6424/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

                                                                               

GZ: BKA-353.110/0195-I/4/2010                                              Wien, am 30. November 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde ha­ben am 30. September 2010 unter der Nr. 6494/J an mich eine schriftliche parlamen­tarische Anfrage betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2011 – Gender Bud­geting gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

Ø  Welche Gleichstellungsziele von Frauen und Männern liegen der aktuellen Bud­geterstellung in Ihrem Ressort zu Grunde und bis wann sollen diese Gleichstel­lungsziele wirksam werden? Anhand welcher Indikatoren soll deren Zielerrei­chung gemessen werden?

Ø  Welche Auswirkungen des Bundesvoranschlags 2011 auf Männer und Frauen wurden anhand des Gender Budgeting Prozesses bzw. der ,,Genderaspekte des Budgets“ sichtbar?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6495/J durch die Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6498/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.


Zu Frage 2:

Ø  Wie stellen Sie sicher, dass die Einsparungen in ihrem Ressort aufgrund der Budgetkonsolidierung nicht in überdurchschnittlichem Ausmaß Frauen treffen werden?

 

Die konkreten Maßnahmen werden sich erst beim Vollzug des Bundesfinanzgeset­zes ergeben, aber selbstverständlich werde ich darauf achten, dass es dabei zu kei­ner überproportionalen Belastung von Frauen kommen wird. In diesem Zusammen­hang weise ich darauf hin, dass trotz der allgemeinen Budgetkürzungen das Budget für Frauenförderung nicht verringert wird.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Ø  Wie groß ist der prozentuelle Anteil der analysierten Budgetbereiche (getrennt nach Ausgaben und Einnahmen) für das Gender Budgeting bzw. für die ,,Gen­deraspekte des Budgets’’ sichtbar?

Ø  Werden im Rahmen des Gender Budgeting bzw. der ,,Genderaspekte des Bud­gets“ für das Jahr 2011 allgemeine, nicht speziell auf Gleichstellung orientierte Ausgaben analysiert, die eine offensichtliche oder möglicherweise gleichstellungs­relevante Wirkung haben und wenn ja, welche Ausgaben waren das in ihrem Res­sort?

Ø  Werden im Rahmen des Gender Budgeting bzw. der ,,Genderaspekte des Bud­gets’’ für das Jahr 2011 Ausgaben analysiert, die explizit auf ressortinterne Gleich­stellungsmaßnahmen ausgerichtet sind, wie z.B. Mittel für Frauenförderung?

 

Im Bundeskanzleramt (BKA) wurden im Hinblick auf die Gender Aspekte des Bud­gets für das Jahr 2009 drei Projekte zur Analyse definiert, die derzeit weitergeführt werden: Beim Personalplan soll auf allen Ebenen, insbesondere aber bei den höchs­ten besoldungsrechtlichen Gruppen eine gendergerechte Verteilung angestrebt wer­den. Durch eine vergleichende und transparente Darstellung der Partizipation von Frauen in höher besoldeten Funktionen wird eine solide Basis für Zielsetzungen in Frauenförderplänen geschaffen. Weiters wurde der Bereich der Verleihung von Eh­renzeichen für Verdienste um die Republik Österreich sowie von Berufstiteln trotz der eher geringeren budgetären Relevanz ausgewählt, zumal hier ein großes Entwick­lungspotential gesehen wird. Schließlich soll die Evaluierung der Anfragen an das Europatelefon den verstärkten Einbau frauenrelevanter Themen in das Informations­angebot des BKA bewirken.

 


Die Budgetrelevanz dieser drei Projekte ergibt sich wie folgt:

Genderprojekte

Budgetrelevanz

Gender- Controlling des Personalplans

27,994.000

Europatelefon

109.000

Verleihung des Ehrenszeichen für Verdienste um die Republik Österreich und Verleihung von Berufstiteln

150.000

 

28,253.000

 

Bezogen auf das Gesamtbudget des Bundeskanzleramtes im Jahr 2011 entspricht dies einem Prozentsatz von 8,41%.

 

Zu Frage 7:

Ø  Kam es aufgrund der Ergebnisse des Gender Budgetings bzw. der ,,Genderas­pekte des Budgets’’ zu einer Veränderung der budgetären Prioritäten? Wenn ja, welche Veränderungen waren das konkret und welchem prozentuellen Anteil am Gesamtbudget haben diese Veränderungen entsprochen?

 

Bei diesen Regelungen handelt es sich um ein langfristiges Projekt, bei dem erst die ersten Schritte gesetzt wurden, und derzeit noch die ersten Erfahrungen mit diesem Instrument gesammelt werden. Es ist daher noch zu früh, über konkrete Veränderun­gen zu sprechen.

 

Zu Frage 8:

Ø  Peilen Sie die Analyse des gesamten Ressortbudgets im Rahmen des Gender Budgeting bis 2013 an?

 

Ich verweise auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfrage Nr. 6498/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.

 

Zu den Frage 9 bis 11:

Ø  Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen für die strategische Pla­nung und systematische Umsetzung von Gender Budgeting in Ihrem Ressort zur Verfügung?

Ø  Wird externe fachliche Expertise (Fach-, Gender-, oder HaushaltsexpertInnen) für die Durchführung einer Gender Budgeting Analyse im Rahmen der Erstellung des Budgetvorschlags 2011 in Ihrem Ressort beigezogen? Falls ja, durch welche Ex­pertInnen?

Ø  Werden NGOs bzw. zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erstellung der „Gen­deraspekte des Budgets“ bzw. beim Gender Budgeting Prozess miteinbezogen? Wenn ja, welche NGOs sind das?

 


Die erforderlichen Ressourcen für die Durchführung von Gender Budgeting im Rah­men des Personals insbesondere der Budgetabteilung und der mit Budgetfragen be­fassten Fachabteilungen sowie bei den Führungsfunktionären sind vorhanden. Ein allfälliger Sachaufwand wird aus dem allgemeinen Budget des Bundeskanzleramtes entnommen. Eine mögliche Ausweitung wird sich an konkreten Projekten orientieren.

 

Da es sich bei Gender Budgeting um eine Querschnittsmaterie handelt, wird diese von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Organisationseinheiten des Ressorts behandelt. Die Gender Budgeting Analyse im Rahmen der Erstellung des Bundesvoranschlags 2009 wurde von den Fachexpertinnen und Fachexperten, den Haushaltsexpertinnen und -experten sowie den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Gen­der Mainstreaming im Bundeskanzleramt erarbeitet bzw. begutachtet und von den dafür zuständigen Leitungsfunktionären überprüft.

 

Diese Grundsätze gelten auch für die dem Bundeskanzleramt nachgeordneten Dienst­stellen.

 

Zu Frage 12:

Ø  Bereits seit Jahren gibt es von zivilgesellschaftlicher Seite die Forderung zur Ein­richtung eines Gender-Budget-Forums mit breiter öffentlicher Beteiligung (Zivilge­sellschaft und WissenschafterInnen) zur Steuerung und Begleitung des Umset­zungsprozesses, um dessen Transparenz und Partizipation im Sinne von Good Governance zu fördern. Welche Schritte wurden diesbezüglich unternommen?

 

Ich verweise auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfrage Nr. 6498/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen

 

Mit freundlichen Grüßen