6464/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.12.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0291-III/4a/2010 |
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Wien, 1. Dezember 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6549/J-NR/2010 betreffend Lehrstellen in Oberösterreich, die die Abg. Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 6. Oktober 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 7:
Gegenständliche Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Zu Frage 8:
Vorweg wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 verwiesen.
Unter dem Gesichtspunkt der Senkung des Anteils der Jugendlichen ohne Berufsausbildung oder Schulabschluss als eine zentrale Zukunftsaufgabe verfolgt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur entsprechend aktuellem Regierungsprogramm das Ziel einer „Bildungsgarantie bis zum 18. Lebensjahr“. Die Möglichkeit zum Besuch einer weiterführenden Schule ist dabei ein wichtiger Ansatz. Zur Umsetzung der Bildungsgarantie bis zum 18. Lebensjahr wurde im Zeitraum 2007 bis 2009 die Anzahl von Schulplätzen an berufsbildenden Schulen um 3.300 Schulplätze erhöht und damit die Möglichkeiten zum Besuch einer weiterführenden Schule ausgebaut: 2007 wurden 1.140 zusätzliche Schulplätze eingerichtet, 2008 kamen weitere 1.050 Schulplätze dazu. 2009 waren es 1.110 zusätzliche Schulplätze. Weitere Maßnahmen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Sinne der Bildungsgarantie sind einerseits die Realisierung von Bildungsangeboten als innere Differenzierung der Oberstufenformen, die zu einer Verringerung der Dropoutquoten führen sollen. In Übergangsstufen beziehungsweise Orientierungslehrgängen soll versäumter Lehrstoff der bisherigen Bildungsgänge nachgeholt werden. Andererseits erfolgte eine Verstärkung der Berufsorientierung und Bildungsberatung ab der 7. Schulstufe und einen bessere Vernetzung von Bildungsinstitutionen und Ausbildungsanbietern in den Regionen.
Zu Fragen 9 und 10 sowie 12 und 13:
Das Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF, ist der Regelbestand der beruflichen Erstausbildung im Bereich der Dualen Ausbildung. Es wird auf die Vollzugszuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend im Zusammenhang mit dem Berufsausbildungsgesetz hingewiesen.
Zu Frage 11:
Entlang der nicht in den Verantwortungsbereich des Ressorts fallenden Lehrlingsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz bringt sich das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten im Sinne einer Steigerung der „Attraktivität der Dualen Ausbildung“ ein.
Bereits 2008 wurde vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Initiative „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ initiiert. Ziel des Förderprogramms ist es, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Absolventinnen und Absolventen der Lehre zu erhöhen sowie den Zugang zu Fachhochschulen und Universitäten zu eröffnen und zu fördern. „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ bedeutet, dass Jugendliche mit einem Lehr- oder Ausbildungsvertrag entgeltfrei Kurse zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung besuchen können und im Zusammenhang mit der Novelle des Berufsreifeprüfungsgesetzes im Jahre 2008 nunmehr parallel zur Lehre bereits drei der vier vorgesehenen Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung ablegen können. Es sollen alle Karrieremöglichkeiten mit der Lehre ergriffen werden können. Die Lehrlinge können auf ein breites Angebot von Vorbereitungskursen in allen Bundesländern zurückgreifen. Derzeit nehmen bundesweit über 6.000 Lehrlinge an den Vorbereitungslehrgängen teil. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur trägt die Kosten, die mit der Bereitstellung der Vorbereitungskurse entstehen.
Ferner nehmen die Berufsschulen eine wichtige Rolle als Ausbildungs- und Kompetenzpartner der Wirtschaft ein. Sie stellen sicher, dass die erworbene Fachqualifikation nicht nur auf die Besonderheiten einzelner Arbeitsplätze ausgerichtet ist. Nicht zuletzt mit ihren allgemein bildenden Anteilen leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Ausbildung von Schlüsselqualifikationen sowie eine Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung. Im Vordergrund stehen dabei Kompetenz- und Lernergebnisorientierung sowie Qualitätssicherung und -weiterentwicklung.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.