6435/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.12.2010
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möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Glaser und KollegInnen haben am 5. Oktober 2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6531/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend offene Fragen zum Ausbau des Breitband-Internet im Burgenland gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø In der Anfragebeantwortung 5435/AB verweisen Sie auf das Förderprogramm AT Net. Welche Effekte auf die Breitbandversorgung im Burgenland haben die bisherigen Förderungen aus AT Net gehabt?
Ø Wie viele zusätzliche Breitband-Anschlussmöglichkeiten im Burgenland konnten durch Förderungen aus AT Net bisher geschaffen werden?
Ø Wie viele zusätzliche Anschlussmöglichkeiten im Burgenland sollen während der noch ausstehenden Laufzeit von AT Net geschaffen werden?
Das Förderungsprogramm AT:net wurde aus Konjunkturmitteln im Zuge der Finanzkrise 2009 aufgestockt und mit der Zielsetzung ausgestattet, den Breitbandausbau indirekt durch Entwicklung avancierter Dienstanwendungen zu stimulieren. Wenn seit dem Jahr 2009 auch Infrastrukturmaßnahmen in Verbindung mit Diensten und Anwendungen förderbar sind, so hat das Förderungsprogramm insbesondere die Erhöhung der Qualität bzw. Bandbreite zum Ziel. Dies vor dem Hintergrund, dass die derzeitige Versorgungslage bspw. im Burgenland nahezu als flächendeckend im Zuge der Erarbeitung der Sonderrichtlinie „Breitband Austria Zwanzigdreizehn“ festgestellt wurde.
Diese zweite Phase von AT:net läuft bis Ende d.J. und wird derzeit einer Evaluierung unterzogen, die ebenfalls Ende 2010/Anfang 2011 abgeschlossen sein soll.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø In der Anfragebeantwortung 5435/AB verweisen Sie auf das geplante Förderprogramm „Breitband Austria 2013“. Wie wollen Sie gewährleisten, dass im Rahmen dieses neuen Programms die bisher unversorgten Gebiete im Burgenland mit Breitband ausgestattet werden?
Ø Wie viele zusätzliche Anschlussmöglichkeiten im Burgenland sollen durch Förderungen über „Breitband Austria 2013“ geschaffen werden?
„Breitband Austria Zwanzigdreizehn“ ist ein reines Infrastrukturförderungsprogramm, das ab 2011 vollständig zur Anwendung kommen wird und auch die Verbesserung der Verfügbarkeit in den so genannten „weißen Flecken“ zum Ziel hat. Ich darf dazu auch auf die unter www.bmvit.gv.at/telekommunikation/politik/informationsgesellschaft/bba2013 veröffentlichte Sonderrichtlinie verweisen.
Zu den Fragen 6 bis 9:
Ø Sind die Fördermittel in „Breitband Austria 2013“ nach Bundesländern kontingentiert?
Wenn ja: Wie hoch sind die Mittelkontingente der einzelnen Bundesländer?
Ø Nach welchem Prioritätenplan und Zeitplan werden in „Breitband Austria 2013“ die bis dato unversorgten Landesteile bzw. Haushalte mit Breitband-Internet ausgestattet?
Ø Wie viele Fördermittel stehen in „Breitband Austria 2013“ für die Neuversorgung bisher unversorgter Gebiete in Österreich zur Verfügung?
Ø Können Sie gewährleisten, dass in „Breitband Austria 2013“ die Versorgung bisher unversorgter Gebiete Vorrang hat gegenüber der Ertüchtigung bereits bestehender Netze?
