6460/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.12.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 - 0 Fax: +43 1 711 00 - 2156 rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at www.bmask.gv.at DVR: 001 7001 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
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GZ: BMASK-10001/0378-I/A/4/2010 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6613/J des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1, 2 und 13:
Für Reisen von und nach Brüssel in den Jahren 2005 bis 2008 sind für MitarbeiterInnen, die in den genannten Jahren in der Zentralstelle beschäftigt waren, Gesamtkosten in Höhe von 429.164,10 € entstanden. In dieser Summe sind allfällige Taxirechnungen für Fahrten zum Flughafen nicht enthalten, da sich diese nicht nach dem weiteren Reiseziel zuordnen lassen.
Insgesamt haben 97 MitarbeiterInnen diese 703 EU-Reisen in 1.385 Reisetagen (in angefangenen Tagen) durchgeführt.
Die MitarbeiterInnen der Zentralstelle nehmen an Sitzungen von Gremien des Rates (Ratsarbeitsgruppen, EU-Ministerräte), von beratenden Gremien der Kommission oder des Rates (Beschäftigungsausschuss EMCO, Sozialschutzausschuss SPC, Hochrangige Gruppe für Menschen mit Behinderungen HLGD, Hochrangige Gruppe Demografie HLD, Hochrangige Gruppe im Bereich Konsumentenschutz Consumer Policy network, HLG ArbeitnehmerInnen-Schutz, Verwaltungs-Kommissions-sitzungen u.a.) teil oder auch dann, wenn explizit Fachexpert/inn/en aus den Mitgliedstaaten eingeladen sind.
Darüber hinaus werden in der Regel auf Einladung österreichische Delegierte zu Veranstaltungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlamentes oder der jeweiligen Ratspräsidentschaft entsandt. Eine Beschickung durch Expert/inn/en der Zentralstelle erfolgt auch zu Sitzungen von sonstigen Fachgremien, wenn eine Nominierung vorliegt (z.B. Aufsichtsorgane für europäische Einrichtungen).
Es ist zu betonen, dass sowohl bei Ratsgruppensitzungen als auch bei anderen Fachgremien abhängig vom jeweiligen Verhandlungsgegenstand das spezifische Wissen von Fachexpert/inn/en aus den zuständigen Ressorts in Wien unentbehrlich ist und dieses in der Regel nicht durch die entsandten MitarbeiterInnen an der Österreichischen Vertretung Brüssel bereitgestellt werden kann.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es Sinn und Zweck der Sitzungen und der allfälligen Kostenrefundierung durch die Europäische Union ist, die notwendige Fachexpertise aus den nationalen Verwaltungen zur Verfügung gestellt zu bekommen und gleichzeitig auch die Wahrung der Interessen der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Daneben gibt es jedoch auch Sitzungen, die typischerweise von Vertretern/Vertreterinnen der Ständigen Vertretung beschickt werden (COREPER, etc.).
Frage 3:
Es gab keinen Verzicht auf den Ausgabenersatz.
Frage 4:
Im Jahr 1995 waren
für das damalige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zwei
MitarbeiterInnen in Brüssel tätig; heute stehen dem Bundesministerium
für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, das nunmehr auch den Bereich Konsumentenschutz
betreut,
drei MitarbeiterInnen in Brüssel zur Verfügung (jeweils ohne
Berücksichtigung der Sekretariatskraft).
Dabei muss zusätzlich jedoch berücksichtigt werden, dass sich in den vergangenen fünfzehn Jahren auch die in Brüssel wahrzunehmenden Aufgaben erheblich ausgeweitet haben:
Seit dem österreichischen EU-Beitritt haben sich die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union wiederholt verändert und die Aufgaben im Kontext der europäischen Union dadurch vermehrt. Analog zu den Anforderungen an die Fachexpert/inn/en stieg in diesem Zusammenhang auch der Bedarf an Koordinationsleistungen.
So ist zum Beispiel
mit dem Vertrag von Amsterdam 1997 die Koordination der
Beschäftigungspolitik (mit dem Beschäftigungsausschuss EMCO)
vertraglich verankert (Art. 145 ff. AEUV), ebenso ist in weitere Folge die
Offene Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz und sozialer
Eingliederung (unterstützt durch den Sozialschutzausschuss SPC, vgl. Art.
160 AEUV) hinzugekommen. Einzelne hochrangige Gremien und beratende
Ausschüsse wurden erst im Lauf der 2000er Jahre eingerichtet (z.B.
Hochrangige Gruppe Behinderung oder Hochrangige Gruppe Demographie).
Durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEUV, früher Mitentscheidungsverfahren), das mittlerweile das wichtigste Gesetzgebungsverfahren darstellt, wurde dem Europäischen Parlament ein vollwertiges Mitbestimmungsrecht einräumt. Diese Gesetzgebungsverfahren bedingen einen erhöhten Abstimmungsbedarf auf Ebene des Rates (Ratsarbeitsgruppen) und auch zwischen Rat und Europäischem Parlament.
Fragen 5, 10 bis 12 und 16:
Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 6612/J der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.
Frage 6:
Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten.
Fragen 7 und 8:
Bei den missverständlich als „Gehaltszuschläge“ bezeichneten Zahlungen handelt es sich konkret um die vorschussweise Zuweisung von Repräsentationsausgaben der Republik Österreich an jene Bediensteten, die auf Grund ihrer besonderen Stellung zur aktiven Wahrung der Interessen und Förderung des Ansehens der Republik Österreich im Ausland sowie gegenüber zwischenstaatlichen Einrichtungen, internationalen Organisationen und anderen Völkerrechtssubjekten berufen sind. Zweck dieser Vorauszahlungen ist es, diese Bediensteten vorweg mit jenen Mitteln auszustatten, die sie zur Erfüllung dieser Aufgaben regelmäßig für den Dienstgeber auszulegen haben. Es handelt sich dabei um von der Person völlig unabhängige Repräsentationsausgaben des Bundes, nicht aber um individuelle besoldungsrechtliche Ansprüche dieser Personen. Die unterschiedliche Form und Höhe dieser Vorauszahlungen ist direkt von der jeweiligen Funktion der Bediensteten und dem damit verbundenen Repräsentationsauftrag abhängig.
Von einer fälschlichen Auszahlung kann hier nicht gesprochen werden: Die im Voraus beausgabten Beträge sind gegen Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung regelmäßig abzurechnen, die nicht verbrauchten Mittel sind zurück zu erstatten. Die Praxis, die bei der Frage 7 angesprochenen Vorschüsse monatlich mit den Bezügen auszuzahlen, erfolgt aus verwaltungsökonomischen Gründen.
Frage 9:
Wohnkostenzuschüsse, Funktionszuschläge (als Teil der Auslandsverwendungszulagen) und Überstundenvergütungen wurden seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stets gesetzeskonform gewährt.
Frage 14:
Aufgrund des mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union erfolgten Europaabkommens zwischen SPÖ und ÖVP, das im Kapitel „Sozial- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“ (Pkt. 13 a) u.a. die Einbindung der Bundesarbeitskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes in die Vorbereitung und Umsetzung der EU-Verhandlungen bzw. in die Ausschüsse des EWR vorsieht, wird der Bundesarbeitskammer und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund für die Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses jeweils eine jährliche Förderung zur Verfügung gestellt. Ziel der Förderungen ist die Gewährleistung der aktiven Wahrnehmung der ArbeitnehmerInneninteressen auf europäischer Ebene. Der Umfang der Förderungen ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung:
Bundesarbeitskammer:2005/2006: insgesamt 1.216.000 €2007: 608.000 € 2008: 608.000 € 2009: 608.000 € 2010: 608.000 € |
Österreichischen Gewerkschaftsbund: 2005/2006: insgesamt € 2.000.000 € 2007: 1.000.000 € 2008: 1.000.000 € 2009: 1.000.000 € 2010: 1.000.000 € |
Frage 15:
Ich möchte in
diesem Zusammenhang auf diverse Anfragebeantwortungen betreffend die Delegationsgröße
verweisen, aus denen hervorgeht, dass mein Ressort
bereits bisher in kleinen Delegationen zu EU-Ministerräten und
Ratsarbeitsgruppen gereist ist (vgl. z.B. Parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen Nr. 5763/J oder
parlamentarische Anfrage Nr. 4487/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und
Freunde).
Mit freundlichen Grüßen