6402/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am      November 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0214-I/4/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6488/J vom 29. September 2010 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Entgegen den Darstellungen in der Einleitung der Anfrage wurde im konkreten Fall nicht unbewegliches Bundesvermögen sondern wurden die Gesellschaftsanteile des Bundes an den betreffenden Wohnbaugesellschaften veräußert, weshalb dem entsprechenden Bundesgesetz auch keine Aufstellung der im Eigentum der Wohnbaugesellschaften stehenden Immobilien angeschlossen ist.

 

Zu 1. und 2.:

Ein Überblick über das Portfolio der einzelnen ehemaligen Bundeswohnbaugesellschaften ist dem im Rahmen der von den Gesellschaften zu veröffentlichenden Jahresabschlüssen zu erstellenden Anlagenspiegel zu entnehmen.

 

Wie in der Einleitung der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage ausgeführt, wurden nicht Grundstücke sondern Gesellschaftsanteile veräußert. Im Zusammenhang mit der Verkaufsermächtigung der Geschäftsanteile ist die Anführung des umfangreichen Liegenschaftsbesitzes der einzelnen Gesellschaften nicht erforderlich, da bei diesem kein Eigentümerwechsel eingetreten ist.


Zu 3.:

Die 62.529 Wohnungen der Wohnbaugesellschaften sind in 2003 Gebäuden gelegen (Erhebungsstichtag 31.12.2003). Der Liegenschaftsbesitz der obgenannten fünf Bundeswohnbaugesellschaften umfasste per 31.12.2003 rund 4,4 Mio m2 bebaute und rund 5 Mio m² unbebaute Grundstücksflächen, 434 Gewerbeeinheiten und 46 Sonderimmobilien. Im Zuge des Verkaufs der Bundeswohnbaugesellschaften blieben alle Liegenschaften im Eigentum der Gesellschaften.

 

Zu 4.:

Das Ausmaß der ausbaufähigen Dachböden ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.