6421/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-40001/0088-IV/4/2010

 

Wien, 29. NOV. 2010

 

 

 

Betreff:

Parlament; Parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend die beginnende Missbrauchsdebatte beim Pflegegeld, Nr. 6651/J

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6651/J des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

 

Derartige Studien liegen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nicht vor.

 

Frage 3:

 

Die folgenden Studien befassen sich, unter anderem, auch mit der Verwendung und der Verteilungswirkung des Pflegegeldes:


Analyse der Auswirkungen des Pflegevorsorgesystems, Badelt et. al, März 1997.

 

Zur zukünftigen Betreuung und Pflege älterer Menschen, Kardinal König Akademie, 2004.

 

Situation pflegender Angehöriger, ÖBIG, 2005.

 

Die Kosten der Pflege in Österreich, Institut für Sozialpolitik, 2006.

 

Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge, Wifo, 2008.

 

Alternative Finanzierungsformen der Pflegevorsorge, Wifo, 2008.

 

Fragen 4 und 5:

 

Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen in Form eines Beitrages pauschaliert abzugelten. Dabei steht die Möglichkeit der Führung eines selbstbestimmten, bedürfnisorientierten Lebens des pflegebedürftigen Menschen im Vordergrund, der durch die Zieldefinition Rechnung getragen werden soll.

 

Das Pflegegeld bezweckt keine Erhöhung des Einkommens der pflegebedürftigen Person, sondern soll ausschließlich dazu beitragen, sich die erforderlichen Pflegemaßnahmen selbst zu organisieren.

 

Rund 82% der PflegegeldbezieherInnen werden zu Hause durch Angehörige, auch mit der Unterstützung durch mobile Dienste, betreut. Für rund 16% der PflegegeldbezieherInnen ist die Betreuung und Pflege in stationären Einrichtungen sowie für rund 2% im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung organisiert.

 

Aufgrund der Zweckbestimmung des Pflegegeldes und seiner Konzeption als pauschalierter Beitrag zu den pflegebedingten Mehraufwendungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass damit Sparguthaben erzielt werden.

 

Fragen 6 bis 9

 

Folgende Arbeitskreise oder Gruppen zum Thema „Pflege“ in die das Sozialministerium eingebunden ist bestehen derzeit:

 

Der Arbeitskreis für Pflegevorsorge wurde mit Artikel 12 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen, die mit Wirkung vom 1. Jänner 1994 in Kraft getreten ist, eingerichtet.

 


In den Sitzungen des Arbeitskreises werden aktuelle pflegerelevante Themen behandelt. Überdies wird im Rahmen des Arbeitskreises der Österreichische Pflegevorsorgebericht erstellt, der jährlich erscheint.

 

Folgende Mitglieder gehören dem Arbeitskreis an:

 

·          drei Vertreter des Bundes

·          neun Vertreter der Länder

·          ein Vertreter des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungs­träger

·          drei Vertreter der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

·          ein Vertreter der Bundesarbeitskammer

·          ein Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich

·          ein Vertreter des Österreichischen Gewerkschaftsbundes

·          ein Vertreter der Vereinigung der Österreichischen Industrie

·          ein Vertreter der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

·          ein Vertreter des Österreichischen Seniorenrates

·          ein Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrt

·          ein Vertreter des Gemeindebundes

·          ein Vertreter des Städtebundes

 

Entsprechend dem Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode wurde im Februar 2007 im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz eine Arbeitsgruppe unter dem Titel „Neugestaltung der Pflegevorsorge“ eingerichtet, die sich mit den verschiedensten Problembereichen des bestehenden Pflegevorsorgesystems auseinander setzt, um insgesamt zu einem nachhaltig gesicherten System leistbarer Pflege zu gelangen. Dieser Arbeitsgruppe gehören unter anderem Vertreter von Bund, Ländern, des Gemeindebundes, des Städtebundes, der Sozialversicherungsträger, aber auch der Sozialpartner und Interessenvertretungen an.

 

In einem ersten Schritt befasste sich diese Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung der Eckpunkte für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte bis zu 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Damit wurde auch die Grundlage für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause als neue Sozialleistung geschaffen.

 

In einem nächsten Schritt wurden von der Arbeitsgruppe drei Untergruppen zu folgenden Themen eingerichtet:

 

-        Untergruppe 1 „Finanzierung (incl. Organisationsfragen)“

-        Untergruppe 2 „Pflegegeld (incl. Qualitätssicherung) und betreuende Angehörige“

-        Untergruppe 3 „Sachleistungen (incl. Qualitätssicherung)“

 

Die Arbeitsgruppe besteht weiterhin und es finden laufend Arbeitsgespräche mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe statt.


Aktuell besteht auch eine Arbeitsgruppe „Pflege“ im Rahmen der Budgetkonsolidierung, der Vertreter der Länder, des Österreichischen Städtebundes, des Österreichischen Gemeindebundes, des Österreichischen Seniorenrates, des BMF, des BMWFJ und des BMASK angehören.

 

Die Gespräche in dieser Arbeitsgruppe dauern noch an.

 

Frage 10:

 

Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Neugestaltung der Pflegevorsorge, Finanzierung (incl. Organisationsfragen)“ wurden vom WIFO zwei Studien zu den Themen „Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge“ und „Alternative Finanzierungsfor­men der Pflegevorsorge“ erarbeitet.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Studien werden insbesondere mit den Län­dern und dem BMF Arbeitsgespräche zur künftigen Finanzierung der Pflegevorsorge im Sinne einer nachhaltigen Sicherung geführt.

 

Weiters wurde die Gesundheit Österreich GmbH mit der Durchführung von Erhe­bungen zu den Betreuungs- und Pflegeangeboten in Österreich betraut, um einen Überblick über den notwendigen zusätzlichen Finanzierungsbedarf im Bereich der Betreuung und Pflege älterer Menschen zu erhalten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Rudolf Hundstorfer