6400/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.11.2010
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0125-I/4/2010

Wien, am          . November 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Franz, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Oktober 2010 unter der Nr. 6532/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Frauenberatungsstelle „FEMAIL“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wie viele Bundesmittel flossen in den Jahren 2007, 2008 und 2009 in die einzel­nen Bundesländer differenziert nach Frauenservicestellen, Gesundheitszentren und Frauen-Projektförderungen?

Ø  Wie schaut diese Verteilung im Jahr 2010 aus?

 

Einleitend weise ich darauf hin, dass sich die nachstehende Beantwortung zur Ver­gabe von „Bundesmitteln“ auf die Förderbudgetmittel meines Zuständigkeitsberei­ches beschränkt.

 

Ein besonderes Anliegen stellt für mich die finanzielle Absicherung der Frauenser­vicestellen dar:  2007 betrug die jeweilige Basisfinanzierung dieser Einrichtungen max. € 45.000,--; weiters erhielten die Außenstellen Förderungen bis jeweils max. € 7.000,--.  2008 wurden bundesweit sieben neue Frauenservicestellen anerkannt und die Basisfinanzierungen um jeweils € 1.000,- auf max. € 46.000,- pro Einrichtung angehoben. Weiters wurden die Förderungen für die Außenstellen auf jeweils max. € 7.500,-- angehoben.

 

2009 kamen vier weitere Frauenservicestellen hinzu und die finanzielle Unterstüt­zung wurde erneut angehoben. 2009 und 2010 betrug die Basisfinanzierung der Frauenservicestellen jeweils max. € 48.000,--.

 

Im früheren Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurde die Finanzierung der Frauengesundheitszentren dem Fachbereich der Gesundheit übertragen. Seither erfolgt die finanzielle Unterstützung dieser Einrichtungen durch das Bundesministe­rium für Gesundheit.

 

Die nachfolgenden Daten für 2010 wurden zum Stichtag 13. Oktober erhoben.

 

Burgenland

Frauenservicestellen

Im genannten Zeitraum wurden aus den Förderbudgetmitteln sechs Frauenservice­stellen (mit-)unterstützt.

Ø  2007:        € 270.000,-

Ø  2008:        € 276.000,-

Ø  2009:        € 295.500,-

Ø  2010:        € 295.500,-

 

Frauen-Projektförderungen:

Ø  2007:          € 57.620,-

Ø  2008:          € 54.300,-

Ø  2009:          € 86.700,-

Ø  2010:          € 24.750,-

 

Kärnten

Frauenservicestellen:

Im genannten Zeitraum wurden aus den Förderbudgetmitteln fünf Frauenservice­stellen (mit-)unterstützt:

Ø  2007:        € 225.000,-

Ø  2008:        € 230.000,-

Ø  2009:        € 240.000,-

Ø  2010:        € 240.000,-


Frauen-Projektförderungen:

Ø  2007:        €   63.770,-

Ø  2008:        € 101.070,-

Ø  2009:        € 104.700,-

Ø  2010:        € 120.100,-

 

Niederösterreich

Frauenservicestellen:

Im genannten Zeitraum wurde aus den Förderbudgetmitteln sieben Frauenservice­stellen (mit-)unterstützt. 2007 wurde bei einer Frauenservicestelle eine weitere Außenstelle anerkannt. Weiters wurde für eine Frauenservicestelle die erste Tranche der Basisfinanzierung für das folgende Jahr übernommen. 2010 konnte in einer bis­her unterversorgten Region das Beratungsangebot durch zusätzliche Beratungsstun­den einer Frauenservicestelle verbessert werden.

Ø  2007:        € 371.000,-

Ø  2008:        € 333.500,-

Ø  2009:        € 373.500,-

Ø  2010:        € 378.500,-

 

Frauen-Projektförderungen:

Ø  2007:        €   82.326,-

Ø  2008:        € 170.000,-

Ø  2009:        € 218.225,-

Ø  2010:        € 252.500,-

 

Oberösterreich

Frauenservicestellen:

2007 wurden aus den Förderbudgetmitteln vier Frauenservicestellen (mit‑)unter­stützt. Weiters wurde für zwei Frauenservicestelle jeweils die erste Tranche der Ba­sisfinanzierung für das nächste Jahr übernommen. 2008 wurden zwei weitere Frau­enservicestellen anerkannt.

Ø  2007:        € 226.000,-

Ø  2008:        € 230.000,-

Ø  2009:        € 288.000,-

Ø  2010:        € 288.000,-

 

Frauen-Projektförderungen:

Ø  2007:        € 393.100,-

Ø  2008:        € 439.780,-

Ø  2009:        € 565.668,-

Ø  2010:        € 496.014,-


Salzburg

Frauenservicestellen:

Im Zeitraum bis inklusive 2008 wurde aus den Förderbudgetmitteln eine Frauenservi­cestelle (mit-)unterstützt. 2009 wurden zwei weitere Frauenservicestellen anerkannt. In Salzburg hat eine Frauenservicestelle eine Außenstelle.

