6378/AB XXIV. GP
Eingelangt am
24.11.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . November 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 24. September 2010 unter der Nr. 6454/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend nicht umgesetzte Empfehlungen des Rechnungshofes (Infrastrukturbeiträge für die Privatbahnen): Follow-up-Überprüfung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Aus welchen Gründen wurden auch nach der Kritik des Rechnungshofes Förderungsübereinkommen ohne Vorliegen vollständiger Projektunterlagen und eisenbahnbehördlicher Genehmigungen abgeschlossen?
Förderverträge werden auf Basis der von den einzelnen Privatbahnunternehmen vorzulegenden Unterlagen abgeschlossen, die eine den Richtlinien entsprechende Grundlage zur Beurteilung der einzelnen Projekte beinhalten.
Die Empfehlung des Rechnungshofes Förderungsübereinkommen erst nach Vorliegen eisenbahnbehördlicher Genehmigungen abzuschließen ist großteils theoretischer Natur, da die meisten der Baumaßnahmen im Sinne des Einsenbahngesetztes und der darauf beruhenden Verordnung genehmigungsfrei sind.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Ø In wie vielen Fällen wurden für noch nicht ausführungsreife Projekte Förderungen gewährt und um konkret welche Projekte handelt es sich?
Ø Wie hoch war bei den einzelnen Fällen die jeweilige Fördersumme, wann wurde sie ausbezahlt, wann lagen in den einzelnen Fällen die vollständigen Projektunterlagen vor und wann waren jeweils die eisenbahnbehördlichen Genehmigungen abgeschlossen.?
Ø Aus welchem Grund wurde im Jahr 2005 beim Erlass der „Richtlinien für die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen für Infrastrukturinvestitionen und –erhaltungsmaßnahmen an Privatbahnen“ auf das Vorliegen von Projektunterlagen und allfälligen behördlichen Genehmigungen als Voraussetzung einer Förderungszusage verzichtet?
In Zusammenhang mit diesen Fragen darf ich auf meine Beantwortung zu Fragepunkt 1 verweisen. Darüber hinaus handelt es sich bei den von den Privatbahnen geplanten Maßnahmen, die an den vorhandenen Strecken umzusetzen sind, um ein Bündel an Instandhaltungen bzw. Erhaltungsinvestitionen, die für die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen und sicheren Betriebes notwendig und zur Aufrechterhaltung der Schieneninfrastruktur unabdingbar sind.
Zu Frage 5 bis 9:
Ø Bei wie vielen Projekten wurde bislang gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofes die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel geprüft?
Ø Wer hat die Prüfung der einzelnen Projekte in Bezug auf die widmungsgemäße Verwendung der Fördergelder durchgeführt?
Ø Wann wurden die Prüfungen der einzelnen Projekte in Bezug auf die widmungsgemäße Verwendung der Fördergelder durchgeführt?
Ø Bei welchen Projekten wurden die Fördergelder vollständig widmungsgemäß verwendet?
Ø Bei welchen Projekten wurden die Fördergelder nicht bzw. nicht zur Gänze widmungsgemäß verwendet?
Im Sinne einer durchgängigen Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel wurde bereits in der Vergangenheit zusätzlich zu den Maßnahmen der Fachabteilung die Gesellschaft SCHIG beauftragt, Überprüfungen vorzunehmen. Noch vor der nunmehrigen Prüfung durch den RH wurde die SCHIG im Mai 2009 beauftragt, ein methodisches Prüfkonzept zu erstellen und die personellen Kapazitäten vorzubereiten. Dieses Konzept ist nun in Umsetzung. Die Kontrolle durch Mitarbeiter/innen der SCHIG ist im Laufen.
Zu den Fragen 10 und 11:
Ø Welche Privatbahnen haben die Verwendungsnachweise jährlich übermittelt?
Ø Welche Privatbahnen haben die Verwendungsnachweise nicht bzw. nur teilweise übermittelt?
Eine jährliche Übermittlung der Verwendungsnachweise erfolgte durch die einzelnen Privatbahnunternehmen. Die Übermittlung eines Gesamtverwendungsnachweises über den Finanzierungszeitraum wurde und wird lückenlos gefordert und auch kontrolliert.
Zu Frage 12:
Ø Welche Konsequenzen gibt es bei nicht erfolgter bzw. nur teilweiser Übermittlung der Verwendungsnachweise?
Es wird die Auszahlung der Finanzierungsraten nur nach Vorlage des Verwendungsnachweises über die durchgeführten Maßnahmen im Vorjahr veranlasst.
Zu Frage 13:
Ø Wie oft und von wem werden die Verwendungsnachweise eingefordert?
Verwendungsnachweise wurden und werden immer vor jeder einzelnen Auszahlung eingefordert.
Zu den Fragen 14 und 15:
Ø Von wem wurden wann und in welcher Höhe nicht widmungsgemäß verwendete Förderungsmittel zurückgefordert?
Ø Inwieweit wurden diese zurückgeforderten Mittel bereits tatsächlich zurückgezahlt?
Bisher wurden Rückforderungen weitestgehend in Form von Projektumwidmungen und -änderungen bzw. Anrechnung auf Folgemaßnahmen durchgeführt. Damit wurde im Sinne einer verwaltungsökonomischen aber nichts desto trotz transparenten Weise den Richtlinien für die Privatbahnfinanzierung entsprochen.