6403/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0306-II/A/9/2010

Wien, am 29. November 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6484/J der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Einleitend ist festzuhalten, dass die Vollziehung im Gegenstand in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Bezirksverwaltungsbehörden erfolgt. Die Beantwortung erfolgt auf Basis der von den Ländern übermittelten Daten.


 

In Niederösterreich sind 97 öffentliche Apotheken barrierefrei zugänglich. 22 Apotheken wurden in den letzten 5 Jahren barrierefrei zugänglich gemacht. In Niederösterreich haben 31 Apotheken um Ausnahme von der Verpflichtung nach § 27 Abs. 4 Apothekenbetriebsordnung 2005 (ABO 2005) angesucht, 23 Apotheken wurden von dieser Verpflichtung ausgenommen.

 

In Tirol sind 96 öffentliche Apotheken barrierefrei zugänglich, wobei in den letzten 5 Jahren 10 Apotheken barrierefrei zugänglich gemacht wurden.

Um eine Ausnahmebewilligung iSd § 78 Abs. 5 iVm § 27 Abs. 4 ABO 2005 haben 13 Inhaber/innen einer öffentlichen Apotheke angesucht, wovon 10 Apotheken von der Verpflichtung nach § 27 Abs. 4 ausgenommen wurden.

 

In Vorarlberg sind derzeit 43 Apotheken barrierefrei zugänglich, 4 Apotheken sind noch nicht barrierefrei ausgeführt. In den letzten 5 Jahren wurden 4 Apotheken

barrierefrei umgebaut. Es haben 3 Apotheken um Ausnahme von der Verpflichtung nach § 27 Abs. 4 ABO 2005 angesucht, es wurde in 3 Fällen eine Ausnahmebewilligung erteilt.

 

In Wien wurde von 93 öffentlichen Apotheken um Ausnahme von der Verpflichtung nach § 27 Abs. 4 ABO 2005 angesucht, davon wurde in 72 Fällen eine Ausnahmebewilligung erteilt. Ein Antrag wurde abgewiesen, in 2 Fällen wurde der Antrag zurückgezogen. In 18 Fällen ist das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Das Amt der Wiener Landesregierung verfügt über keine Daten hinsichtlich der Anzahl der Apotheken in Wien, die barrierefrei zugänglich sind.

 

Im Burgenland sind 29 Apotheken barrierefrei zugänglich, 9 Apotheken wurden in den letzten 5 Jahren barrierefrei zugänglich gemacht. Es haben 12 Apotheken um Ausnahme von der Verpflichtung nach § 27 Abs. 4 ABO 2005 angesucht, in 10 Fällen wurde eine Ausnahmebewilligung erteilt.

 

Die Länder Kärnten, Oberösterreich, Steiermark und Salzburg übermittelten die gewünschten Daten nach Bezirkshauptmannschaften gegliedert, wobei die Angaben vielfach lückenhaft sind. Eine gesamtheitliche Darstellung für den Bereich der genannten Bundesländer ist dem Bundesministerium für Gesundheit daher nicht möglich, die Einzelstellungnahmen sind als Beilage angeschlossen.

 

Frage 5:

Als Begründung wird etwa auf bautechnische Unmöglichkeit (für Rampe zu schmaler Gehsteig), technisch nicht vertretbaren Aufwand (es würden Teile der ohnehin nicht großen Offizin wegfallen, Totalumbau, Verlegung der Apotheke) oder das Entgegenstehen denkmalschutzrechtlicher Bestimmungen verwiesen.


Fragen 6 und 7:

Grundsätzlich sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der barrierefreien Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen gegeben und es ist daher eine diesbezügliche Verordnung nicht in Aussicht genommen. Ich darf aber in diesem Zusammenhang auf die mit Anfang kommenden Jahres geplante Einrichtung einer Informations-Hotline („APO-Call“) hinweisen, über die unter anderem auch derartige Auskünfte eingeholt werden können. Über diesen Telefondienst, der von der Österreichischen Apothekerkammer betrieben werden wird, sollen Informationen über die nächstgelegene Apotheke vermittelt, sowie auch Anfragen über Arzneimittel beantwortet werden. Die entsprechende Kurzrufnummer für diese Hotline, die 365 Tage im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung steht, wird „1455“ sein. In der von mir Anfang November in Begutachtung ausgesandten Novelle zur ABO ist die Verpflichtung der öffentlichen Apotheken vorgesehen, an diesem Telefondienst mitzuwirken. Dieser Dienst wird voraussichtlich bereits mit Jänner 2011 in Betrieb gehen können und soll insbesondere für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Verbesserung bringen, da diese sich künftig rasch und auf einfachem Wege Informationen über ihre nächstgelegene Apotheke oder einzunehmende Arzneimittel beschaffen können.

 

Fragen 8 und 9:

Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, erfolgt die Vollziehung durch die Bezirksverwaltungsbehörden. Diese teilten in diesem Zusammenhang mit, dass eine Information der Apotheken, die noch nicht barrierefrei zugänglich sind, über die Notwendigkeit der Umsetzung erfolgt sei bzw. gegebenenfalls Gespräche geführt und Vorschläge zur Realisierung und Beratungsmöglichkeiten angeboten werden.

Auch der Österreichische Apothekerverband hat zusätzlich spezielle Informationsveranstaltungen für Apotheker/innen in den Bundesländern angeboten, ein Merkblatt und eine Maßnahmencheckliste erstellt.

Selbstverständlich steht bei Unklarheiten auch das Bundesministerium für Gesundheit für Auskünfte zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Beilage

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.