6457/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                              Wien, am         Dezember 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0228-I/4/2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6527/J vom 5. Oktober 2010 der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Banken machen in Österreich einen großen Anteil des gesamten Finanzmarktes aus und unterliegen aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für die heimische Volkswirtschaft traditionell einer besonderen Beaufsichtigung. Diese Beaufsichtigung wird von zwei Institutionen – Finanzmarktaufsicht (FMA) und Oesterreichischer Nationalbank (OeNB) – unter gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen.

 

Die konkrete Aufgabenaufteilung zwischen den beiden Institutionen ist im Gesetz klar geregelt und soll – bei gleichzeitiger Vermeidung von Doppelgleisigkeiten – eine auch im internationalen Vergleich qualitativ hochwertige Beaufsichtigung von Banken sicherstellen.

 

Die FMA ist eine unabhängige und weisungsfreie Allfinanzaufsicht („integrierte Aufsicht“). Sie beaufsichtigt neben den Banken auch Versicherungen, Finanzkonglomerate und Pensionskassen. Ebenso fällt die Börse- und Wertpapieraufsicht in ihre Zuständigkeit. Die FMA nimmt im Rahmen der Bankenaufsicht die Behördenfunktion wahr, sie verfügt über Hoheitsgewalt und kann behördliche Maßnahmen setzen.


Die OeNB hat neben „makroprudenziellen“ Aufgaben, wie der Analyse der Gesamtwirtschaft sowie der Risiken im Gesamtsystem der Kreditinstitute und des Zahlungsverkehrs, auch eine „mikroprudenzielle“ Funktion. Hierunter wird die Analyse der wirtschaftlichen Lage von Einzelinstituten und die Überprüfung der Einhaltung der bankaufsichtlichen Bestimmungen als Grundlage für die Überwachung von deren finanzieller Stabilität verstanden. Die Schwerpunkte hierbei sind:

      Regelmäßige Entgegennahme und Verarbeitung von Daten im Rahmen des aufsichtlichen Meldewesens

      Regelmäßige Vor-Ort-Prüfung von Einzelbanken und Bankengruppen

      Laufende Analyse aller Einzelbanken und Bankengruppen

 

Auf Basis der von der OeNB durchgeführten Analysen werden von der FMA weitere behördliche Erhebungen durchgeführt, die in der Verhängung behördlicher Maßnahmen münden können. Beide Institutionen nehmen ihre Aufgaben nach Risikogesichtspunkten wahr, d.h. die Aufsichtsmaßnahmen und die Intensität beispielsweise der Vor-Ort-Prüfungen orientiert sich an Größe und Risiko der zu beaufsichtigenden Bank.

 

Zu 2. – 4.:

Da die FMA, als zuständige Behörde im Bereich der Bankenaufsicht, unabhängig und gemäß § 1 Abs. 1 FMABG in Ausübung Ihres Amtes an keine Weisungen gebunden ist, ist das Bundesministerium für Finanzen (BMF) weder über erfolgte Prüfungen, noch über Ergebnisse informiert und auch nicht befugt diese Berichte einzufordern. Daher kann das BMF zu den Fragen 2. – 4. nicht Stellung nehmen.

 

Zu 5.:

Das BMF ist als gesetzgebende Behörde damit beschäftigt, die Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Finanzmarkt zu schaffen, der die Akteure nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleitet. Hier werden Gesetze und Verordnungen erlassen, die sich an europäisch und international geltenden Standards orientieren. Die Kontrolle über die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften obliegt der FMA, unter Beiziehung der weit reichenden Expertise der OeNB.

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Pröll eh.