6431/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.12.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0323-II/A/9/2010
Wien, am 1. Dezember 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 6589/J des Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Regelung der Gesundheitsberufe, zu denen die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe zählen, gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG in die Zuständigkeit des Bundes fällt, während für die Regelung der Sozialberufe, zu denen grundsätzlich auch die Sozialbetreuungsberufe zählen, gemäß Art. 15 B-VG die Länder zuständig sind.
Dem Bedarf an einer bundesweiten Harmonisierung von Sozialbetreuungsberufen wurde durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005, Rechnung getragen, in der die Ausbildungen und Berufsbilder der im Bereich der Betreuung und Pflege tätigen Berufe einheitlich festgelegt wurden.
Die Schaffung eines Lehrberufs „Pflege und Betreuung“ bzw. „Pflege und Soziales“ würde somit dieser Vereinbarung sowie den entsprechenden Landesgesetzen über Sozialbetreuungsberufe widersprechen und wäre insbesondere auch aus kompetenzrechtlicher Sicht äußerst bedenklich.
Weiters ist festzuhalten, dass die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit fallenden Ausbildungen von Gesundheitsberufen, zu denen die Pflegeberufe zählen, als Lehrberufe mit den geltenden Regelungen des Berufsausbildungsgesetzes, das in die ausschließliche Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fällt, nicht kompatibel wären und daher abzulehnen sind. Schließlich muss auch der Aspekt, Fragen der Regelung von Gesundheitsberufen auf gesundheits- und nicht auf wirtschaftspolitischer Ebene zu lösen, in Erinnerung gerufen werden.
Fragen 1 bis 3:
Diesbezügliche Gespräche haben nicht stattgefunden und sind auch nicht geplant.
Frage 4:
Im Hinblick auf die von mir in der Einleitung dargelegten Bedenken sind keine entsprechenden Schritte geplant. In diesem Zusammenhang darf ich aber darauf hinweisen, dass derzeit im Auftrag meines Ressorts von der GÖG/ÖBIG eine Evaluierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) mit dem Schwerpunkt Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt wird. Die Ergebnisse der Studie könnten auch erforderliche Veränderungen in den Kompetenzprofilen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe aufzeigen. Die Umsetzung sollte im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erfolgen. Die Studienergebnisse wären jedenfalls den weiteren Entscheidungen im Bereich der Pflegeausbildung zugrunde zu legen.
Frage 5:
Zu dieser Frage darf ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 6461/J verweisen.