639/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.03.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0015-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 10. März 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 645/J-NR/2009 betreffend Kulturauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ORF, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 16. Jänner 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 54:

Das Interpellationsrecht gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG bezieht sich auf die Geschäftsführung der Bundesregierung, das heißt die Tätigkeit der Mitglieder der Bundesregierung bzw. auf alle Gegenstände der Vollziehung im Wirkungsbereich des jeweiligen Mitglieds der Bundesregierung. Die diesbezügliche Reichweite wird durch den grundlegenden Zusammenhang von Kompetenzzuweisung, Ingerenzmöglichkeit, Verantwortung und Kontrolle bestimmt.

 

Ausgehend davon stellen die gegenständlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Österreichischen Rundfunk auf Basis des ORF-Gesetzes keinen Gegenstand der Vollziehung im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur dar. In Beantwortung der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage verweise ich daher entsprechend der Zuständigkeiten grundsätzlich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
Nr. 644/J-NR/2009 durch den Herrn Bundeskanzler.


 

Im Allgemeinen sei festgehalten, dass jede wirtschaftliche Krise eine große Herausforderung darstellt, die zugleich auch die Chance bietet, Vergangenes zu analysieren und darauf aufbauend neue Strukturen und Inhalte zu entwickeln. Es liegt nun angesichts der Einsparungsdiskussion bei der Geschäftsführung des ORF ein überzeugendes und klares Zukunftskonzept für den Österreichischen Rundfunk vorzulegen, das auch dem gesetzlich definierten Kulturauftrag entspricht.

 

Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist gerade für kleine Länder wie Österreich von essentieller Bedeutung und ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Die Breitenwirkung, die dem ORF zukommt, erreicht kein anderes Medium, weder die Printmedien noch das Internet. Der gesellschaftliche Diskurs, die objektive Vermittlung von Informationen und Bildungsprogrammen sowie die Identitätsstiftung durch originär österreichische Programme zählen zu den zentralen Aufgaben innerhalb des Kulturauftrages des ORF.

 

Ich bin zuversichtlich, dass es der Geschäftsführung des ORF möglich sein wird, ein Konzept zu entwickeln, das sowohl die Kriterien des Kulturauftrags erfüllen als auch das Radiosymphonieorchester in den Jahren 2009 bis 2013 in seinem Bestand sichern wird.

In meiner Eigenschaft als Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur ist es mir ein großes Anliegen, die Interessen der österreichischen Künstlerinnen und Künstler sowie der österreichischen Kulturinstitutionen auch im Rahmen eines starken nationalen
öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewahrt zu wissen. Nur ein solcher garantiert die Vermittlung der Vielfalt künstlerischer Ausdrucksformen und kultureller Inhalte an ein breites Publikum. Besonders die österreichische Filmwirtschaft ist in hohem Maße vom ORF als Auftraggeber und Cofinanzier abhängig. Hier könnte der Programmauftrag weiter ausgebaut und das Film/Fernseh-Abkommen besser abgesichert werden.

Es geht um die Sicherung von Kreativ-Arbeitsplätzen, um kontinuierliche Beschäftigungs- und Auftragsmöglichkeiten und schließlich darum, das österreichische kreative Potential nicht in die Abwanderung zu drängen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.