640/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0016-III/4a/2009 |
|
||
|
|
|
||||
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|||
|
|
|
||||
|
|||||
|
|||||
Wien, 10. März 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 646/J-NR/2009 betreffend steuerliche Absetzbarkeit für Spenden an Kunst- und Kulturschaffende bzw. Kunst- und Kulturinstitutionen, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 16. Jänner 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Frage einer allfälligen Absetzbarkeit von Zuwendungen für kulturelle bzw. künstlerische Zwecke nach dem Einkommensteuergesetz 1988 nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur fällt, sondern in jene des Bundesministeriums für Finanzen. Spenden im Kunst- und Kulturbereich sind unter bestimmten Umständen bereits jetzt steuerlich begünstigt. Das Bundesministerium für Finanzen stellt den begünstigten Empfängerkreis im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 fest. Darunter fallen etwa Zuwendungen an das Bundesdenkmalamt, die Österreichische Nationalbibliothek, an Museen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und an Museen anderer Rechtsträger, wenn diese Museen von „gesamtösterreichischer Bedeutung“ und den Museen von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar sind. Sämtliche Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zu diesem begünstigten Empfängerkreis durch Bescheid einer Finanzlandesdirektion sowie des Finanzamtes Wien 1/23 festgestellt wurde, werden jährlich im „Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung“ veröffentlicht und sind unter http://www.bmf.gv.at unter der Themenrubrik „Absetzbare Spenden“ abrufbar.
Zu Frage 1:
Als Bundesministerin für Kunst und Kultur ist es mir ein Anliegen, alle Möglichkeiten der finanziellen Besserstellung von Kunstschaffenden und Kultureinrichtungen auszuschöpfen. Dazu zählen nicht nur staatliche Basissubventionen und Förderungen, sondern auch steuerliche Begünstigungen für all jene, die Kunst und Kultur aus privaten oder betrieblichen Mitteln fördern oder finanzieren. Ich habe mich daher von Beginn an für die steuerliche Absetzbarkeit finanzieller Zuwendungen im Kunst- und Kulturbereich ausgesprochen.
Zu Frage 2:
Im Zuge der Regierungsverhandlungen habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Prüfung steuerlicher Maßnahmen zur Belebung des Kunstmarktes und Kunstsponsoring als gemeinsames Anliegen der österreichischen Bundesregierung in das Arbeitsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode aufgenommen wird. Entsprechende Aktivitäten wurden auch schon in der abgelaufenen Legislaturperiode gesetzt. So wurden etwa die beiden im Jahr 2008 erschienenen Studien „Prüfung der Bundestheater bezüglich der ökonomischen Wirkungen in Wien und in Gesamtösterreich“ und „Prüfung ausgewählter geförderter Kunst- und Kultureinrichtungen bezüglich ihrer ökonomischen Wirkungen in Österreich“ des Institutes für Höhere Studien auch unter dem Gesichtspunkt einer Überprüfung der Auswirkungen der Kulturinstitutionen auf das Steueraufkommen in Österreich erstellt und sind damit als wichtiger Baustein auf dem Weg zu neuen Regelungen im Bereich der steuerlichen Absetzbarkeit von Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen anzusehen.
Zu Fragen 3 bis 6:
Wie einleitend festgehalten, fällt die Frage der Absetzbarkeit von Zuwendungen für kulturelle respektive künstlerische Zwecke nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, sondern in jenen des Bundesministeriums für Finanzen. Entsprechende Daten stehen daher dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht zur Verfügung.
Eine Ausnahme davon stellen die zweckgewidmeten Zuwendungen an das Bundesdenkmalamt dar, die gemäß § 4 Abs. 4 Z 6 lit. c sowie gemäß § 18 Abs. 1 EStG 1988 in Abstimmung mit der Finanzverwaltung abzugsfähig sind. Diese werden dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als übergeordnete Dienststelle jährlich bekanntgegeben. Derartige Zuwendungen sind dem Bundesdenkmalamt im Jahr 2007 in Höhe von insgesamt 6.149.674,00 EUR und im Jahr 2008 in Höhe von insgesamt 3.225.606,00 EUR zugeflossen. Da die Absetzbarkeit dieser Beträge nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur fällt, können über das tatsächliche Ausmaß der Absetzbeträge keine Angaben gemacht werden.
Eine
Schätzung des zu erwartenden Umfangs von Spenden an Kunst- und
Kulturschaffende bzw. Kunst- und Kultureinrichtungen ist nicht möglich, da
die Spendenbereitschaft von Privaten und Unternehmen von zahlreichen
äußeren Faktoren abhängt und deren Vorhersehbarkeit daher eingeschränkt
ist (wie etwa Jubiläen, mehrjährige Projekte, o. Ä.). Ein
Vergleich der im Kulturbericht 2007 abgebildeten Spendenbeträge an das
Bundesdenkmalamt der
Jahre 2002 bis 2007 zeigt, dass sich kein „Trend“ beim Aufkommen
der Spendenbeträge feststellen lässt und eine Schätzung für
die Jahre 2009 bis 2013 daher nicht abschließend möglich ist.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.