6444/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0352-I/A/4/2010

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6511/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

Einleitend ist zur gegenständlichen parlamentarischen Anfrage anzumerken, dass sich die „Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben“ (GPLA) insgesamt bewährt hat. Die jährlich gemeinsam mit den Finanzbehörden in einer Balanced-Scorecard (BSC) vereinbarten Ziele werden grundsätzlich erreicht. Der Erfolg wurde auch dadurch bestätigt, dass die GPLA bereits 2005 beim Speyerer Qualitätswett-bewerb für hervorragende Leistungen im Themenfeld „Partnerschaftliche Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben“ preisgekrönt wurde.


Frage 1:

Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die nachstehende, vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelte Tabelle. Diese beinhaltet nur die Anzahl der von den Krankenversicherungsträgern geprüften Unternehmen.

2004

2005

2006

2007

2008

2009

WGKK

1.264

2.038

1.347

3.286

3.279

2.537

NÖGKK

1.221

916

1.474

1.353

1.408

1.420

BGKK

650

526

627

592

678

569

OÖGKK

3.082

2.390

2.917

3.432

4.145

3.205

STGKK

2.355

1.910

2.091

2.587

2.777

2.348

KGKK

2.149

1.400

1.022

1.205

1.005

972

SGKK

1.708

500

1.262

1.942

1.174

947

TGKK

2.166

1.723

1.414

1.675

1.485

1.611

VGKK

1.229

880

945

1.168

1.095

907

VAEB

28

23

50

67

104

102

Gesamt:

15.852

12.306

13.149

17.307

17.150

14.618

Fragen 2 und 7:

Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die nachstehenden, vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelten Tabellen. Es sind nur die von den Krankenversicherungsträgern nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge angegeben.

Summe der nachverrechneten Beiträge

2004

2005

2006

2007

2008

2009

 WGKK

25.463.069,00       

40.892.501,00      

34.811.916,00      

31.980.890,00    

32.908.314,00      

51.078.391,00      

 NÖGKK

20.265.506,00       

27.081.461,00      

18.693.960,00      

20.619.081,00    

20.238.871,00      

36.070.849,00      

 BGKK

4.377.876,00       

5.454.752,00      

4.402.542,00      

4.524.678,00    

4.913.072,00      

5.188.531,00      

 OÖGKK

16.201.911,00       

20.736.016,00      

20.187.970,00      

22.407.567,00    

21.839.275,00      

28.307.086,00      

 STGKK

14.824.109,00       

16.452.858,00      

15.969.843,00      

14.329.995,00    

17.608.689,00      

20.794.207,00      

 KGKK

4.174.061,00       

5.497.846,00      

7.635.476,00      

9.877.481,00    

8.380.697,00      

10.721.200,00      

 SGKK

4.435.641,00       

9.642.047,00      

8.905.615,00      

7.896.358,00    

11.325.834,00      

12.057.742,00      

 TGKK

9.425.018,00       

8.407.687,00      

12.273.065,00      

10.741.858,00    

12.787.147,00      

12.628.941,00      

 VGKK

3.834.730,00       

8.214.512,00      

4.585.717,00      

6.151.321,00    

4.937.437,00      

8.140.056,00      

VAEB

0,00       

3.536,00       

177.903,00      

463.990,00    

401.839,00      

714.542,00      

Gesamt:

103.001.921,00       

142.383.216,00       

127.644.007,00      

128.993.219,00    

135.341.175,00      

185.701.545,00      

Dienstnehmer/innen mit Feststellungen pro Kasse und Kalenderjahr

 

BGKK

KGKK

NÖGKK

OÖGKK

SGKK

STGKK

TGKK

VAEB

VGKK

WGKK

Gesamt

2007

5.436

12.419

26.167

22.938

9.159

17.384

26.114

1.437

9.185

53.226

183.465

2008

6.688

13.010

29.103

20.495

11.624

24.311

25.758

1.858

8.232

48.928

190.007

2009

6.690

10.989

77.355

21.609

10.365

25.532

26.143

4.586

12.476

68.191

263.936

Gesamt

18.814

36.418

132.625

65.042

31.148

67.227

78.015

7.881

29.893

170.345

 

Für die Jahre 2004 bis 2006 stehen keine Daten zur Verfügung.

Fragen 3 und 8:

Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass unter dem Begriff „Zuschläge“ Verzugszinsen und Beitragszuschläge angesprochen sind. Die Höhe der Verzugszinsen und die Höhe der Beitragszuschläge sind in den Zahlen der nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge (siehe Tabelle „Summe der nachverrechneten Beiträge“ bei der Beantwortung der Fragen 2 und 7) enthalten; eine gesonderte Darstellung der Verzugszinsen und der Beitragszuschläge wurde von Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nicht übermittelt.

Zur Frage, welche Beiträge auch tatsächlich bezahlt werden, teilte der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit, dass die Sozialversicherung im Verhältnis zur Höhe der vorgeschriebenen Beiträge eine mehr als 99%ige Einbringlichkeit realisieren kann.

Fragen 4, 5 und 6:

Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6512/J durch den Bundesminister für Finanzen.

Frage 9:

Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die nachstehende, vom Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelte Tabelle. Die Anzahl der betroffenen Dienstnehmer/innen ist der entsprechenden Tabelle bei der Beantwortung der Fragen 2 und 7 zu entnehmen.

