6389/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.11.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 24, November 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0310-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6506/J betreffend "geschlechtergerechte Budgetpolitik 2011 - Gender Budgeting", welche die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 30. Sep-tember 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1, 3, 8 und 12 der Anfrage:

 

Im Hinblick auf die Erstellung des Budgets für das Jahr 2013 wird derzeit an Entwürfen für Gleichstellungsziele und -maßnahmen sowie beurteilungsrelevante Indikatoren gearbeitet. Da die für das Haushaltsrecht vorgesehene Wirkungs-orientierung erst mit 2013 in Kraft tritt, können derzeit noch keine konkreten Aussagen getätigt werden.

 

Im Übrigen ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 6495/J durch die Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst bzw. Nr. 6498/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen zu verweisen.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die konkreten Maßnahmen werden sich erst beim Vollzug des Bundesfinanzgesetzes ergeben, aber selbstverständlich werde ich darauf achten, dass es dabei zu keiner überproportionalen Belastung von Frauen kommen wird.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 7 der Anfrage:

 

Eingangs ist wiederum festzuhalten, dass die für das Haushaltsrecht vorgesehene Wirkungsanalyse erst 2013 in Kraft treten wird, weswegen noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen.

 

Dessen ungeachtet werden derzeit seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende Pilot-Projekte betrieben:

 

Audit "Vereinbarkeit Familie und Beruf":

Seit September 2006 war das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vollzertifiziert. Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wurde 2009 die Re-Zertifizierung erreicht.

 

Projekt "w-fFORTE Technologieprogramme und Initiativen":

Die Implementierung von Gender Mainstreaming und des Gender Budgeting-Ansatzes in allen Forschungs-, Technologie- und Innovations-Programmen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wird durch die Fortsetzung des Projektes "w-fFORTE Technologieprogramme und Initiativen" vorangetrieben. In dessen Pilotphase wurden ausgewählte Programme und Initiativen des Hauses bei der Implementierung von Gender Mainstreaming-Aspekten betreut. Aufbauend auf den Erfahrungen aus der Implementierungsphase konnte der Kreis der zu betreuenden Programme und Initiativen weiter ausgebaut werden.

 

Die Beratung im Rahmen der Programme umfasst ein breites Leistungsspektrum, und für alle diese Beratungsleistungen existieren bereits vielfältige Umsetzungsbeispiele. Als weitere Schritte sind die verstärkte Auseinandersetzung mit inhaltlichen Fragestellungen, die vertiefte Untersuchung und Auswertung im Bereich Gender Budgeting - wobei anhand ausgewählter Programme der Frage der Verteilungsgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern im Detail nachgegangen werden wird, aufbauend auf einer genauen Analyse der beteiligten Organisationen und Unternehmen - sowie die strukturelle Verankerung von Gender-Aspekten wie z. B. die langfristige Verankerung von Gender Mainstreaming als Qualitätskriterium geplant.

 

Schwerpunkt in der weiteren Ausbaustufe des Projektes "w-fFORTE Technologieprogramme und Initiativen" war der Start der "Laura Bassi Centers of Expertise", mit welchen neue Karriereoptionen für Frauen in der kooperativen Forschung geschaffen werden sollen, sowie die Weiterführung der beiden Schwerpunkte „Contact Point“ und „Knowledge Base“ als Informations-, Beratungs- und Vernetzungszentren für hochqualifizierte Frauen.

 

Mit diesen Maßnahmen sollen die Forschungs- und Innovationsleistungen von Frauen in der Öffentlichkeit stärker thematisiert und zielgerichtete Impulse sowohl für Spitzenforscherinnen und Technologiemanagerinnen, als auch für die Wirtschaft gesetzt werden.

 

Gender Budgeting im Rahmen der "Europäischen Territorialen Zusammenarbeit 2007 – 2013":

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundrecht, ein gemeinsamer Wert der EU und eine Voraussetzung zur Erreichung der EU-Ziele für Wachstum, Beschäftigung und soziale Zusammenarbeit. Folgende Aktionsschwerpunkte sowie vorrangige Ziele wurden für den Bereich Gleichstellung für die nächsten Jahre formuliert:

·         gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer

·         bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben

·         Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen

·         Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels

·         Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft (Bildung, Ausbildung, Kultur, Arbeitsmarkt, Medien)

·         Förderung der Geschlechtergleichstellung außerhalb der EU


Sowohl bei der Bearbeitung des vorliegenden Programms als auch bei der Implementierung und der Umsetzung wird, speziell bei der Projektauswahl, dem Grundprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Nichtdiskriminierung Rechnung getragen. Schon in der laufenden Periode wurde dieser Thematik breiter Raum gewidmet, nun soll dieser Weg qualitativ verbessert fortgesetzt werden. Die Formulare zu den Projektanträgen sind gender-relevant gestaltet. Dabei sind gender-relevante Fragen zum Projekt entsprechend anzukreuzen und zu beschreiben.

