6439/AB XXIV. GP
Eingelangt am
03.12.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0249-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6516/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verdacht auf organisierte Kriminalität im Zuge von Privatisierungen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 5:
Im Hinblick darauf, dass sich diese Fragen auf eine Strafsache beziehen, die sich noch im Stadium offener Ermittlungen befindet, und das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung derzeit nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.
Zu 4:
Ermittlungsverfahren werden gemäß § 20 Abs. 1 StPO von den Staatsanwaltschaften und nicht von der Bundesministerin für Justiz geführt. Der Zeitpunkt der Vernehmung wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft nach kriminaltaktischen Erwägungen festgesetzt.
Zu 6:
Nein. Sollten Ermittlungsergebnisse jedoch Anhaltspunkte für strafbare Handlungen nach den §§ 278 und 278a StGB ergeben, wird das Verfahren von der zuständigen Staatsanwaltschaft auch wegen dieser Tatbestände geführt werden.
. November 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)