6374/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 24. September 2010 unter der Zahl 6463/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „DNA-Analyse zum Nachweis eines behaupteten Verwandschafts-verhältnisses“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nach den Aufzeichnungen des Bundesasylamtes wurde im ersten Halbjahr 2010 in 30 Fällen eine vom Antragssteller veranlasste DNA-Analyse durchgeführt.

 

Zu Frage 2:

Gemäß § 18 Abs. 2 AsylG 2005 hat ein Fremder, dem es nicht gelingt, ein behauptetes Verwandtschaftsverhältnis nachzuweisen, die Möglichkeit, vom Bundesaslyamt oder Asylgerichtshof die Vornahme einer DNA – Analyse zu verlangen. Die Entscheidung, ob eine derartige Analyse vorgenommen wird oder nicht, liegt somit allein beim Antragsteller. Es können demnach auch keine Fälle auftreten, in welchen ein Antragsteller eine derartige Analyse verweigert.

 

Zu Frage 3:

Im ersten Halbjahr 2010 wurden seitens des Bundesasylamtes in 4 Fällen die Kosten der DNA-Analyse rückerstattet.