 

Gender-Aspekte im Rahmen der Förderungsvergabe nach dem Bundes-

Jugendförderungsgesetz (B-JFG):

Zur Sicherstellung der gendergerechten Nutzung der Jugendarbeit und der gendergerechten Beschäftigungssituation im Jugendbereich wird die Fördervergabe im Rahmen des BundesJugendförderungsgesetzes regelmäßig anhand von Indikatoren (Nutzung von Angeboten der verbandlichen Jugendarbeit und Betreuungsarbeit in der verbandlichen Jugendarbeit) überprüft. Damit soll sichergestellt werden, dass Frauen und Männer von den Angeboten der verbandlichen Jugendarbeit zu gleichen Anteilen profitieren und das gleiche Ausmaß an Frauen und Männern in der Betreuung der Zielgruppe "Jugendliche bis 30 Jahre" – sowohl haupt als auch ehrenamtlich – gewährleistet ist. Das Bundes-Jugendförde-rungsgesetz per se enthält keinen Genderpassus. Im Rahmen der Abrechnung der Förderungen wird jedoch erhoben, zu welchen Anteilen Frauen und Männer von den Angeboten der verbandlichen Jugendarbeit profitieren und in welchem Ausmaß Frauen und Männer die Betreuung der Zielgruppe "Jugendliche bis 30 Jahre" – sowohl haupt- als auch ehrenamtlich - gewährleisten.

 

Zudem kommt im Rahmen der Qualitätssicherung seit 2009 ein Formblatt zum Einsatz, das Genderaspekte berücksichtigt. Dieses Formblatt ist für die Förderungseinreichung gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz verpflichtend gemäß
§ 13 Abs. 4 der Richtlinien des B-JFG auszufüllen und gemeinsam mit dem Ansuchen um Basisförderung einzureichen. Erfasst werden damit u.a. jene Maßnahmen, die innerhalb der geförderten Organisation Gleichberechtigung und Chancengleichheit zum Ziel haben.


Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:

Mit dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld werden positive Impulse für das Erwerbsleben der Frauen und eine partnerschaftliche Betreuung von Kleinkindern gesetzt. Insgesamt leistet das Kinderbetreuungsgeld einen wichtigen Beitrag für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch Vätern wird damit die Entscheidung für eine Babypause erleichtert.

 

In-House-Workshops zum Gender Budgeting:

Als unterstützende Maßnahme wurden im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend heuer Workshops zu Gender Budgeting initiiert. Diese Workshops werden als In-House-Veranstaltungen abgehalten, wobei als Teilnehmer insbesondere Abteilungsleiter/innen und Sachbearbeiter/innen des Hauses, die mit budgetwirksamen Aufgaben betraut sind, aus allen Organisationseinheiten eingeladen werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

 

Im Sinne der gegebenen Budgetsituation ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bemüht, seine Aktivitäten auch auf dem Gebiet des Gender Budgeting möglichst sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig umzusetzen.

 

Die Umsetzung des Projekts Gender Budgeting im Rahmen der "Europäischen Territorialen Zusammenarbeit 2007 – 2013" soll kostenneutral erfolgen. Für die Förderschiene w-fFORTE Technologieprogramme und Initiativen werden im Jahr 2010 Mittel im Ausmaß von rund 2% des Budgets der Untergliederung 33 budgetiert. Die Erhebung der Gender-Aspekte im Rahmen der Förderungsvergabe nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetzes erfolgt im Rahmen der Förderungsabrechnung. In den genannten Kosten sind die anteiligen Personalkosten für diese Tätigkeiten nicht enthalten.

 

Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird der Wandel in der Verwaltungskultur- und -praxis maßgeblich durch den Frauenförderungsplan des Ressorts vorgegeben. Dieser Frauenförderungsplan des seinerzeitigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, BGBl. II Nr. 317/2008, unterstreicht die Verankerung des Gender Mainstreaming (Gleichstellung von Frauen und Männer in allen politischen und gesellschaftlichen Belangen) als durchgängiges Prinzip in allen Tätigkeitsbereichen. Eine Neufassung des Frauenförderungsplans befindet sich derzeit in Ausarbeitung.

 

Die Gleichstellungsziele des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend für die Bediensteten des Ressorts werden maßgeblich durch § 2 dieses Frauenförderungsplanes vorgegeben. Gemäß § 4 Abs. 2 werden die Vorgesetzten und Mitarbeiter/innen der Personalabteilungen verpflichtet, die entsprechenden Maßnahmen mitzutragen. In der Praxis beteiligen sie sich an deren Erarbeitung und übernehmen durch aktive Mitgestaltung in der Umsetzung eine Vorbildfunktion.

 

Darüber hinaus wird über bestehende Informationsnetzwerke – wie Gleichbehandlungsbeauftragte, Kontaktpersonen und die Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen sowie Gender Mainstreaming - über die Aktivitäten des Gender Mainstreaming informiert.

 

Zu erwähnen ist hier insbesondere die Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Förderung des Wiedereinstiegs sowie die Förderung der Inanspruchnahme von Elternkarenz durch Männer. Das im Frauenförderungsplan verfolgte Ziel, das Potenzial der Frauen durch eine gezielte Personalplanung und      -entwicklung zu berücksichtigen, wird durch einen Kennzahlenkatalog abgebildet bzw. gemessen. Kriterien sind insbesondere ein gleichberechtigtes Teilhaben weiblicher und männlicher Mitarbeiter an Aus- und Weiterbildungsaktivitäten, Entlohnung und Aufstieg.

 

Weiters darf auf die in der Anlage G.2 zum Personalplan festgeschriebenen Zielwerte für den Frauenanteil bis zum Jahr 2013 hingewiesen werden.

 

Gender Budgeting ist im Ressort in der Budgetabteilung federführend angesiedelt. Darüber hinaus werden Angelegenheiten des Gender Budgeting auch im Rahmen der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend behandelt.