6401/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.11.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                           BMWF-10.000/0285-III/4a/2010

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 24. November 2010

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6507/J-NR/2010 betreffend geschlechter-gerechte Budgetpolitik 2011 – Gender Budgeting, die die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 30. September 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 3:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortungen der Anfragen Nr. 6498/J-NR/2010 bzw. Nr. 6495/J-NR/2010 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen bzw. die Frau Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst.

 

Zu Frage 2:

Ich werde selbstverständlich beim Vollzug des Bundesfinanzgesetzes darauf achten, dass es dabei zu keiner überproportionalen Belastung von Frauen kommen wird.

 

Zu Frage 4:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat 2009/10 drei Gender Budgeting Pilotprojekte durchgeführt und zwar

Studienförderung: 6% des Hochschulbudgets,

Forschungsprogramme: 0,5% des Ressortbudgets,

Personalstruktur: 0,5% des Ressortbudgets.


Zu Fragen 5 und 6:

Eine allgemeine Gender Budgeting Analyse wurde im Rahmen der drei Pilotprojekte Studienförderung, Forschungsprogramme und Personalstruktur durchgeführt. Die Ergebnisse der Pilotprojekte fließen in die Formulierung von Wirkungs- bzw. Gleichstellungszielen im Rahmen der wirkungsorientierten Budgetierung ein. Maßnahmenempfehlungen der Pilotprojekte werden einer Umsetzung zugeführt.

 

Zu Frage 7:

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 6 hingewiesen. Anzumerken ist, dass es sich bei Gender Budgeting um ein langfristiges Projekt  handelt, bei dem schrittweise vorgegangen werden muss. Daher können derzeit noch keine konkreten Auswirkungen dargestellt werden.

 

Zu Frage 8:

Siehe Beantwortung der Anfrage Nr. 6498/J-NR/2010 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.

 

Zu Fragen 9 und 10:

Der Personalaufwand beträgt 3 VZÄ, 1620/h und stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

2,5 VZÄ – Stabstelle Gender und Diversity

0,5 VZÄ – Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Gender Budgeting im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Personalaufwand Steuerungsgruppe Gender Budgeting 2010: 60 h

Personalaufwand der Budgetabteilung: 30 h

Personalaufwand Pilotprojekt Studienförderung: 530 h

Personalaufwand Pilotprojekt Forschungsförderung: 500 h

Personalaufwand Pilotprojekt Personalstruktur: 500 h

 

Weiters erfolgte eine Zusatzbeauftragung zum Pilotprojekt Studienförderung in der Höhe von  € 50.800,-- (IHS Sonderauswertungen Studierenden-Sozialerhebung; Nachprogrammierung von STUBIS in der Studienbeihilfenbehörde).

 

Zur Unterstützung des Gesamtprozesses wurden externe BeraterInnen beigezogen (JR, Solution, Wifo), wofür bisher Kosten in der Höhe von € 18.017,50 entstanden sind.

 

Zu Frage 11:

Nein.

 

Zu Frage 12:

Siehe Beantwortung der Anfrage Nr. 6498/J-NR/2010 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.