6436/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rädler und KollegInnen haben am 5. Oktober 2010 unter der Nr. 6534/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einstellung von Nebenbahnen in Niederösterreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 10:

Ø  Trifft es zu, dass die Bahnverbindung Bad Fischau-Brunn Richtung Puchberg eingestellt wird?

Ø  Wenn ja, warum?

Ø  Wenn ja, warum wurde bei dieser Verbindung erst vor einem Jahr in Bad Fischau-Brunn um viel Steuergeld eine Lichtsignalanlage installiert?

Ø  Ist es korrekt, dass die Strecke Wr. Neustadt-Gutenstein eingestellt werden soll?

Ø  Wenn ja, warum?

Ø  Trifft es zu, dass die Strecke Wr. Neustadt-Friedberg eingestellt werden soll?

Ø  Wenn ja, warum?

Ø  Welche Nebenbahnen werden im Bezirk Wr. Neustadt und Neunkirchen eingestellt?

Ø  Wenn ja, warum?

Ø  Wie stellen Sie im Falle der Schließung oben genannten Nebenbahnen sicher, dass die Menschen in diesen Bezirken nicht auf den Pkw umsteigen müssen?

 

Zu den angesprochenen Eisenbahnstrecken ist festzuhalten, dass im bmvit weder ein Einstellungsantrag gemäß § 28 Eisenbahngesetz 1957 vorliegt, noch eine Mitteilung gemäß Artikel 14 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69, womit ein beabsichtigter Einstellungsantrag durch den Konzessionär angezeigt wird, eingelangt ist.