6445/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                              Wien, am         Dezember 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0216-I/4/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6512/J vom 4. Oktober 2010 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die im Folgenden angeführten Auswertungen betreffen nur die Ergebnisse der Prüferinnen und Prüfer der Finanzverwaltung.

 

Zu 1.:

Die Anzahl der in den Jahren 2004 bis 2009 von der Steuerverwaltung geprüften Unternehmen ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich:

 


Zu 2.:

Bei den durch die Finanzverwaltung geprüften Unternehmen ergaben sich folgende Summen an insgesamt nachverrechneten Steuern und Beiträgen:

 

 

Die Anzahl der geprüften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen sich Nachverrechnungen ergaben, ist nur mit erheblichen Zeit- und Kostenaufwand auswertbar bzw. im Hinblick auf die im Einkommensteuergesetz vorgesehene pauschale Nachversteuerung bestimmter Tatbestände gar nicht möglich.

 

Zu 3. und 5.:

Die Höhe der geltend gemachten Zuschläge und Verzugszinsen ist im Hinblick auf ihre Akzessorietät bereits in den Zahlen der nachverrechneten Beiträge enthalten.

 

Zu 4.:

Die Ergebnisse der von Prüfern der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Beträge an Sozialversicherungsbeiträgen für die Jahre 2004 bis 2009 sind nachfolgend dargestellt:

 

Zu 6.:

Die Ergebnisse der von Prüfern der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Beträge an Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer) für die Jahre 2004 bis 2009 sind nachfolgend dargestellt:


 

 

Zu 7. bis 9.:

Die Beantwortung der Fragen nach den Ergebnissen der Beitragsprüfungen der Gebietskrankenkassen fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 10.:

In der Anfangsphase der GPLA wurden von den Prüfern teilweise geringere Ergebnisse im jeweils anderen Prüffeld erzielt, weil die entsprechenden Kenntnisse bei der Bearbeitung des anderen Prüffeldes noch nicht ausreichend vorhanden waren. Dieses Manko wurde aber durch regelmäßige Schulungsveranstaltungen ausgeglichen.

 

Zu 11.:

Weder bei der Lohnsteuerprüfung (jetzt GPLA), noch bei Betriebsprüfungen durch allgemeine Finanzämter gibt bzw. gab es eine dezidierte Branchenprüfung. Die Vorgangsweise, dass bei vorhandenen Ressourcen schwerpunktmäßig gewisse Branchenfälle speziell fachkundigen Prüferinnen und Prüfer zugeteilt wird, wird auch derzeit in verschiedenen Teams gewählt. In einzelnen Finanzämtern kam es vor der Reform auch aufgrund innerorganisatorischer Regelungen zu einer branchenmäßigen Bündelung, da hier die BP-Gruppen für die Prüfung der Fälle aus bestimmten zugeordneten Veranlagungsgruppen zuständig waren. Auch hier erfolgte jedoch der Kapazitätsausgleich branchenübergreifend.

Bei Großbetriebsprüfungen hat sich an der Praxis der fokussierten Branchenprüfung nichts geändert.

 

Zu 12.:

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen hat sich die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben im Hinblick auf die Synergieeffekte bewährt.


Zu 13.:

Eine Vollprüfung aller Unternehmen wurde auch vor der Einführung der GPLA weder bei der Lohnsteuerprüfung (jetzt GPLA), noch bei Betriebsprüfungen durch allgemeine Finanzämter durchgeführt. Die Risikoanalyse hat sich als Instrument zur Verbesserung der Fallauswahl in Bezug auf das erzielte monetäre Prüfergebnis bereits in anderen Prüfungsmaßnahmen bewährt. Für eine langfristige Beibehaltung bzw. auch Steigerung des Ergebnisniveaus wurde eine strukturierte und automatische Risikoanalyse der Prüfsubjekte übergreifend über beide Bereiche entwickelt.

 

Zu 14.:

Hinsichtlich der Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping darf vorab auf die Gespräche der Sozialpartner verwiesen werden. Das Bundesministerium für Finanzen ist grundsätzlich zur Unterstützung in der Bekämpfung des Sozialdumpings bereit. Ein sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger Aufgabenvollzug setzt jedoch voraus, dass diese Unterstützung nur im Rahmen bestehender Prüfungs- und Kontrollprozesse der Finanzverwaltung und nur bis zu einer bestimmten Tiefe erfolgen kann.

 

Zu 15.:

Nachfolgend wird der Personalstand an GPLA-Prüfern der Steuerverwaltung in VBÄ für die Jahre 2007 bis 2009 dargestellt.

 

 

Für die Vorjahre ist eine bundesländerweise Aufgliederung auf Grund einer IT-Umstellung nur mit erheblichem Personal­aufwand möglich. Daher wird um Verständnis ersucht, dass die Personalstände nur für den o.a. Zeitraum übermittelt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Pröll eh.