Die Förderungsmittel setzen sich aus Bundes-, Landes- und EU-Mitteln zusammen, umfassen insgesamt ca. 30 Mio. € und werden in dem Ausmaß zur Verfügung stehen, wie es ein objektiver Verteilungsschlüssel festlegt, der im Einvernehmen mit den Bundesländern ermittelt wurde. Die Höhe der einzelnen Kontingente wird aber auch davon abhängen, inwieweit die Bundesländer ihre Kofinanzierungsanteile bereitstellen können. Unter diesen Voraussetzungen wurde eine grobe Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen. Der Zeitplan zur Umsetzung wird von den Abwicklungsstellen in den Ländern in Abstimmung mit den Bundesstellen festgelegt werden. Die konkrete Festlegung des Mitteleinsatzes liegt bei den Bundesländern. Um jedoch die Balance zwischen konservativer und progressiver Vorgangsweise zu gewährleisten, wurde bei der Festlegung der Kriterien für das Bewertungsverfahren insbesondere auf die Plausibilität des Projekts im Hinblick auf Versorgungsgrad und Versorgungsqualität geachtet.
Zu Frage 10:
Ø Welche Rolle kommt in „Breitband Austria 2013“ den Bundesländern zu, welche den Gemeinden und welche den Netzbetreibern?
Den Landeshauptleuten ist die Abwicklung der Maßnahmen übertragen, die Vertreter/innen der Landesämter sind in den Steuerungsgremien des Programms vertreten und haben auch an der Erstellung der Fördergebietskulisse und der Sonderrichtlinie selbst mitgewirkt. Den Gemeinden kommt eine wesentliche Vermittlerrolle zwischen Förderungsgebern und Förderungswerbern (z.B. Netzbetreibern) zu. Die Netzbetreiber betreiben den Ausbau, die Förderungsprogramme wirken hier initiatorisch und unterstützen den Wettbewerb.
Zu Frage 11:
Ø In der Anfragebeantwortung 5435/AB erwähnen Sie, dass in jenen Regionen, in denen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten kein Breitbandausbau durch Unternehmen möglich ist, bei Marktversagen finanzielle Anreize möglich sind. In welchen Orten des Burgenlandes wurde bis dato ein solches Marktversagen durch wen festgestellt?
Durch das Konsultationsverfahren der Regulierungsbehörde mit den Betreibern und die nachfolgenden Abstimmungsschritte mit den Bundesländern wurden die Gebiete mit Marktversagen festgestellt. Die jeweiligen Förderungsgebiete finden sich in den Anlagen 1 und 2 zum Förderungsprogramm „Breitband Austria Zwanzigdreizehn“.
Zu Frage 12:
Ø Wie wollen Sie das EU-Ziel erreichen, bis 2013 alle Haushalte in Österreich mit Breitband-Internet von 30 MBit zu versorgen?
Das Regierungsprogramm sieht als Zielsetzung 25 MBit/s für alle Bürger/innen bis 2013 vor. Das Ziel 30 MBit/s für alle Bürger/innen entstammt der „Digitalen Agenda“, einer Mitteilung der EU und soll 2020 erreicht werden. Breitband Austria Zwanzigdreizehn“ ist ein tragfähiger Zwischenschritt in diese Richtung.
Zu den Fragen 13 und 15:
Ø Welche Maßnahmen werden Sie setzen, wenn nach Beendigung von AT Net und „Breitband Austria 2013“ noch immer „weiße Flecken“ in der Breitband-Versorgung ländlicher Räume bestehen?
Ø In der Anfragebeantwortung 5435/AB sind Sie nicht auf die gestellte Frage 20 eingegangen. Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen die Frage daher nochmals: Welche Vorsorgen können Sie treffen, damit im Falle des Konkurses eines Breitband-Internet-Anbieters nicht die Kunden einer ganzen Region ohne Breitband-Zugang dastehen?