Ø  2007:        €   52.000,-

Ø  2008:        €   53.500,-

Ø  2009:        € 151.500,-

Ø  2010:        € 151.500,-

 

Frauen-Projektförderungen:

Ø  2007:        € 130.909,-

Ø  2008:        € 179.467,-

Ø  2009:        € 138.567,-

Ø  2010:        € 144.661,-

 

Steiermark

Frauenservicestellen:

2007 wurden zwei Frauenservicestellen aus den Förderbudgetmitteln (mit‑)unter­stützt. In den Jahren 2008 und 2009 erfolgte jeweils die Anerkennung einer weiteren Frauenservicestelle. 2010 wurde bei einer Frauenservicestelle eine Angleichung auf eine Kalenderjahresförderung vorgenommen, sodass sich der Förderzeitraum auf weniger als 12 Kalendermonate verringerte und sich eine geringere Förderhöhe er­gab.

Ø  2007:          € 90.000,-

Ø  2008:        € 138.000,-

Ø  2009:        € 192.000,-

Ø  2010:        € 187.000,-

 

Frauen-Projektförderungen:

Ø  2007:        € 222.900,-

Ø  2008:        € 301.100,-

Ø  2009:        € 306.900,-

Ø  2010:        € 330.800,-

 

Tirol

Frauenservicestellen:

2007 wurden zwei Frauenservicestellen aus den Förderbudgetmitteln (mit‑)unter­stützt. 2008 wurde eine weitere Frauenservicestelle anerkannt. Eine Frauenservice­stelle hat eine Außenstelle.


Ø  2007:        €   92.500,-

Ø  2008:        € 141.000,-

Ø  2009:        € 147.000,-

Ø  2010:        € 147.000,-

 

Frauen-Projektförderungen:

Ø  2007:        € 210.038,-

Ø  2008:        € 175.200,-

Ø  2009:        € 194.800,-

Ø  2010:        € 204.400,-

 

Vorarlberg

Frauenservicestellen:

Im Zeitraum bis inklusive 2008 wurde aus den Förderbudgetmitteln eine Frauenservi­cestelle (mit-)unterstützt. 2009 wurde eine weitere Frauenservicestelle anerkannt (Vgl. Anstieg Ausgaben Frauenservicestellen 2009 bzw. Abnahme bei Frauen-Projektförderungen 2009). Eine Frauenservicestelle hat eine Außenstelle.

Ø  2007:        €   52.000,-

Ø  2008:        €   53.500,-

Ø  2009:        € 103.500,-

Ø  2010:        € 103.500,-

 

Frauen-Projektförderungen:

Ø  2007:          € 95.035,-

Ø  2008:          € 73.000,-

Ø  2009:          € 36.000,-

Ø  2010:          € 36.000,-

 

Wien

Frauenservicestellen:

2007 wurden aus den Förderbudgetmitteln sechs Frauenservicestellen (mit‑)unter­stützt. Darüber hinaus wurde für eine Frauenservicestelle die erste Tranche der Ba­sisfinanzierung für das folgende Jahr übernommen. 2008 wurden drei neue Frauen­servicestellen anerkannt.

Ø  2007:        € 280.800,-

Ø  2008:        € 391.200,-

Ø  2009:        € 426.000,-

Ø  2010:        € 426.000,-

 

Frauen-Projektförderungen:

Ø  2007:     € 1.575.548,-

Ø  2008:     € 1.332.048,-

Ø  2009:     € 1.243.211,-

Ø  2010:     € 1.598.505,-


Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Sollten sich Ungleichverteilungen ergeben – was sind die Gründe?

Ø  Wie soll diese Ungleichverteilung behoben werden?

 

Die Vergabe von Förderbudgetmitteln ist grundsätzlich abhängig von einem Antrag. Eine Einflussnahme auf die Anzahl der Anträge oder auf die Bundesländerverteilung ist nicht möglich und würde dem Grundsatz des Förderwesens widersprechen.

Durch eben diese Antragstellungen gemeinnütziger frauenspezifischer Vereine mit Beratungsangebot konnte 2009 bzw. 2010 der, im Regierungsprogramm festgeschriebene, flächendeckende Ausbau in bisher unterversorgten Regionen fortgesetzt werden und fünf (2009) bzw. bis dato (2010) weitere acht neue Beratungseinrichtungen unterstützt werden.

Die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung sind die Erfüllung inhaltlicher wie formaler Kriterien. Aufgrund der beschränkt zur Verfügung stehenden Fördermittel ist eine gänzliche Finanzierung ausschließlich aus den Förderbudgetmitteln nicht möglich. Für die Initiierung wie für den Fortbestand frauenspezifischer Einrichtungen ist daher auch die (Mit)Unterstützung weiterer Fördergeber, wie beispielsweise der jeweiligen Bundesländer, unbedingt erforderlich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen