6466/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0293-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 1. Dezember 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6551/J-NR/2010 betreffend Dolmetscher für Migrantenkinder im Schulunterricht, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 6. Oktober 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Die Erhebungen des Stadtschulrates für Wien bei der schulerhaltenden Stadt Wien haben ergeben, dass die Kooperative Mittelschule 12 (KMS 12), Herthergasse 28, einer der vielen Schulstandorte ist, die aufgrund des Schulsanierungspaktes der Stadt Wien einer umfassenden Substanzsanierung unterzogen wird. Da eine solche Substanzsanierung auf Grund ihres Ausmaßes nicht nur in den Ferienzeiten erledigt werden kann, haben im Vorfeld der Sanierungsarbeiten der Schulerhalter (Magistratsabteilung 56) und die Schulleitung einen Prozessablauf der Schulsanierung festgelegt, der gewährleistet, dass trotz laufender Sanierung während der Schulzeit der Schulbetrieb nicht oder nur gering gestört wird.

Da der bisherige Ablauf der Schulsanierung im vereinbarten Zeitplan liegt, war auch ein klagloser Schulstart zu Beginn dieses Schuljahres für die Schülerinnen und Schüler sowie die Pädagoginnen und Pädagogen der KMS 12 auch aus baulicher Sicht gewährleistet und möglich.

Die Schulsanierung hat an diesem Schulstandort mit dem Schuljahr 2008 begonnen und wird voraussichtlich mit dem Schuljahr 2012 beendet sein. Aufgrund dieser Tatsache, kann gesagt werden, dass in diesem Zeitraum die sanierungsbedürftigen Bereiche nach Dringlichkeitsstufen sukzessive saniert werden, damit Ende 2012 das Schulgebäude bautechnisch auf den neuesten Letztstand ist.


Zu Fragen 4 bis 6:

Wie in Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ausgeführt, liegt der Sanierungsablauf im Zeitplan. Was die angesprochene 1A Klasse anbelangt, bestehen folgend dem Bericht des Stadtschulrates für Wien keine Auffälligkeiten und keine disziplinären Probleme. Vier wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schülerinnen und Schüler aufgenommene Kinder besuchen einen Sprachförderkurs.

 

Zu Frage 7

Der in der Frage behauptete Sachverhalt trifft nicht zu.

 

Zu Frage 8:

Nach Auskunft des Stadtschulrates für Wien als zuständiger Schulbehörde wird eine Reihe von gezielten Fördermaßnahmen gesetzt. Laut vorliegendem Bericht sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

 

Zu Frage 9:

Ungeachtet der aufgrund der sprachlich unpräzisen Formulierung nicht ausreichend klaren Fragestellung ist zu bemerken, dass eine noch unzureichende Kompetenz in der Unterrichts­sprache jedenfalls nicht die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs rechtfertigt. Für diese Schülerinnen und Schüler sind die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten auszu­schöpfen und die entsprechenden Fördermaßnahmen (ua. Sprachförderkurse für außer­ordentliche Schülerinnen und Schüler) durchzuführen.

 

Zu Frage 10:

Dazu liegen im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Informationen vor.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.