6393/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.11.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0247-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6501/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „geschlechtergerechte Budgetpolitik 2011 – Gender Budgeting“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 3:

Ich darf hiezu auf die Beantwortungen der Schriftlichen Anfragen durch den Bundesminister für Finanzen zur Zahl 6498/J-NR/2010 und durch die Bundesministerin für Frauen und öffentlicher Dienst zur Zahl 6495/J-NR/2010 verweisen.

Zu 2:

Die konkreten Maßnahmen werden sich erst beim Vollzug des Bundesfinanzgesetzes ergeben, aber ich werde selbstverständlich darauf achten, dass es dabei zu keiner überproportionalen Belastung von Frauen kommen wird.

Zu 4:

Der Anteil der analysierten Budgetbereiche für das Gender Budgeting beträgt rund 3 %.

Zu 5 bis 6:

Im Justizressort werden die Förderungen an Opferhilfevereine, Sachwalterinnen/Sachwalter, Patientenanwältinnen/Patientenanwälte und Bewohnervertreterinnen/Bewohnervertreter nach Gender-Aspekten dargestellt. Dabei wird untersucht, welche Fördersummen jeweils für Männer und Frauen eingesetzt werden und wie viele Männer und Frauen bei den geförderten Einrichtungen beschäftigt sind.

Im Aus- und Fortbildungsbudget der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie des Strafvollzugs sind Mittel für Fortbildungsveranstaltungen zu Gender-Mainstreaming vorgesehen.

Zu 7:

Die Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, weil der Gender Budgeting Prozess ein langfristiges Projekt ist, wobei unter anderem umfassende Schulungsmaßnahmen nötig sind. Erste Erfahrungen konnten zwar schon mit diesem Instrument gesammelt werden, konkrete Auswirkungen auf die budgetären Prioritäten können jedoch derzeit noch nicht dargestellt werden.

Zu 8 und 12:

Ich darf hiezu auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen durch den Bundesminister für Finanzen zur Zahl 6498/J-NR/2010 verweisen.

Zu 9 bis 10:

Gender Budgeting wird im Rahmen der Budgeterstellung von der Budgetabteilung des Justizressorts durchgeführt. Die personellen Ressourcen stellt die Budgetabteilung zur Verfügung. Externe fachliche Expertisen werden nicht beigezogen.

Zu 11:

Nein.

. Oktober 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)