Grundsätzlich stellen diese Förderungsprogramme nur einen kleinen Ausschnitt der durch mein Ressort getätigten und auch weiterhin zu tätigenden Maßnahmen in diesem Themenbereich dar. Die Maßnahmen umfassen die Schaffung und Sicherung eines planbaren und vorhersehbaren Umfeldes, in dem positive Investitionsentscheidungen durch die Industrie getroffen werden können. Insbesondere legistische Aktivitäten, wie die letzte Änderung des TKG im Jahr 2009 oder die kommende Umsetzung des EU-Reviews und den damit zusammenhängenden Vorgaben für die Regulierung schaffen hier ein investitionsfreundliches Umfeld. Weiters werden Maßnahmen im Bereich der Frequenzvergabe zu setzen sein, von der Digitalen Dividende bis zum Refarming der bestehenden Frequenzen. Mit diesem Maßnahmenbündel soll das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Breitband in ausreichender Qualität erreicht werden.
Dessen ungeachtet ist der Telekommunikationssektor ein voll liberalisierter Sektor, in dem die Leistungen von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen angeboten werden. Eine Garantie auf Fortführung eines Unternehmens im Konkursfall kann nicht gegeben werden. Es ist allerdings so, dass es nahezu flächendeckend einen Wettbewerb auch auf der Infrastrukturebene gibt und eine Versorgung zumeist über verschiedene Plattformen wie eben Festnetz-, Mobilnetz- oder auch Satellitentechnologien erfolgt.
Zu Frage 14:
Ø Unser Nachbarland Deutschland hat die Digitale Dividende bereits versteigert, obwohl mit den Nachbarstaaten noch nicht alle frequenztechnischen Details geregelt wurden. Warum erfolgt in Österreich die Vergabe der Digitalen Dividende, die mobiles Breitband bis zu 30 MBit auch in bis dato unversorgten Gebieten ermöglichen würde, erst Anfang 2012?
Österreich hat eine gänzlich andere Binnensituation als Deutschland, und das erfordert eine entsprechend abgestimmte Koordinierung der Frequenznutzungen im Grenzgebiet. Eine Versteigerung ohne vorherige Abklärung der Einsetzbarkeit der Frequenzen insbesondere in ländlichen Gebieten und in Randlagen zu unseren nördlichen, östlichen und südlichen Nachbarstaaten, würde ein suboptimales Ergebnis bringen.
Zu den Fragen 16 und 17:
Ø Sollten die derzeit zur Verfügung stehenden Instrumente für die Bewältigung einer solchen Nicht-Versorgungssituation nicht ausreichen: Welche zusätzlichen Möglichkeiten sind Ihrer Ansicht nach hier notwendig?
Ø Die Information, welche Gebiete mit Breitband versorgt bzw. nicht versorgt sind, ist in Österreich nicht öffentlich zugänglich. Die deutsche Bundesregierung stellt die Breitbandversorgung des Bundesgebiets in einem Breitbandatlas dar, der veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert wird. außerdem existiert in Deutschland ein privat erstellter Schmalbandatlas, der Lücken in der Breitbandversorgung aufzeigt. Planen Sie einen ähnlichen, öffentlich zugänglichen Informationskataster für Österreich, in dem die versorgten und unversorgten Flächen auf lokaler Eben dargestellt sind?
Derzeit ist davon auszugehen, dass die bisherigen Maßnahmen zu einer nahezu flächendeckenden Versorgung mit Basisbreitbanddiensten geführt haben. Es kann aber noch nicht abschließend beurteilt werden, ob die bestehenden Maßnahmen auch in Zukunft für den Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze reichen werden. Dies ist allerdings ein gesamteuropäisches Problem und daher arbeitet das BMVIT gemeinsam mit der RTR und auch dem BKA insbesondere im Rahmen der EK-Initiative „Digitale Agenda“ an Strategien und Umsetzungsplänen zur Gegensteuerung.
Ein Breitbandkataster wurde als Vorfrage für das Förderprogramm „Breitband Austria Zwanzigdreizehn“ erstellt, aus den Anlagen zu diesem Förderungsprogramm sind einerseits die „weißen Flecken“ und andererseits die vom NGA-Ausbau in den nächsten Jahren ausgeschlossenen Gebiete erkennbar.