6427/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.12.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0313-II/A/9/2010

Wien, am 29. November 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6533/J der Abgeordneten Anna Franz sowie Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass sich die nachstehenden Ausführungen nur auf die Vergabe von Fördermitteln die meinen Ressortzuständigkeitsbereich betreffen, beziehen.

 

Frage 1:

In den Jahren 2007 bis 2009 wurden folgende Zahlungen geleistet:

 

2007:

Frauengesundheitszentrum Kärnten GmbH.                              € 14.600,--

Frauengesundheitszentrum Graz                                                 € 21.800,--


Frauengesundheitszentrum Linz                                                  € 14.536,--

Frauengesundheitszentrum „ISIS“ (Salzburg)                             € 14.600,--

Institut für Frauen- und Männergesundheit (F.E.M. Wien)       € 14.600,--

 

Seitens des Fraueninformationszentrums FEMAIL wurde kein Förderungsansuchen

gestellt.

 

Weitere Förderungen:

MAIZ- Autonomes Integrationszentrum für Migrantinnen       €   6.600,--

Lateinamerikanische Emigrierte Frauen in Österreich (LEFÖ)   € 35.000,--

 

2008:

Ab dem Jahr 2008 wurden die Frauengesundheitszentren Kärnten, Graz, Linz, Salzburg, Wien und Wels in eine ARGE zusammengefasst, um die Förderungsgewährung zu vereinfachen. Das Fraueninformationszentrum FEMAIL konnte nicht in diese ARGE aufgenommen werden, da das entsprechende Zertifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen war.

 

Folgende Zahlungen wurden geleistet:

 

Frauengesundheitszentrum Kärnten GmbH.                              € 17.350,--

Frauengesundheitszentrum Graz                                                 € 24.550,--

Frauengesundheitszentrum Linz                                                  € 17.350,--

Frauengesundheitszentrum „ISIS“ (Salzburg)                             € 17.350,--

Institut für Frauen- und Männergesundheit (F.E.M. Wien)       € 17.350,--

Frauengesundheitszentrum Wels                                     € 10.050,--

 

Darüber hinaus wurde an die ARGE eine Förderung von € 6.000,-- als Aufwandsentschädigung für die Abwicklung der administrativen Angelegenheiten gewährt.

 

Das Fraueninformationszentrum FEMAIL wurde mit € 14.600,-- gefördert.

 

Weitere Förderungen:

MAIZ - Autonomes Integrationszentrum für Migrantinnen      €   6.600,--

Lateinamerikanische Emigrierte Frauen in Österreich (LEFÖ)   € 35.000,--

 

2009:

Frauengesundheitszentrum Kärnten GmbH.                              € 16.266,--

Frauengesundheitszentrum Graz                                                 € 23.466,--

Frauengesundheitszentrum Linz                                                  € 16.266,--

Frauengesundheitszentrum „ISIS“ (Salzburg)                             € 16.266,--

Institut für Frauen- und Männergesundheit (F.E.M. Wien)       € 16.266,--

Frauengesundheitszentrum Wels                                     €   8.970,--

Aufwandsentschädigung ARGE                                                     €   6.000,--


Das Fraueninformationszentrum FEMAIL wurde erneut separat mit € 14.600,-- gefördert, da es noch nicht in die ARGE aufgenommen war.

 

Weitere Förderungen:

MAIZ- Autonomes Integrationszentrum für Migrantinnen       €   6.600,--

Lateinamerikanische Emigrierte Frauen in Österreich (LEFÖ) € 30.000,--

 

Fragen 2 und 3:

Ich weise darauf hin, dass die Vergabe von Förderungen nach sachlich/inhaltlichen Kriterien projektbezogen und nicht bundesländerbezogen erfolgt.

 

Frage 4:

Die Kürzung von Förderungen ist durch die Budgetkürzungen begründet.

 

Frage 5:

Das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2011 ist noch nicht beschlossen, eine Aussage kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

 

Frage 6:

Grundsätzlich ist die Gewährung von Fördermitteln immer von der budgetären Situation abhängig. Mein Ressort wird jedoch – soweit es die budgetären Vorgaben erlauben – im Rahmen der Gewährung von Förderungen um die Erhaltung der Leistungen bemüht sein.