6418/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-90180/0037-III/1/2010

 

Wien, am 29. November 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.6588/J der Abgeordneten Dr.Belakowitsch-Jenewein, Ing.Hofer u.a. wie folgt:

 

Zu den Fragen 1-5:

Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 1-5 weise ich darauf hin, dass die Zuständigkeit für Futtermittel in Gesetzgebung und Vollziehung bei Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft liegt.

Anfragen zur Lebensmittelkennzeichnung einschließlich gentechnikfreier Produktion wären an das dafür zuständige Bundesministerium für Gesundheit zu richten.

 

Zu den Frage 6 und 7:

Mein Ressort vertritt in der Frage der gentechnischen Produktion einen restriktiven Standpunkt. So setze ich mich für Maßnahmen ein, die dazu beitragen, den Anteil von gentechnisch veränderten Futtermitteln in Österreich so gering wie möglich zu halten. Ich habe mich dafür ausgesprochen, dass der österreichische Regelungsansatz betreffend gentechnikfreier Lebensmittelproduktion für eine etwaige EU-weite Regelung  als Basis und Maßstab herangezogen wird und den zuständigen Bundesminister ersucht, Österreich in diesem Sinne im Rahmen der EU-Gremien zu vertreten.

 

Mit freundlichen Grüßen