6388/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.11.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 24. November 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0308-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6483/J betreffend „Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Sanierung“, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 29. September 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3, 9 und 10 der Anfrage:

 

Die thermische Sanierung ist von entscheidender Bedeutung, um die Energie- und Klimaziele der Europäischen Union zu erreichen. Der Budgetentwurf für das Jahr 2011 sieht eine € 100 Mio. umfassende Bundesförderung für die thermische Sanierung von privaten Wohngebäuden und Betriebsgebäuden vor, die neue Impulse für "grüne Investitionen" setzen und eine höhere Sanierungsrate sowie eine Senkung des Energiebedarfs und der CO2-Emissionen ermöglichen wird. Diese Bundesförderung stellt einen zentralen Umsetzungsschritt der Energiestrategie Österreich dar und ist in gleicher Höhe ebenfalls für die Jahre 2012 bis 2014 vorgesehen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Mit der Novellierung des GWR-Gesetzes BGBl. I Nr. 125/2009 wurde die Grundlage für eine gesamtösterreichische Datenbank geschaffen. Für die Einpflegung in diese Datenbank sind Rechtsvorschriften der Bundesländer erforderlich, die noch nicht zur Gänze erlassen sind.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 7 der Anfrage:

 

Für die inhaltliche Ausgestaltung des Energieausweises, an welche sinnvollerweise auch die Förderkriterien anzuknüpfen haben, ist auf die Zuständigkeit der für die Bauordnungen zuständigen Bundesländer zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Umsetzung fällt weitgehend in die Kompetenz der Bundesländer; mein Ressort hat bereits eine Koordinierungssitzung mit den Bundesländern und den betroffenen Bundesstellen abgehalten. Bei dieser Sitzung wurde spezifisch auf die knappe Umsetzungsfrist hingewiesen.