6462/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-90180/0040-III/1/2010

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6666 /J der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ich weise einleitend darauf hin, dass die legistische Zuständigkeit für das Urheberrecht beim Bundesministerium für Justiz liegt. Urheberrechtsthemen sind in meinem Haus laufend Themen von Verbraucheranfragen. Zu der von Ihnen beschriebenen Problematik, der Einhebung einer Urheberrechtsabgabe auch auf Festplatten in PCs, Notebooks, externen Festplatten etc., sind bislang in der zuständigen Sektion allerdings keine Anfragen oder Beschwerden zu verzeichnen gewesen.


Zu Frage 2,3,5 u 6:

Ich möchte betonen, dass ich grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der KünstlerInnen habe, die ihre Urheberrechte abgegolten wissen wollen. Ich bin allerdings der Ansicht, dass der Vorstoß der Verwertungsgesellschaften, die Urheberrechtsabgabe nunmehr auch auf Festplatten in Desktop Computern, bzw Speichermedien in mobilen Computern etc. einzuheben, zu undifferenziert und dadurch überschießend ist. Wie der OGH bereits in 4 Ob 115/05y ausführte werden Festplatten für Computer in wirtschaftlich nicht zu vernachlässigendem Ausmaß multifunktional verwendet, weshalb sie nicht unter § 42b Abs 1 UrhG fallen. Überdies entsteht durch die Aufnahme der genannten Medien das Problem, dass Personen, welche CD-Roms oder DVDs - für welche schon bislang die Leerkassettenvergütung zu bezahlen war - über den Computer abspielen nunmehr für die Inanspruchnahme einer Leistung doppelt zur Kasse gebeten werden. Dies ist mE nicht mit dem Ziel des Urheberrechts vereinbar.

Ich möchte außerdem zu bedenken geben, dass viele Informationen VerbraucherInnen derzeit nur noch online zur Verfügung gestellt werden, viele Leistungen nur noch online beziehbar sind bzw. andernfalls mit Mehrkosten einhergehen (z.B. Internetbanking). Viele Schulfächer setzen den Besitz eines Laptops bereits voraus, analoge Medien wie etwa analoge Fotokameras verschwinden zusehend aus den Regalen, der Druck auf KonsumentInnen, sich mit Computern und zusätzlichen Speichermöglichkeiten auszustatten, wächst. In diesem Sinne kann eine Verteuerung von Computern, Laptops, externen Festplatten u.ä. aufgrund der seit 1.10.1010 eingehobenen Urheberrechtsabgabe aus Sicht des Konsumentenschutzes nicht befürwortet werden.

Zu Frage 8:

Im kommenden Jahr werden mit dem zuständigen BMJ Gespräche im Hinblick auf die Umsetzung des Regierungsübereinkommens zum Thema Privatkopie geführt werden. In diesem Rahmen werden mit der Branche auch zum gegenständlichen Thema Diskussionen zu führen sein.

Mit freundlichen Grüßen