6424/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0195-I/4/2010 Wien, am 30. November 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 30. September 2010 unter der Nr. 6494/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2011 – Gender Budgeting gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Ø Welche Gleichstellungsziele von Frauen und Männern liegen der aktuellen Budgeterstellung in Ihrem Ressort zu Grunde und bis wann sollen diese Gleichstellungsziele wirksam werden? Anhand welcher Indikatoren soll deren Zielerreichung gemessen werden?
Ø Welche Auswirkungen des Bundesvoranschlags 2011 auf Männer und Frauen wurden anhand des Gender Budgeting Prozesses bzw. der ,,Genderaspekte des Budgets“ sichtbar?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6495/J durch die Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6498/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.
Zu Frage 2:
Ø Wie stellen Sie sicher, dass die Einsparungen in ihrem Ressort aufgrund der Budgetkonsolidierung nicht in überdurchschnittlichem Ausmaß Frauen treffen werden?
Die konkreten Maßnahmen werden sich erst beim Vollzug des Bundesfinanzgesetzes ergeben, aber selbstverständlich werde ich darauf achten, dass es dabei zu keiner überproportionalen Belastung von Frauen kommen wird. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass trotz der allgemeinen Budgetkürzungen das Budget für Frauenförderung nicht verringert wird.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Ø Wie groß ist der prozentuelle Anteil der analysierten Budgetbereiche (getrennt nach Ausgaben und Einnahmen) für das Gender Budgeting bzw. für die ,,Genderaspekte des Budgets’’ sichtbar?
Ø Werden im Rahmen des Gender Budgeting bzw. der ,,Genderaspekte des Budgets“ für das Jahr 2011 allgemeine, nicht speziell auf Gleichstellung orientierte Ausgaben analysiert, die eine offensichtliche oder möglicherweise gleichstellungsrelevante Wirkung haben und wenn ja, welche Ausgaben waren das in ihrem Ressort?
Ø Werden im Rahmen des Gender Budgeting bzw. der ,,Genderaspekte des Budgets’’ für das Jahr 2011 Ausgaben analysiert, die explizit auf ressortinterne Gleichstellungsmaßnahmen ausgerichtet sind, wie z.B. Mittel für Frauenförderung?
Im Bundeskanzleramt (BKA) wurden im Hinblick auf die Gender Aspekte des Budgets für das Jahr 2009 drei Projekte zur Analyse definiert, die derzeit weitergeführt werden: Beim Personalplan soll auf allen Ebenen, insbesondere aber bei den höchsten besoldungsrechtlichen Gruppen eine gendergerechte Verteilung angestrebt werden. Durch eine vergleichende und transparente Darstellung der Partizipation von Frauen in höher besoldeten Funktionen wird eine solide Basis für Zielsetzungen in Frauenförderplänen geschaffen. Weiters wurde der Bereich der Verleihung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich sowie von Berufstiteln trotz der eher geringeren budgetären Relevanz ausgewählt, zumal hier ein großes Entwicklungspotential gesehen wird. Schließlich soll die Evaluierung der Anfragen an das Europatelefon den verstärkten Einbau frauenrelevanter Themen in das Informationsangebot des BKA bewirken.
Die Budgetrelevanz dieser drei Projekte ergibt sich wie folgt:
|
Genderprojekte |
Budgetrelevanz |
|
Gender- Controlling des Personalplans |
27,994.000 |
|
Europatelefon |
109.000 |
|
Verleihung des Ehrenszeichen für Verdienste um die Republik Österreich und Verleihung von Berufstiteln |
150.000 |
|
|
28,253.000 |
Bezogen auf das Gesamtbudget des Bundeskanzleramtes im Jahr 2011 entspricht dies einem Prozentsatz von 8,41%.
Zu Frage 7:
Ø Kam es aufgrund der Ergebnisse des Gender Budgetings bzw. der ,,Genderaspekte des Budgets’’ zu einer Veränderung der budgetären Prioritäten? Wenn ja, welche Veränderungen waren das konkret und welchem prozentuellen Anteil am Gesamtbudget haben diese Veränderungen entsprochen?
Bei diesen Regelungen handelt es sich um ein langfristiges Projekt, bei dem erst die ersten Schritte gesetzt wurden, und derzeit noch die ersten Erfahrungen mit diesem Instrument gesammelt werden. Es ist daher noch zu früh, über konkrete Veränderungen zu sprechen.
Zu Frage 8:
Ø Peilen Sie die Analyse des gesamten Ressortbudgets im Rahmen des Gender Budgeting bis 2013 an?
Ich verweise auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfrage Nr. 6498/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.
Zu den Frage 9 bis 11:
Ø Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen für die strategische Planung und systematische Umsetzung von Gender Budgeting in Ihrem Ressort zur Verfügung?
Ø Wird externe fachliche Expertise (Fach-, Gender-, oder HaushaltsexpertInnen) für die Durchführung einer Gender Budgeting Analyse im Rahmen der Erstellung des Budgetvorschlags 2011 in Ihrem Ressort beigezogen? Falls ja, durch welche ExpertInnen?
Ø Werden NGOs bzw. zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erstellung der „Genderaspekte des Budgets“ bzw. beim Gender Budgeting Prozess miteinbezogen? Wenn ja, welche NGOs sind das?
Die erforderlichen Ressourcen für die Durchführung von Gender Budgeting im Rahmen des Personals insbesondere der Budgetabteilung und der mit Budgetfragen befassten Fachabteilungen sowie bei den Führungsfunktionären sind vorhanden. Ein allfälliger Sachaufwand wird aus dem allgemeinen Budget des Bundeskanzleramtes entnommen. Eine mögliche Ausweitung wird sich an konkreten Projekten orientieren.
Da es sich bei Gender Budgeting um eine Querschnittsmaterie handelt, wird diese von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Organisationseinheiten des Ressorts behandelt. Die Gender Budgeting Analyse im Rahmen der Erstellung des Bundesvoranschlags 2009 wurde von den Fachexpertinnen und Fachexperten, den Haushaltsexpertinnen und -experten sowie den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming im Bundeskanzleramt erarbeitet bzw. begutachtet und von den dafür zuständigen Leitungsfunktionären überprüft.
Diese Grundsätze gelten auch für die dem Bundeskanzleramt nachgeordneten Dienststellen.
Zu Frage 12:
Ø Bereits seit Jahren gibt es von zivilgesellschaftlicher Seite die Forderung zur Einrichtung eines Gender-Budget-Forums mit breiter öffentlicher Beteiligung (Zivilgesellschaft und WissenschafterInnen) zur Steuerung und Begleitung des Umsetzungsprozesses, um dessen Transparenz und Partizipation im Sinne von Good Governance zu fördern. Welche Schritte wurden diesbezüglich unternommen?
Ich verweise auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfrage Nr. 6498/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen
Mit freundlichen Grüßen