6440/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0250-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6529/J-NR/2010

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Rosa Lohfeyer und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gerichtstag in Arbeits- und Sozialrechtssachen am Bezirksgericht St. Johann im Pongau“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Die Interessen der rechtsuchenden Bevölkerung gerade auch im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts sind stets ein Anliegen der Justizpolitik. Derzeit werden daher im Landesgerichtssprengel Salzburg an zwei Standorten jeweils am Dienstag Gerichtstage in ASG-Sachen abgehalten, nämlich beim Bezirksgericht Zell am See (wöchentlich) und beim Bezirksgericht Tamsweg (14-tägig).


In Hinblick auf die derzeitige budgetäre Situation sind viele Leistungen des öffentlichen Dienstes zu hinterfragen, zu evaluieren und zu überdenken, so auch die Abhaltung von Gerichtstagen im Allgemeinen. Vor diesem Hintergrund stellt die Abhaltung von Gerichtstagen in ASG-Sachen ohnedies bereits eine keineswegs selbstverständliche Leistung im Rahmen des Bürgerservice dar, die im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg in der Vergangenheit mit der geografischen Situation begründet wurde. Eine Ausdehnung von derartigen Service-Leistungen, die mit einem nicht zu unterschätzenden personellen und infrastrukturellen Aufwand verbunden sind, wie beispielsweise die Einführung von neuen Gerichtstagen, kommt aus derzeitiger Sicht bei der gegebenen Budgetlage jedoch nicht in Betracht.

Zu 6:

Die Anzahl der abgehaltenen (allgemeinen) Gerichtstage im Jahr 2009 kann – differenziert nach Bezirks- und Landesgerichten (BG, LG) der vier Oberlandesgerichtssprengel Wien, Graz, Linz und Innsbruck – den nachstehenden Tabellen entnommen werden:

 

 

OLG-Sprengel Wien

987

BG

Güssing

11

BG

Bruck an der Leitha

38

BG

Gänserndorf

41

BG

Hollabrunn

60

BG

Laa an der Thaya

19

BG

Mistelbach

21

BG

Gmünd in Niederösterreich

93

BG

Horn

33

BG

Krems an der Donau

119

BG

Waidhofen an der Thaya

53

BG

Zwettl

119

BG

Haag

21

BG

Lilienfeld

20

BG

Melk

61

BG

St. Pölten

66

BG

Tulln

22

BG

Ybbs

34

BG

Baden

10

BG

Gloggnitz

0

BG

Neunkirchen

50

BG

Wiener Neustadt

96

 

 

 

OLG-Sprengel Graz

879

BG

Deutschlandsberg

19

BG

Feldbach

18

BG

Frohnleiten

21

BG

Gleisdorf

10

BG

Hartberg

113

BG

Leibnitz

55

BG

Bad Radkersburg

16

BG

Weiz

32

BG

Hermagor

22

BG

St. Veit an der Glan

186

BG

Spittal an der Drau

82

BG

Villach

46

BG

Völkermarkt

36

BG

Wolfsberg

33

BG

Bruck an der Mur

22

BG

Irdning

19

BG

Judenburg

24

BG

Leoben

22

BG

Liezen

44

BG

Murau

24

BG

Mürzzuschlag

23

BG

Schladming

12

 


 

OLG-Sprengel Linz

425

BG

Freistadt

20

BG

Traun

25

BG

Perg

20

BG

Pregarten

8

BG

Rohrbach

66

BG

Braunau

24

BG

Mattighofen

24

BG

Ried im Innkreis

19

BG

Schärding

43

BG

Steyr

4

BG

Grieskirchen

0

BG

Vöcklabruck

22

BG

Hallein

22

BG

St. Johann im Pongau

18

BG

Tamsweg

37

BG

Thalgau

43

BG

Zell am See

30

 

 

 

OLG-Sprengel Innsbruck

38

BG

Bezau

4

BG

Kitzbühel

16

BG

Lienz

12

BG

Silz

2

BG

Zell am Ziller

4

 

 

Bundessumme BG

2.329

 

 

 

 

OLG-Sprengel Wien

147

LG

Eisenstadt

56

LG

Korneuburg

21

LG

Krems an der Donau

19

LG

Sankt Pölten

51

 


 

OLG-Sprengel Graz

180

LG

für Zivilrechtssachen Graz

50

LG

Leoben

45

LG

Klagenfurt

85

 

 

 

OLG-Sprengel Linz

120

LG

Wels

60

LG

Salzburg

60

 

 

 

OLG-Sprengel Innsbruck

137

LG

Innsbruck

137

 

 

Bundessumme LG

584

 

 

Bundessumme BG + LG

2.913

 

Zu 7:

Im Personalbereich konnte eine Zusage auf Vermehrung der Planstellen auf derzeit 11.167 (ab 1. Jänner 2011 laut Entwurf vom 12. November 2010 zum BFG 2011) erreicht werden.

Zu 8:

Jede Dienststelle im Sprengel des Oberlandesgerichts Linz ist mit einer Videokonferenzanlage ausgestattet. Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine Videokonferenzanlage eingesetzt wird oder nicht, obliegt der unabhängigen Rechtsprechung.

 

. Dezember 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)