die Aufteilung der Gesamtkosten im Verhältnis sechs zu vier zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 10 Abs. 1 GVV.

 

Zu Frage 3:

In das Betreuungsinformationssystem können Personendaten, Asyldaten, historische Daten, Daten zur Grundversorgungszuordnung, zum Quartier, zur Heimatadresse, zu Dokumenten, zu Kenntnissen, zu Krankheiten, zu Versicherungszeiten, zu Grundversorgungsleistungen, zur Zustimmungserklärung, zu Verwandten, zur Haft sowie zu Dublinverfahren eingetragen werden.


 

Zu Frage 4:

Die Vertragspartner der GVV sowie von diesen beauftragte Organisationen haben gemäß Art. 13 GVV Zugriff auf das Betreuungsinformationssystem.