2004

2005

2006

2007

2008

2009

 WGKK

4.282.156,00      

5.676.850,00      

10.553.233,00      

6.498.070,00    

13.965.052,00    

8.358.369,00      

 NÖGKK

3.977.426,00      

7.147.983,00      

9.177.450,00      

4.716.425,00    

7.140.042,00    

9.089.337,00      

 BGKK

900.610,00      

1.138.775,00      

3.128.578,00      

713.757,00    

1.856.526,00    

1.111.614,00      

 OÖGKK

4.416.255,00      

5.175.315,00      

10.555.860,00      

5.696.680,00    

7.490.427,00    

5.323.727,00      

 STGKK

4.534.075,00      

6.765.924,00      

12.055.422,00      

6.515.120,00    

5.170.528,00    

6.160.384,00      

 KGKK

1.803.038,00      

2.847.446,00      

4.641.543,00      

3.058.595,00    

4.878.871,00    

3.242.733,00      

 SGKK

3.128.565,00      

1.056.924,00      

3.712.217,00      

1.523.705,00    

2.625.615,00    

3.789.271,00      

 TGKK

4.282.068,00      

2.575.176,00      

12.030.783,00      

3.741.907,00    

2.791.701,00    

3.732.121,00      

 VGKK

2.365.990,00      

4.351.109,00      

3.079.985,00      

1.369.138,00    

1.875.734,00    

2.087.208,00      

VAEB

479.232,00      

86.718,00      

188.548,00      

331.450,00    

358.133,00    

460.906,00      

Gesamt:

30.169.415,00       

36.822.220,00      

69.123.619,00      

34.164.847,00    

48.152.629,00    

43.355.670,00      

Frage 10:

Eine generelle Vermutung, dass die Prüfer im jeweils anderen Prüffeld Minderergebnisse erzielen, ist so nicht zutreffend. Prüfer, die erst nach Einführung der GPLA in den GPLA-Dienst eingetreten sind, sind überdies in allen Prüffeldern gleichermaßen geschult und ausgebildet.

In den ersten Jahren nach Einführung der GPLA erzielten die Prüfer teilweise im
jeweils anderen Prüffeld geringere Ergebnisse, weil die entsprechende Routine und Sicherheit bei der Abarbeitung des anderen Prüffeldes verständlicherweise noch nicht im notwendigen Ausmaß vorhanden waren. Im Laufe der Jahre und mit der
intensiveren Befassung der Prüfer mit allen Bereichen der GPLA hat sich dies allerdings verbessert. Dazu beigetragen haben auch regelmäßige Schulungen der Prüfer, die in gemeinsamen Veranstaltungen mit den Finanzbehörden und standardisiert
ablaufen.

Frage 11:

Bei den Krankenversicherungsträgern erfolgt keine Zuteilung der zu prüfenden
Betriebe an die Prüfer nach Buchstaben. Außerdem ist auch die Aussage, dass auf Branchenprüfungen generell verzichtet wurde, nicht zutreffend.

Frage 12:

Die GPLA hat sich bewährt. Auf die Ausführungen in der Einleitung der gegenständlichen Anfragebeantwortung wird verwiesen.

Frage 13:

Aufgrund der Verjährungsfristen und insbesondere der knappen Personalressourcen war auch schon vor der Einführung der GPLA bei den meisten Krankenversicherungsträgern eine Vollprüfung nicht möglich.

Die mit der GPLA verbundene Ausweitung der Prüffelder (Lohnsteuerprüfung und Kommunalsteuerprüfung) machte es notwendig, die zu prüfenden Fälle vorweg noch gezielter auszuwählen. Aus diesem Grund wurde für die GPLA eine entsprechende Risikobewertung erarbeitet, welche die wesentliche Grundlage für die Auswahl der zu prüfenden Dienstgeber darstellt. Prüfungen von Unternehmen finden aber weiterhin bei Vorliegen entsprechender allgemeiner Informationen bzw. als Reaktion auf allfällige Anzeigen durch z.B. die KIAB statt.


Frage 14:

Ziel des geplanten Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes ist es, ein
Unterlaufen kollektivvertraglicher Löhne zu verhindern und die Einhaltung der
Arbeitsbedingungen zu sichern. Dazu soll für die Kontrolle des nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Mindestentgelts für nach Österreich überlassene oder entsandte Arbeitnehmer/innen bei der Wiener Gebietskrankenkasse ein Kompetenzzentrum eingerichtet werden. Die Organe der Abgabenbehörden sollen berechtigt werden, die zur Kontrolle des dem/der überlassenen oder entsandten
Arbeitnehmer/in zustehenden Mindestentgelts erforderlichen Erhebungen durchzuführen.

Derzeit finden noch Verhandlungen über die nach dem Begutachtungsverfahren
offenen Punkte statt.

Frage 15:

Die Personalstände bei den Krankenversicherungsträgern sind in der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelten Tabelle ersichtlich. Ausgewiesen sind Vollzeitbeschäftigungsäquivalente, exklusive Personal in Ausbildung und Langzeit-Arbeitsunfähigkeit.

2004

2005

2006

2007

2008

2009

 WGKK

48,25      

45,75      

48,25      

50,75    

52,75    

54,75      

 NÖGKK

30,00      

29,00      

31,00      

30,00    

29,00    

28,00      

 BGKK

9,00      

9,00      

9,00      

9,00    

9,00    

8,00      

 OÖGKK

37,50      

38,00      

40,75      

40,42    

42,50    

43,00      

 STGKK

28,00      

28,00      

27,00      

30,00    

30,00    

31,00      

 KGKK

15,00      

16,00      

18,00      

20,00    

19,00    

19,00      

 SGKK

19,75      

19,75      

20,75      

21,75    

20,25    

17,60      

 TGKK

18,00      

22,00      

23,00      

21,00    

22,00    

21,00      

 VGKK

10,00      

9,69      

10,69      

11,69    

11,69    

11,69      

VAEB

1,20      

1,38      

1,38      

1,60    

2,60    

2,60      

Gesamt:

216,70       

218,57      

229,82      

236,21    

238,79    

236,64      

 

Mit freundlichen Grüßen