6376/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am     November 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0209-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6468/J vom 24. September 2010 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2. und 3.:

Im Gleichklang mit den anderen teilnehmenden Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sind Griechenland von Österreich bisher zwei Darlehen gewährt worden.

 

Erstes Darlehen: der österreichische Anteil betrug € 454.003.276,67 (davon einbehaltene „service fee“ in Höhe von 50 Basispunkten: € 2.270.016,38, Überweisungsdatum: 18. Mai 2010). Die Rückzahlung des Darlehens soll am 14.6.2013, 13.9.2013, 13.12.2013, 14.3.2014, 13.6.2014, 15.9.2014, 15.12.2014 und am 13.3.2015 in 8 gleichen Raten zu je € 56.750.409,58 erfolgen.

 

Zweites Darlehen: der österreichische Anteil betrug € 153.381.742,96 (davon einbehaltene „service fee“ in Höhe von 50 Basispunkten: € 766.908,71; Überweisungsdatum: 13. September 2010). Die Rückzahlung des Darlehens soll am 13.9.2013, 13.12.2013, 14.3.2014, 13.6.2014, 15.9.2014, 15.12.2014, 13.3.2015 und am 15.6.2015 in 8 gleichen Raten zu je € 19.172.717,87 zurückbezahlt werden.


Zu 4., 5. und 6.:

Gemäß den mit Griechenland für die Darlehen vereinbarten Kreditkonditionen wird der Kapitalbetrag nach einer rückzahlungsfreien Periode von drei Jahren in acht gleichen Raten vierteljährlich zurückbezahlt, die ersten Rückzahlungen erfolgen daher erst ab Juni 2013.

 

Die auf den Kapitalbetrag anfallenden Zinszahlungen sind ordnungsgemäß eingegangen:

1. Darlehen:

Periode 18. Mai 2010 bis 15. Juni 2010: € 1.208.708,06 (eingegangen 15. Juni 2010)

Periode 15. Juni 2010 – 15. September 2010: € 4.314.897,59 (eingegangen 15. September 2010)

 

Zu 7., 8., 9 und 10.:

Es darf zunächst klargestellt werden, dass bei dem mit Griechenland eingegangenen Vertragsverhältnis keinerlei Haftungen übernommen werden.

 

Die gemäß dem Kreditrahmenabkommen gewährten Darlehen werden nur unter der Voraussetzung der Einhaltung der Programmvorgaben gewährt, die vierteljährlich durch die Europäische Kommission unter Beiziehung der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds geprüft wird.

 

Ende Juli/Anfang August 2010 erfolgte eine erste Prüfung, nach der die Europäische Kommission die Bedingungen für die Auszahlung des zweiten Darlehens erfüllt sah. Die Überprüfung wurde von der Europäischen Kommission auf Ihrer Webseite veröffentlicht und enthält die konkreten Programmbedingungen:

 

http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/occasional_paper/2010/op68_en.htm

 

Zusätzlich wird auf die diesbezüglich dem Hauptausschuss übermittelten Informationen verwiesen (Bericht gem. § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, Berichtsperiode 3. Quartal 2010).

 

Zu 11. und 12.:

Bei der Überprüfung des Programmfortschritts ist für Österreich die Gesamtbeurteilung der Konsolidierungsbemühungen relevant. Diesbezüglich stellte die erste Überprüfung durch die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank und den Internationalen Währungsfonds Griechenland ein positives Zeugnis aus (Auszüge aus IP/10/1059 vom 19. August 2010):

 


·         Griechenland hat im ersten Halbjahr 2010 eine beeindruckende Haushaltskonsolidierung geschafft und ist auch bei den wichtigsten Strukturreformen zügig vorangekommen […]

·         Mit einem unerwartet schnellen Rückgang des Defizits um rund 46 % hat sich der Staatshaushalt in der ersten Jahreshälfte 2010 positiv entwickelt. Die gesamtstaatlichen Kassenausgaben wurden gegenüber der ersten Jahreshälfte 2009 um 16,9 % verringert, was auf Kürzungen bei den Primärausgaben (einschließlich der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst), aber auch auf rückläufige Investitionen zurückzuführen ist.

Erhebliche Fortschritte wurden bei den haushaltspolitischen Strukturreformen erzielt. Bei der Reform des Rentensystems und der öffentlichen Verwaltung sind die Fortschritte den Planungen voraus. Die beschlossenen Änderungen an den Rentenparametern dürften die langfristige Tragfähigkeit des Systems deutlich verbessern. Je nach den Ergebnissen der nächsten Langfristprojektionen könnten sich 2011 einige weitere Maßnahmen als notwendig erweisen. Als weitere Fortschritte sind die Erarbeitung des neuen Haushaltsgesetzes, Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, der Beamtenzensus und weitere Schritte zur Schaffung einer zentralen Zahlstelle für die Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor zu nennen. Um die Erhebung und Verarbeitung der Grunddaten für die Haushaltskontrolle zu verbessern, müssen die Bemühungen intensiviert werden. ”

 

Mit freundlichen Grüßen